Energieausweis

Bestellen Sie Ihren bedarfsorientierten Energieausweis bequem online

  • Ihr Bedarfsausweis wird durch Experten erstellt
  • Liefert Transparenz über energetische Qualität und Energieverbrauch eines Gebäudes
  • Festpreis von 149 Euro
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Bedarfsausweis für Wohngebäude

Jetzt einfach Ihren Energieausweis online bestellen

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind die meisten Hausbesitzer verpflichtet, einen Energieausweis anfertigen zu lassen. Bestellen Sie hier schnell und einfach Ihren Bedarfsausweis.

 

Was ist der bedarfsorientierte Energieausweis?

Der bedarfsorientierte Energieausweis von enviaM ist ein Angebot für Eigentümer von Wohngebäuden. Er gibt Aufschluss über die energetische Qualität eines Gebäudes und macht den Energieverbrauch transparent. Für Käufer oder Mieter garantiert er eine sichere Basis für den Vergleich von Objekten und zeigt möglichen Modernisierungsbedarf auf. Wir bieten Ihnen einen professionell ausgestellten Ausweis, der formell und inhaltlich den Bestimmungen der aktuell gültigen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.

Mit Ausstellung des Energieausweises erfolgt eine nach GEG vorgeschriebene Registrierung des Dokumentes beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).

 

Wer benötigt einen Bedarfsausweis?

Wer seine Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen will, muss in der Regel einen Energieausweis vorweisen können. Seit November 2020 bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die rechtliche Basis für den Energieausweis.

Für Eigentümer von Wohnungen gilt: Sie können keinen separaten Energieausweis für ihre Wohnung anfordern. Der Ausweis kann nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden.

Eigentümer von Gebäuden unter Denkmalschutz und kleinen Häusern mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche benötigen keinen Energieausweis.

 

Jetzt Bedarfsausweis einfach online bestellen

Preis: 149 Euro1

inklusive Umsatzsteuer

 

So funktioniert die Bestellung:

  1. Laden Sie den Erfassungsbogen herunter.
  2. Füllen Sie den Bogen aus und unterschreiben sie diesen.
  3. Legen Sie die benötigte Fotoaufnahmen2 vom Objekt bei.
  4. Senden Sie den Bogen mit den Aufnahmen an:

E-Mail: service@enviaM.de

Post: envia Mitteldeutsche Energie AG,  Postfach 15 6 052 ,03060 Cottbus

 

1 Für Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus. Die Kosten für die DIBt-Registrierung sind im Endpreis enthalten.

2 Bildaufnahmen des Gebäudes:  Bitte fügen Sie Ihrem Erfassungsbogen mindestens zwei Außenaufnahmen des Gebäudes und eine Aufnahme der Heizungsanlage bei. Für die Außenaufnahmen erstellen Sie bitte je ein Foto von zwei angrenzenden Hausseiten (z. B. Giebelseite und Traufseite). Die Aufnahmen sind eine Anforderung zur Erstellung des Energieausweises aus dem zum 01.11.2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Welcher Energieausweis eignet sich für welches Gebäude?

Neben dem Bedarfsausweis gibt es noch den Verbrauchsausweis. Unterschieden werden die Ausweise nach dem Bewertungsverfahren. Erfolgt die Erstellung auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs, spricht man von einem Bedarfsausweis. Findet dagegen der gemessene Energieverbrauch Anwendung, spricht man von einem Verbrauchsausweis. Welchen Ausweis man wählen sollte, können Sie hier einsehen:

  • Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand mit mindesten 5 Wohneinheiten und von Nicht-Wohngebäuden können uneingeschränkt zwischen beiden Energieausweisen wählen.
  • Eigentümer von Wohngebäuden mit maximal 4 Wohneinheiten und Bauantragstellung vor dem 01. November 1977 sind zum Bedarfsausweis verpflichtet. (Ausnahme: erfüllt das Gebäude jedoch durch spätere Sanierungen mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977, kann auch ein Verbrauchsausweis beantragt werden.)
  • Für Neubauten ist grundlegend ein Bedarfsausweis erforderlich. 

Sie benötigen einen Verbrauchsausweis?

Nutzen Sie gerne das Angebot unseres Kooperationspartners MITGAS.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)