Direktvermarktung

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Als Direktvermarktung wird der direkte Verkauf von Strom an der Strombörse über einen Vermarkter bezeichnet.

Generell gilt für Neuanlagen mit einer Leistung über 100 kW die Pflicht zur Direktvermarktung. Für Bestandsanlagen gibt es anlagenindividuell verschiedene gesetzliche Regelungen.

Grundsätzlich kann jede Stromerzeugungsanlage an der Direktvermarktung teilnehmen, unabhängig von ihrer installierten Leistung oder Erzeugungstechnologie. Zu beachten ist dabei, dass sich die Vermarktung der Energie wirtschaftlich darstellen lässt.

Mit der Direktvermarktung durch enviaM können Sie höhere Erträge als mit der Einspeisevergütung beim Netzbetreiber erzielen. Dies ist u. a. von Ihrem aktuellen Vergütungssatz, den technischen Voraussetzungen sowie Ihrem Einspeiseverhalten abhängig.

enviaM als Direktvermarkter übernimmt die Vermarktung Ihres Stroms und stellt Ihren bestmöglichen Vermarktungserfolg sicher.

Sie betreiben eine an das Netz der öffentlichen Versorgung angeschlossene Erzeugungsanlage.

Vorrausetzung für eine Direktvermarktung ist die gesetzliche Anforderung, dass Ihre Anlage seitens des Vermarkters mit einer Fernsteuerung (Fernwirktechnik) ausgestattet wird. Weiterhin ist so die Einbindung in das „virtuelle Kraftwerk“ des Vermarkters möglich.