Montag - Freitag 8.00 - 17.00 Uhr
Monatliche Abschlagsbeträge und Jahresrechnungen können Sie bei uns über verschiedene Wege bezahlen:
Zuverlässig und sicher zahlen Sie, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Bankkonto erteilen. Das ermöglicht uns, Ihre Zahlung automatisch und immer exakt zu verbuchen. Damit vermeiden Sie zusätzliche Kosten.
Wenn wir noch keine Bankverbindung von Ihnen haben, dann teilen Sie uns diese bitte in Ihrem persönlichen Kundenbereich „Meine enviaM“ unter dem Menüpunkt „Bankverbindung“ mit.
Sie können uns den Rechnungsbetrag auch auf unser Bankkonto überweisen oder bei Ihrer Sparkasse bzw. Bank einen Dauerauftrag für die monatlichen Abschläge einrichten. Als Verwendungszweck geben Sie bitte stets Ihre Kundennummer an. Nur so können wir Ihre Zahlung auch korrekt zuordnen.
| Empfänger | envia Mitteldeutsche Energie AG |
| IBAN: | DE36 8707 0000 0118 0314 01 |
| BIC: | DEUTDE8CXXX |
| Kreditinstitut: | Deutsche Bank AG |
Eine besonders schnelle und fehlerfreie Alternative zur Begleichung Ihrer Jahresrechnung ist die Verwendung des GIRO-Codes. Scannen Sie dazu mit Ihrem Smartphone den QR-Code auf der Rechnung. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Bank oder Sparkasse diesen Service anbietet.
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, zu den regulären Abschlagszahlungen sogenannte Sonderzahlungen vorzunehmen. Natürlich entscheiden Sie selbst, ob Sie Sonderzahlungen tätigen, in welcher Höhe diese ausfallen und wie oft Sie diese leisten möchten. Einmalige Zahlung helfen Ihnen eine hohe Jahresrechnung zu vermeiden.
Ihre Vorteile:
So funktioniert es:
Bitte nutzen Sie für die Sonderzahlung den Zahlweg "Überweisung"
| Empfänger | envia Mitteldeutsche Energie AG |
| IBAN: | DE36 8707 0000 0118 0314 01 |
| BIC: | DEUTBE8CXXX |
| Kreditinstitut: | Deutsche Bank AG |
| Verwendungszweck: | Sonderzahlung 2025 + Ihre Vertragskontonummer (z.B. Sonderzahlung 2025 21500000001) |
Bitte beachten Sie, dass die Sonderzahlung als separates Guthaben am Ende der Jahresrechnung bzw. Schlussrechnung gutgeschrieben und verrechnet wird. Anstehende Abschläge oder sonstige Forderungen werden nicht mit der Sonderzahlung ausgeglichen.
Die Sonderzahlung ist ein freiwilliges Angebot für unsere Kunden. Sie sind nicht verpflichtet, dieses anzunehmen und zusätzliche Zahlungen zu Ihren Abschlägen zu leisten.
Bitte beachten Sie:
Gehen Zahlungen nicht pünktlich bei uns ein, versenden wir als erstes eine
kostenfreie Zahlungserinnerung, danach folgen kostenpflichtige Mahnungen.
Viele Kunden machen sich Sorgen, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten und ihre monatlichen Abschläge für Energie oder ihre Stromrechnung bzw. Erdgasrechnung nicht mehr bezahlen zu können. Wenn Sie feststellen, dass Sie in Zahlungsschwierigkeiten kommen, kontaktieren Sie uns bitte sofort. Nur dann können wir gemeinsam eine Lösung finden.
In Bezug auf die Jahresrechnung ist es sinnvoll, rechtzeitig vorsorgen:
Senkung der monatlichen Abschläge: So können Sie vorübergehend Ihre finanzielle Belastung verringern. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie dann bei der Jahresrechnung mit einer höheren Nachzahlung rechnen müssen.
Einmaliger Zahlungsaufschub: Sie haben unerwartete Ausgaben und können daher einmal nicht Ihren Abschlag zahlen? Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Ihnen einmalig einen Zahlungsaufschub gewähren.
Ratenzahlung: Sie haben mit Ihrer Jahresrechnung eine Nachzahlung erhalten, die Sie finanziell überlastet? Wir können gemeinsam einen für Sie passenden Ratenzahlungsplan erstellen.
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Gemeinsam ermitteln wir den ausstehenden Betrag und finden eine Lösung.
Kostenfreie Servicenummer:
Montag - Freitag 8.00 - 17.00 Uhr
Sozialbehörden oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen wie Caritas oder Arbeiterwohlfahrt bieten Betroffenen Unterstützung und Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten.
Sozialbehörden: Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse, Darlehen oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt usw.).
AWO, Caritas und Schuldenhelpline: Die Arbeiterwohlfahrt und die Caritas bieten Unterstützung bei der Bewältigung unterschiedlichster Lebenssituationen. Ehrenamtliche sowie staatlich anerkannte Experten beraten anonym online oder bundesweit an Beratungsstellen vor Ort. Eine kostenlose Telefon- und Online-Schuldenberatung bietet die Schuldenhelpline der Arbeiterwohlfahrt Köln.
Energieberatung: Sie möchten sich umfassend zu Energieeffizienz und Energieeinsparung beraten lassen? Eine Anbieterliste finden Sie bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE).
Wir können Strom- und Gassperrungen nicht aussetzen. Wir sind davon überzeugt, dass dies die Zahlungsschwierigkeiten nicht lösen, sondern offene Forderungen sogar noch weiter anwachsen lassen würde. Es ist daher wichtig, dass Sie Abschläge für Strom und Erdgas regelmäßig und zuverlässig begleichen.
Wenn Sie nach Erhalt unserer Mahnungen weiterhin nicht zahlen, kann es unter Umständen auch zu einer Sperrung Ihres Strom- oder Gaszählers kommen. In diesem Fall kommen weitere Kosten auf Sie zu:
mindestens 50 Euro
für die Sperrung
und
mindestens 69 Euro
für den Wiederanschluss
mindestens 30 Euro
für die Sperrung
und
mindestens 109 Euro
für den Wiederanschluss
Nein, wir setzen Strom- oder Gassperrungen nicht aus. Wir möchten jedoch nach Möglichkeit vermeiden, dass es überhaupt erst dazu kommen muss. Kunden, die befürchten, ihre monatlichen Abschläge oder Nachzahlungen im Rahmen der Jahresrechnung nicht zahlen zu können, sollten sich schnellstmöglich bei uns melden. Gemeinsam lässt sich in den meisten Fällen eine individuelle Lösung finden. Diese reichen von der Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins bis hin zur Stundung oder Ratenzahlung.
Auch einzelne Sozialbehörden übernehmen unter Umständen die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).
Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Umfangreiche Informationen zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten, Stromsperrung und Gassperrung finden Sie auch unter www.enviaM.de/zahlung.
Wenn Zahlungen nicht rechtzeitig bei uns eingehen, versenden wir zunächst eine kostenfreie Zahlungserinnerung und später kostenpflichtige Mahnungen. Um Folgekosten zu vermeiden, sollten Sie schon bei der ersten Mahnung entweder die ausstehende Zahlung nachholen oder sich bei uns melden. Gemeinsam können wir eine Lösung finden, sodass es nicht zu weiteren Mahnungen oder Sperrungen kommt.
Eine erste frühzeitige Möglichkeit, um vor allem Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden, ist die Anpassung des monatlichen Abschlags. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung können ebenfalls helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.
Zudem sind eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden denkbar. Informieren Sie sich dazu am besten bei anerkannten Schuldner- und Verbraucherberatungen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel bei der AWO oder Caritas.
Auch ein bewusster und vor allem sparsamer Umgang mit Energie kann den Verbrauch und damit die Kosten senken. Wir haben Ihnen dazu ein paar Energiespartipps zusammengestellt. Auf der Website der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de finden Sie darüber hinaus eine Anbieterliste für Beratungen zu Energieeffizienz und Energieeinsparung.
Umfangreiche Informationen und Tipps zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten und Stromsperre finden Sie auch unter www.enviaM.de/zahlung.
Eine Stromsperre ist die letzte Maßnahme eines Stromversorgers, wenn Kunden Ihre Stromrechnungen auch nach wiederholter Aufforderung nicht begleichen. Sie wird erst nach mindestens zwei Vorankündigungen durchgeführt.
Zeitpunkt und Grund für eine Stromsperre sind genau gesetzlich geregelt. An diese Vorgaben halten wir uns selbstverständlich. Schließlich möchten wir nicht, dass Kunden ohne Strom in einer dunklen Wohnung sitzen müssen.
Das Gleiche gilt übrigens auch für eine Gassperre.
Eine Stromsperre wird nicht ohne Grund angekündigt oder umgesetzt. Stromlieferanten sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden vorab mindestens zweimal auf die bevorstehende Unterbrechung der Stromversorgung hinzuweisen. Geregelt ist das unter § 19 der StromGVV.
Schon bei der ersten Mahnung sollten Stromkunden aktiv werden, ihre verpasste Zahlung nachholen oder sich bei enviaM melden.
Die Bedingungen für eine Unterbrechung der Gasversorgung sind in §19 der GasGVV geregelt. Auch eine Gassperre wird nicht grundlos angekündigt oder durchgeführt, sondern erst nach mindestens zweimaliger Vorankündigung. Betroffene Gaskunden sollten frühzeitig Kontakt zu enviaM aufnehmen.