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Was tun bei drohender Strom- oder Gassperre?

FAQ zum Thema Strom- und Gassperre

Nein, wir setzen Strom- oder Gassperrungen nicht aus. Wir möchten jedoch nach Möglichkeit vermeiden, dass es überhaupt erst dazu kommen muss. Kunden, die befürchten, ihre monatlichen Abschläge oder Nachzahlungen im Rahmen der Jahresrechnung nicht zahlen zu können, sollten sich schnellstmöglich bei uns melden. Gemeinsam lässt sich in den meisten Fällen eine individuelle Lösung finden. Diese reichen von der Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins bis hin zur Stundung oder Ratenzahlung. 

Auch einzelne Sozialbehörden übernehmen unter Umständen die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.

Umfangreiche Informationen zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten, Stromsperrung und Gassperrung finden Sie auch unter www.enviaM.de/zahlung.

Wenn Zahlungen nicht rechtzeitig bei uns eingehen, versenden wir zunächst eine kostenfreie Zahlungserinnerung und später kostenpflichtige Mahnungen. Um Folgekosten zu vermeiden, sollten Sie schon bei der ersten Mahnung entweder die ausstehende Zahlung nachholen oder sich bei uns melden. Gemeinsam können wir eine Lösung finden, sodass es nicht zu weiteren Mahnungen oder Sperrungen kommt.

Eine erste frühzeitige Möglichkeit, um vor allem Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden, ist die Anpassung des monatlichen Abschlags. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung können ebenfalls helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Zudem sind eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden denkbar. Informieren Sie sich dazu am besten bei anerkannten Schuldner- und Verbraucherberatungen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel bei der AWO oder Caritas.

Auch ein bewusster und vor allem sparsamer Umgang mit Energie kann den Verbrauch und damit die Kosten senken. Wir haben Ihnen dazu ein paar Energiespartipps zusammengestellt. Auf der Website der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de finden Sie darüber hinaus eine Anbieterliste für Beratungen zu Energieeffizienz und Energieeinsparung.

Umfangreiche Informationen und Tipps zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten und Stromsperre finden Sie auch unter www.enviaM.de/zahlung


Eine Stromsperre ist die letzte Maßnahme eines Stromversorgers, wenn Kunden Ihre Stromrechnungen auch nach wiederholter Aufforderung nicht begleichen. Sie wird erst nach mindestens zwei Vorankündigungen durchgeführt.

Zeitpunkt und Grund für eine Stromsperre sind genau gesetzlich geregelt. An diese Vorgaben halten wir uns selbstverständlich. Schließlich möchten wir nicht, dass Kunden ohne Strom in einer dunklen Wohnung sitzen müssen. 

Das Gleiche gilt übrigens auch für eine Gassperre.   


Eine Stromsperre wird nicht ohne Grund angekündigt oder umgesetzt. Stromlieferanten sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden vorab mindestens zweimal auf die bevorstehende Unterbrechung der Stromversorgung hinzuweisen. Geregelt ist das unter § 19 der StromGVV.

Schon bei der ersten Mahnung sollten Stromkunden aktiv werden, ihre verpasste Zahlung nachholen oder sich bei enviaM melden. 

Die Bedingungen für eine Unterbrechung der Gasversorgung sind in §19 der GasGVV geregelt. Auch eine Gassperre wird nicht grundlos angekündigt oder durchgeführt, sondern erst nach mindestens zweimaliger Vorankündigung. Betroffene Gaskunden sollten frühzeitig Kontakt zu enviaM aufnehmen. 

Um eine Gassperrung zu vermeiden, sollten Sie ausstehende Zahlungen oder Mahnungen schnellstmöglich begleichen. Bei finanziellen Problemen melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns, sodass wir gemeinsam eine Lösung finden können. Dazu zählen zum Beispiel die Anpassung des monatlichen Abschlags, ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung. 
Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten können sich auch an Sozialbehörden oder anerkannte Schuldnerberatungen wie AWO oder Caritas wenden. 

Um die finanzielle Belastung etwas abzumildern, lohnt sich in jedem Fall auch eine Reduzierung des Energieverbrauchs. Umfangreiche Tipps dazu gibt es zum Beispiel auf den Internetseiten unseres Kooperationspartners MITGAS und des Bundesministeriums für Wirtschaft.


Wenn Sie eine Mahnung oder Sperrankündigung erhalten haben, sollten Sie die ausstehende Zahlung entweder unverzüglich nachholen oder sich bei uns melden. Gemeinsam finden wir eine Lösung.  Sie sollten eine Mahnung oder Zahlungserinnerung auf keinen Fall ignorieren. Eventuell ist bei der Überweisung etwas schief gelaufen oder man hat die Zahlung in einer hektischen Situation vergessen. Das ist kein Problem, sollte aber schnell behoben werden. Sind die Ursache jedoch finanzielle Schwierigkeiten, sollten Sie aktiv werden und sich umgehend bei uns melden. 


Sie können den offenen Betrag bis zur tatsächlichen Sperrung per Überweisung oder GIRO-Code begleichen. Sobald Sie die Zahlung durchgeführt haben, informieren Sie enviaM umgehend. Wir empfehlen, zusätzlichen einen Nachweis per E-Mail zu senden. 

Härtefallregelungen sind Situationen oder Umstände, unter denen eine Unterbrechung der Stromversorgung unverhältnismäßig ist und vor allem eine Gefahr für Leib und Leben entsteht. Liegt beim Kunden eine derartige Situation vor, muss er dies enviaM schriftlich nachweisen, zum Beispiel durch eine ärztliche Bescheinigung. Als Härtefall zählen etwa medizinisch notwendige Geräte, die auf eine Stromversorgung angewiesen sind.