EEG-Direktvermarktung

Wir vermarkten Ihre Energie im Rahmen der geförderten Direktvermarktung

Wir bringen Ihren Strom rentabel ins Netz

Erlöse steigern ohne finanzielles Risiko

Mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Als Direktvermarktung wird der direkte Verkauf von Strom an der Strombörse über einen Vermarkter bezeichnet. 

Generell gilt für Neuanlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW die Pflicht zur Direktvermarktung. Für Bestandsanlagen gibt es anlagenindividuell verschiedene gesetzliche Regelungen.

Grundsätzlich kann jede Stromerzeugungsanlage an der Direktvermarktung teilnehmen, unabhängig von ihrer Leistung oder Erzeugungstechnologie. Zu beachten ist dabei, dass sich die Vermarktung der Energie wirtschaftlich darstellen lässt.

Vorteil: Mit der Direktvermarktung durch enviaM können Sie höhere Erträge als mit der Einspeisevergütung beim Netzbetreiber erzielen. Dies ist u. a. von Ihrem aktuellen Vergütungssatz, den technischen Voraussetzungen sowie Ihrem Einspeiseverhalten abhängig.

enviaM als Direktvermarkter übernimmt die Vermarktung Ihres Stroms und stellt Ihren bestmöglichen Vermarktungserfolg sicher.

Dieses ist ein Vergütungsmodell im Rahmen der geförderten EEG-Direktvermarktung. Dieses sieht vor, dem Anlagenbetreiber bei niedrigen Strommarktpreisen mit Zahlung der Marktprämie durch den Netzbetreiber einen Mindesterlös zu garantieren, um damit einen wirtschaftlichen Betrieb der Erzeugungsanlage zu ermöglichen.

 

Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert (umgangssprachlich EEG-Vergütung) und dem energieträgerspezifischen Monatsmarktwert aus und wird bei Teilnahme an der geförderten Direktvermarktung vom Netzbetreiber gezahlt.

Diese garantiert für die Dauer der EEG-Förderung einen Mindesterlös für den Anlagenbetreiber.

Der Monatsmarktwert ist ein ermittelter Preisindex der energieträgerspezifisch den durchschnittlichen Vermarktungserlös an der Strombörse abbildet. Dieser wird monatlich veröffentlicht unter Netztransparenz.de.