Erdgas für Ihr Unternehmen

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Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung

Die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) regelt in erster Linie die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz. Sie gilt auch für Geschäftskunden mit einem jährlichen Energiebezug bis 10.000 Kilowattstunden. 

 

Weitere Informationen und Details zur Gasgrundversorgungsverordnung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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