enviaM übernimmt als Aushilfslieferant die Stromversorgung oberhalb Niederspannung, wenn der Energieverbrauch an der Lieferstelle des Kunden keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. enviaM liefert die beiderseitig mit einem Monat zum Monatsende kündbare Aushilfsenergie zu den Allgemeinen Regelungen zur Stromlieferung (AGB) von enviaM und folgenden preislichen Konditionen, sofern enviaM für die Lieferung von Aushilfsenergie kein anderes Angebot unterbreitet.
Kunden ohne registrierende ¼-h-Leistungsmessung
Für Kunden ohne registrierende ¼-h-Leistungsmessung gilt folgende Preisregelung:
Kunden mit registrierender ¼-h-Leistungsmessung
Für Kunden mit registrierender ¼-h-Leistungsmessung gelten folgende Preisregelungen:
Preisblatt-Archiv für die Lieferung von Aushilfsenergie
Unsere Geschäftsbedingungen für Sie zum Download
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Warum bin ich in die Aushilfsenergie gefallen, obwohl ich keinen Vertrag bei Ihnen abgeschlossen habe?
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Wie setzt sich der Preis der Aushilfsenergie zusammen?
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Wie lange läuft die Aushilfsenergie?
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Wie kann ich die Aushilfsenergie kündigen?
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Welche Laufzeiten und Fristen gibt es?
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