An diese Anschrift erhalten Sie Ihre Rechnung zugesandt. Diese kann von der Lieferanschrift abweichen.

Hier finden Sie Ihre Kontaktwege zu uns für Fragen zu Ihrer Rechnung oder rund um Strom.

Jeder Kunde erhält seine persönliche Kundennummer. Bitte geben Sie diese bei Schriftverkehr, Telefonaten oder Zahlungen stets mit an.

Die Marktlokations-ID (MaLo) identifiziert Ihre Verbrauchseinheit (Einfamilienhaus/Wohnung). Sie wird deutschlandweit und unabhängig vom Netzbetreiber nur einmalig vergeben. Seit 2025 benötigen Sie die MaLo für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Stromliefervertrages.

Die Lieferstelle bezeichnet die Wohnung oder das Haus, in der Sie den Strom verbrauchen und der Stromverbrauch abgerechnet wird.

Jeder Rechnung wird eine Rechnungsnummer zugeordnet. Diese sollten Sie bei Überweisungen immer angeben.

Im oberen Bereich sehen Sie Ihr Guthaben oder auch Ihre Nachzahlung. Darunter zeigen wir Ihnen die Berechnung dazu: Von den Gesamtkosten der Stromlieferung werden die von Ihnen geleisteten Abschläge oder sonstigen Zahlungen abgezogen. Die Differenz ist Ihr Guthaben oder Ihre Nachzahlung.

Im oberen Bereich finden Sie Ihren neuen Abschlag für den angegebenen Zeitraum. Darunter sehen Sie,

  • für welchen Zeitraum der neue Abschlag gilt
  • wann Sie die nächste Jahresrechnung erhalten und
  • wie Sie die Abschläge bezahlen – in unserem Beispiel per Überweisung.

Hier sehen Sie im oberen Bereich Ihren Stromverbrauch für den Abrechnungszeitraum. Dieser liegt Ihrer aktuellen Jahresrechnung zugrunde.

Darunter finden Sie Ihren Verbrauch auf ein volles Jahr hochgerechnet. Sind seit der letzten Abrechnung mehr oder weniger als 12 Monate vergangen, weicht die Hochrechnung von Ihrem abgerechneten Jahresverbrauch ab. Im Beispiel betrug der Abrechnungszeitraum 13 Monate, also mehr als ein Jahr. Der Jahresverbrauch ist damit geringer als der abgerechnete Verbrauch.

Außerdem sehen Sie zum Vergleich noch einmal den Verbrauch für die letzte Jahresrechnung. 

Die vorliegende Jahresrechnung wurde für den Stromverbrauch in diesem Zeitraum erstellt. Der angegebene Zeitraum ist mit dem Zeitraum auf dem Deckblatt Ihrer Rechnung identisch.
Dieser Betrag zeigt Ihnen die Kosten für den im Abrechnungszeitraum verbrauchten Strom. Die Zusammensetzung des Betrages finden Sie auf Seite 3 der Rechnung unter „Details zu Ihrer Stromrechnung“.
Die Nettokosten enthalten noch keine Umsatzsteuer.
Für Strom beträgt die gesetzliche Umsatzsteuer aktuell 19 %. Sie wird anhand Ihrer Nettokosten berechnet.
Der Bruttobetrag ergibt sich aus Nettobetrag plus Umsatzsteuer. Dieser Betrag ist für Ihre Zahlung relevant.
Hier sehen Sie die Summe Ihrer seit der letzten Abrechnung geleisteten monatlichen Abschläge oder auch Sonderzahlungen.
Ihre Zahlungen werden von den Kosten Ihres Stromverbrauchs abgezogen und ergeben Ihr „verbleibendes Guthaben“, das wir Ihnen auf Ihr Bankkonto überweisen. Liegen uns keine Bankdaten von Ihnen vor, verrechnen wir Ihr Guthaben mit den Abschlägen. Waren Ihre Abschläge zu niedrig für Ihren Verbrauch, ergibt sich in der Regel eine Nachforderung, die Sie uns auf unser Bankkonto überweisen müssen.
An dieser Stelle informieren wir Sie über die Höhe und den Zeitpunkt Ihres künftig monatlich zu zahlenden Abschlages. Basis für den neuen Abschlag ist der prognostizierte Jahresverbrauch für die nächste Abrechnungsperiode. Der Verbrauch wird anhand des bisherigen Verbrauchs hochgerechnet. Hatten Sie also in den letzten Monaten eine starke Verbrauchsänderung, würden wir das bei der Verbrauchsprognose berücksichtigen. Zusammen mit den aktuellen Preisen Ihres Stromtarifes wird dann der neue Abschlag ermittelt. Auch hier weisen wir den jeweiligen Nettobetrag, die Höhe der Umsatzsteuer und den Bruttobetrag separat aus.
An dieser Stelle finden Sie alle Angaben zur Überweisung Ihres Abschlags an uns. Bitte geben Sie dabei immer Ihre Kundennummer an, damit wir die Zahlung auch zuordnen können. Haben Sie uns ein SEPA -Mandat erteilt, finden Sie hier die Angaben zu dem bei uns hinterlegten Bankkonto, von dem wir Ihren Abschlag einziehen. Dabei geben wir immer die entsprechende Mandatsreferenz an, damit Sie die Zahlung auch zuordnen können.
An dieser Stelle sehen Sie, wann wir die nächste Jahresrechnung erstellen werden. So können Sie Ihre finanziellen Ausgaben entsprechend planen.
Die Zählernummer finden Sie auf Ihrem Stromzähler
Ihr Abrechnungszeitraum kann in mehrere kleinere Zeiträume unterteilt sein, zum Beispiel auf Grund von unterjährigen Ablesungen, Tarifwechseln, Preisänderungen oder wie in unserem Beispiel Zählerwechsel. Für jeden dieser Zeiträume wird Ihr Verbrauch dann separat mit Anfangs - und Endstand erfasst. Die Differenz ergibt Ihren Verbrauch. Die Summe der einzelnen Zählerstande ergibt dann den Gesamtverbrauch im gesamten Abrechnungsjahr. In unserem Beispiel fand nur eine Ablesung statt. Wer uns den Zählerstand übermittelt hat oder ob wir ihn rechnerisch ermittelt haben, erkennen Sie an dem kleinen Buchstaben hinter dem jeweiligen Zählerstand. In unserem Beispiel hat uns der Kunde seinen Zählerstand im März 2025 übermittelt (K). Im Oktober 2025 und März 2026 erfolgte eine Ablesung durch den Netzbetreiber (N).
Sie möchten wissen, ob Sie im letzten Abrechnungsjahr mehr oder weniger verbraucht haben als im Jahr davor? Damit Sie nicht lange nach der Vorjahresrechnung suchen müssen, haben wir Ihnen hier beide Verbräuche gegenübergestellt und zur besseren Vergleichbarkeit auf 365 Tage hochgerechnet. Denn: Die jeweiligen Abrechnungszeiträume müssen nicht immer gleich lang sein
Die Grafik zeigt noch einmal deutlicher, wie sich Ihr Verbrauch zum Vorjahr entwickelt hat. In unserem Beispiel ist er leicht gesunken. Außerdem sehen Sie, wie sich Ihr Verbrauch im Vergleich zu verschieden großen Durchschnittshaushalten verhält. Unser Beispielskunde lebt wahrscheinlich in einem 2 - Personen -Haushalt.
Der Grundpreis ist der Betrag für verbrauchsunabhängige Kosten. Er enthält unter anderem die Kosten für die Netznutzung, die jährliche Ablesung durch den Messstellenbetreiber und Zählermiete. Er wird in Euro pro Jahr angegeben und auf den Tag genau anteilig berechnet. Wegen der Preisänderung zum 1. Januar 2026 wird der Abrechnungszeitraum in unserem Beispiel entsprechend aufgeschlüsselt. Die Angaben erfolgen netto, also ohne Umsatzsteuer. Außerdem sehen Sie hier Ihren gewählten Stromtarif. Der Kunde in unserem Beispiel nutzt den Tarif enviaM regio.
Kunden, die noch einen konventionellen Zähler nutzen, erhalten dafür eine anteilige Grundpreiserstattung. In unserem Beispiel hat der Kunde im Oktober 2025 einen neuen Zähler erhalten. Er erhält daher eine Gutschrift für den „alten“ Zähler von März bis Oktober.
Der Verbrauchspreis ist der Preis je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom und wird in Cent/kWh angegeben. Ändern sich im Abrechnungszeitraum die gültigen Preise oder die darin enthaltenen Steuerbzw. Umlagesätze, so wird Ihr Verbrauch zeitanteilig mit den jeweils neuen Sätzen berechnet. Wie Sie hier sehen können, gab es im Abrechnungszeitraum eine Änderung der Verbrauchspreise zum 1. Januar 2026. Alle Preise und Kosten werden netto angegeben.
Seit 1. Januar 2026 ist der Betrieb der modernen Messeinrichtung (=Zähler) nicht mehr im Grundpreis enthalten, sondern wird separat auf der Rechnung ausgewiesen.
Zuletzt werden die Nettokosten für Grundpreis und Verbrauch addiert, der Umsatzsteuerbetrag ermittelt und auf die Nettokosten drauf gerechnet. Die Summe ergibt Ihre Brutto-Gesamtkosten für die Stromlieferung. Die Höhe der jeweils geltenden Umsatzsteuer weisen wir dabei detailliert aus.

In diesem Block finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Stromvertrag und Ihrer Lieferstelle auf einen Blick. So müssen Sie bei Bedarf nicht lange in Ihren Unterlagen suchen.

Dazu zählen

  • Ihre Kundennummer,
  • Ihr aktueller Tarif und
  • ob dieser als Grundversorgung oder gewählter Sondertarif gilt sowie
  • der für Ihre Lieferstelle zuständige Netzbetreiber und Messstellenbetreiber
Die Marktlokations-ID (MaLo) identifiziert Ihre Verbrauchseinheit (Einfamilienhaus/Wohnung). Sie wird deutschlandweit und unabhängig vom Netzbetreiber nur einmalig vergeben. Seit 2025 benötigen Sie die MaLo für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Stromliefervertrages.
Die Messlokations-ID (MeLo) identifiziert Ihren Stromzähler. Im Gegensatz zur Zählernummer – aber genau wie die MaLo - wird sie deutschlandweit und unabhängig vom Netzbetreiber nur einmalig vergeben.
Sollten wir Ihnen bei Kritik oder Beschwerden nicht weiterhelfen können, haben Sie das Recht, sich an die Schlichtungsstelle Energie in Berlin oder den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zu wenden. Die Kontaktdaten dazu finden Sie in diesem Block. Außerdem sehen Sie hier Kontakthinweise zum Thema Energieeffizienz und – einsparung.
Ein Großteil Ihrer Stromkosten geben wir direkt an Dritte weiter. Hier sehen Sie, wie viel Steuern, Abgaben, Umlagen sowie Netzkosten in Ihrem Rechnungsbetrages enthalten sind.

Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Stromrechnung

Einmal im Jahr wird der Zähler abgelesen. Wann dies bei Ihnen erfolgt, haben wir Ihnen in der Vertragsbestätigung oder Ihrer letzten Rechnung mitgeteilt. In der Regel erhalten Sie dann spätestens nach vier Wochen Ihre Jahresrechnung. Für eine Schlussrechnung benötigen wir den Zählerstand zum Vertragsende. Sobald uns dieser vorliegt, erstellen wir die Rechnung spätestens nach vier Wochen.

Haben Sie sich dafür entschieden, Ihre Rechnung online zu erhalten? Dann finden Sie diese in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" unter dem Menüpunkt „Rechnungen“. Sobald Ihre Rechnung bereitsteht, informieren wir Sie immer per E-Mail.

Müsste Ihre Rechnung eigentlich schon bei Ihnen sein, Sie warten aber immer noch darauf? Dann melden Sie sich bitte bei uns.

Guthaben aus Jahresrechnungen verrechnen wir üblicherweise mit dem ersten Abschlag des nächsten Abrechnungszeitraums. Den verbleibenden Betrag erstatten wir in der Regel wenige Tage danach.

Guthaben aus Schlussrechnungen überweisen wir wenige Tage nachdem die Rechnung erstellt wurde.

Haben wir noch keine Bankverbindung von Ihnen, dann teilen Sie uns diese in Ihrem persönlichen Kundenbereich „Meine enviaM“ mit.

Zuverlässig und sicher zahlen Sie, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Bankkonto erteilen. Das ermöglicht es uns, Ihre Zahlung automatisch und immer exakt zu verbuchen. Damit vermeiden Sie zusätzliche Kosten.

Haben wir noch keine Bankverbindung von Ihnen, dann teilen Sie uns diese in Ihrem persönlichen Kundenbereich „Meine enviaM“ mit.

Oder Sie überweisen unter Angabe Ihrer Kundennummer im Verwendungszweck auf unser Bankkonto:

Empfänger: envia Mitteldeutsche Energie AG
IBAN:DE36870700000118031401
BIC:DEUTBE8CXXX
Kreditinstitut:Deutsche Bank AG
Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus dem Energieverbrauch abzüglich der gezahlten Abschläge. Steigt der Energieverbrauch, so steigt auch der Rechnungsbetrag. Entsprach der festgelegte Abschlag nicht dem tatsächlichen Verbrauch, so entsteht eine Forderung. Unter dem Punkt „Ihr Stromverbrauch im Vergleich“ in Ihrer Jahresrechnung können Sie Ihren aktuellen Verbrauch mit dem des Vorjahres vergleichen.  
Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Um zu prüfen, ob wir Ihnen eine Ratenzahlung oder andere Lösung anbieten können, rufen Sie uns bitte an.
Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Meist liegt es daran, dass sich der Jahresverbrauch erhöht hat. Wir möchten unseren Kunden eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung ersparen. Deshalb kalkulieren wir die zu erwartenden Kosten für den kommenden Abrechnungszeitraum auf der Grundlage des Vorjahresverbrauches und der aktuellen Preise.

Ihr Abschlagsplan wurde zeitversetzt zum Beginn des neuen Abrechnungszeitraums erstellt. Damit Ihnen die Zahlungen für den ersten Monat bzw. die ersten Monate bei der nächsten Jahresrechnung nicht fehlen, haben wir diese Beträge zusammengefasst.

Dabei rechnet unser System auf den Cent genau und rundet dann auf volle Beträge. Bei der Zusammenfassung mehrerer Abschläge weicht der Gesamtbetrag dadurch manchmal geringfügig von der Summe der mitgeteilten monatlichen Abschläge ab. 

Der Zählerstand wird immer dann anhand des bisherigen Verbrauchs geschätzt, wenn weder uns noch dem Messstellenbetreiber zum Abrechnungsdatum ein abgelesener Zählerstand vorliegt.
Teilen Sie uns über unser Kontaktformular einfach den richtigen oder einen aktuellen Zählerstand und den Grund für die Änderung mit. Diesen senden wir an Ihren Messstellenbetreiber, um ihn korrigieren zu lassen.

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