Nur vollelektrische Fahrzeuge sind für die THG Quote zugelassen. Hybrid-Autos, Plug-In Hybride, Verbrenner (Diesel, Benziner) sowie Wasserstoff- und Erdgas-Autos werden nicht zugelassen.
Wenn Sie als Halter des Fahrzeuges eingetragen sind, können Sie die THG Quote beantragen, egal ob Ihr Fahrzeug gekauft, fremdfinanziert oder geleast ist. Wichtig ist nur, dass das Elektroauto nicht mehrfach für dieselbe Quote registriert ist.
Für Zweiräder mit Zulassungsbescheinigung kann die THG Quote geltend gemacht werden. Die Zulassungsbescheinigung gibt es für Zweiräder ab der Fahrzeugklasse L3e.
Zu Beginn des neuen Kalenderjahres müssen Sie die THG Prämie neu beantragen. Das geht am einfachsten über unsere THG-Plattform.
Zur THG-Plattform
Gesetzliche Grundlage für den THG-Quotenhandel ist die Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung (BImSchV). Hier hat die Bundesregierung u.a. die Einreichungsfristen für batterieelektrische Fahrzeuge geändert. Danach dürfen Anträge des jeweiligen Verpflichtungsjahres nur noch bis zum 15. November des Jahres eingereicht werden. Da wir Ihre gesetzliche Widerrufsfrist einhalten, ist unser Stichtag für Neuanträge der 31.10. des aktuellen Kalenderjahres.
Der erzielbare THG-Quotenerlös je Elektroauto wird durch zwei Faktoren beeinflusst, die allgemein gültig für alle THG-Quoten-Anbieter sind – den gesetzlichen Rahmenbedingungen und dem erzielten Preis am Quotenmarkt.
Den größten Einfluss auf die Prämie hat der Preis am Quotenmarkt. Dieser ist vor allem ab der zweiten Jahreshälfte 2023 stark gesunken.
Deutlich höhere Prämien sind häufig nur auf den ersten Blick erzielbar und in den meisten Fällen eine Werbebotschaft.
Dies rührt vor allem aus den verschiedenen Prämienmodellen, welche am Markt angeboten werden. Dabei kann man grundsätzlich drei Arten unterscheiden, welche sich allesamt am Marktpreis orientieren und folglich auf Angebot und Nachfrage am THG-Quotenmarkt basieren.
Beim Festpreis-Modell, wie das von enviaM, erhalten Sie einen garantierten Auszahlungsbetrag für Ihr THG-Zertifikat. So bieten wir Ihnen von Beginn an Transparenz und Planungssicherheit.
Beim Flex-Modell hängt der Auszahlungsbetrag prozentual vom individuell erzielten Verkaufserlös des Anbieters am THG-Quotenmarkt ab. Meist wird an dieser Stelle mit einem höheren Betrag „bis zu … €“ geworben, welcher dann je nach Marktpreis angepasst wird.
Bei der Kombination aus beiden Modellen garantiert Ihnen der Anbieter einen Mindestauszahlungsbetrag, der sich abhängig vom erzielten Verkaufspreis am THG-Quotenmarkt erhöhen kann.
Die Höhe des Auszahlungsbetrages für die Folgejahre ist abhängig von den gesetzlichen Rahmenbedingungen und vom Marktpreis der THG-Quote zum jeweiligen Vermarktungszeitpunkt. Wir werden frühzeitig über die Vergütungshöhe für das Folgejahr informieren.
Um den Antrag online zu verarbeiten und vom Umweltbundesamt prüfen zu lassen, benötigen Sie folgende Daten:
- Abgeschlossene Online-Registrierung in unserer THG-Plattform
- Foto des aktuellen deutschen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Ihre Bankverbindung für die Auszahlung der Prämie
- Ihre enviaM Kundennummer (optional)
Eine rückwirkende Auszahlung der Prämie ist leider nicht möglich. Die THG-Anträge können nur für das laufende Jahr gestellt werden.
Geplant ist, dass die Prämie bis 2030 ausgezahlt wird. Der Betrag kann sich jederzeit ändern.
Sobald Sie die Registrierung erfolgreich abgeschlossen haben, wird die THG Quote von uns an das Umweltbundesamt (UBA) angemeldet. Wir veranlassen die sofortige Zahlung der Prämie an Ihr Bankkonto, sobald die Bestätigung vom Umweltbundesamt vorliegt. Erfahrungsgemäß kann die Bestätigung vom UBA bis zu drei Monate dauern.
Wenn Sie sich erfolgreich in der Online-Plattform registriert haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail an Ihre hinterlegte Mailadresse.Im Anschluss können Sie den Status Ihres Antrages im Kundenportal jederzeit einsehen, weitere Fahrzeuge registrieren und Ihren Antrag unkompliziert für das Folgejahr erneut beantragen.