Was ist die Grundversorgung?
Jeder Haushaltskunde hat in Deutschland das Recht auf eine Grundversorgung mit Erdgas. Damit wird sichergestellt, dass Sie ab dem ersten Tag Ihres Einzugs ins neue Zuhause heizen, warm duschen oder auch mit Erdgas kochen können. Schließen Sie aktiv keinen Vertrag über die Erdgaslieferung ab, so ist der für das jeweilige Gebiet zuständige Grundversorger verpflichtet, Sie mit Erdgas zu versorgen.
Im Grundversorgungsgebiet der enviaM gelten dabei die Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) einschließlich der Ergänzenden
Bedingungen der enviaM. Zudem gelten die Allgemeinen Preise für die Grundversorgung für Haushaltbedarf einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der
enviaM.
Bedingungen und Preise der Grundversorgung von enviaM
Preise für die Grundversorgung für Haushaltsbedarf ab 1.1.2026:
| netto | brutto1 | |
| Grundpreis in Euro/Jahr ab 1.1.2026 | 95,00 | 113,05 |
| Verbrauchspreis2 in Cent/kWh ab 1.1.2026 | 10,98 | 13,07 |
Preise für die Grundversorgung für Haushaltsbedarf bis 31.12.2025:
| netto | brutto1 | |
| Grundpreis in Euro/Jahr bis 31.12.2025 | 67,50 | 80,33 |
| Verbrauchspreis2 in Cent/kWh bis 1.1.20251 | 11,88 | 14,14 |
1Bruttopreise (gerundet) enthalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
2Der Verbrauchspreis zum 1.1.2026 beinhaltet 0,55 Cent/kWh Energiesteuer, 0,22 Cent/kWh Konzessionsabgabe, 0,00 Cent/kWh Bilanzierungsumlage sowie 1,179 Cent/kWh Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (CO2-Preis). Der Saldo der vorgenannten Preisbestandteile beträgt 1,949 Cent/kWh. Die Gasspeicherumlage kann zum 1.1. und 1.7. eines Jahres angepasst werden.
3Der Verbrauchspreis zum 1.1.2025 beinhaltet 0,55 Cent/kWh Energiesteuer, 0,22 Cent/kWh Konzessionsabgabe, 0,00 Cent/kWh Bilanzierungsumlage, 0,25 Cent/kWh Gasspeicherumlage sowie 0,997 Cent/kWh Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (CO2-Preis). Der Saldo der vorgenannten Preisbestandteile beträgt 2,017 Cent/kWh. Die Gasspeicherumlage kann zum 1.1. und 1.7. eines Jahres angepasst werden.
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis: Erdgas darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Ist Ihr derzeitiger Lieferant ausgefallen oder verzögert sich Ihr Anbieterwechsel? Dann informieren Sie sich über die Bedingungen der Ersatzversorgung.
Ist MITGAS Ihr zuständiger Grundversorger? Dann Informieren Sie sich hier:
Wechsel in die Grundversorgung
Hier können Sie in die enviaM-Grundversorgung für Erdgas wechseln. Bitte geben Sie nachfolgend Ihre PLZ und Ihre Wohnfläche oder Ihren Erdgasverbrauch ein.
Hinweis
zur
Preisdarstellung
Abwendung einer Versorgungsunterbrechung
Zur Abwendung einer Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Kunden hier ein Muster einer Abwendungsvereinbarung.