E-Rechnung
Ihre Rechnung wird digital
Autor: Katharina Krauß | Aktualisiert am 2.7.2026 | Lesedauer: 5 Minuten
Das Wesentliche in Kürze:
- Ab 1. Januar 2027 sind elektronische Rechnungen für Unternehmen ab einem Rechnungsbetrag von 250 € verpflichtend.
- enviaM stellt unabhängig vom Rechnungsbetrag ausschließlich auf E-Rechnung um.
- Privatkunden sind nicht betroffen.
Warum wird die E-Rechnung jetzt zum Standard?
Der Gesetzgeber möchte durch die E‑Rechnung die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft fördern und insbesondere im Rechnungswesen Prozesse vereinfachen.
Das Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) regelt die Rechnungsstellung nach § 14 UStG für Umsätze ab dem 1. Januar 2025 neu: Zwischen inländischen Unternehmen sind Rechnungen künftig grundsätzlich elektronisch zu empfangen und zu versenden. Die Übergangsfrist für die verpflichtende E‑Rechnung endet am 31. Dezember 2026. Ab 2027 ist die E‑Rechnung für Unternehmen verpflichtend. Private Endverbraucher sind nicht betroffen. Wir begleiten Sie bei der Umstellung
Vorausdenken und schon heute auf E-Rechnung umstellen:
Gern stellen wir den Rechnungsversand an Ihr Unternehmen schon heute auf digital um. Bitte teilen Sie uns alle dafür erforderlichen Angaben wie die E-Mail-Adresse über das Erfassungsformular mit.
Was müssen Geschäftskunden von enviaM wissen?
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Empfang einer elektronischen Rechnung (E‑Rechnung) für Unternehmen verpflichtend. Das gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Die gesetzliche Grundlage bilden das Umsatzsteuergesetz und das Wachstumschancengesetz.
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Ab 1. Januar 2027 erhalten unsere Geschäftskunden eine E-Rechnung standardmäßig im ZUGFeRD-Format. Das bedeutet: Sie bekommen ein PDF-Dokument mit einem eingebetteten XML-Datensatz, der alle gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsinformationen enthält.
Dazu müssen Sie uns eine E-Mail-Adresse mitteilen. Dazu können Sie obiges Formular nutzen.
Was ist das ZUGFeRD-Format?
ZUGFeRD steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“ und ist ein hybrides Rechnungsformat, das aus einem PDF/A‑Dokument mit eingebetteten XML‑Rechnungsdaten besteht.
Es ist sowohl für Menschen (PDF) als auch maschinenlesbar (XML).
Die Regelung ermöglicht eine durchgehend digitale Rechnungsstellung ohne Medienbrüche und bereitet ein zukünftiges elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer vor.
Der Gesetzgeber lässt die Möglichkeit, dass Rechnungen mit einem Betrag unter 250 Euro weiterhin in Papierform verschickt werden können. Aufgrund von Kundenwünschen und aus Effizienzgründen haben wir uns dafür entschieden, allen Geschäftskunden, unabhängig vom Rechnungsbetrag, eine elektronische Rechnung auszustellen.
Häufige Fragen (FAQ)
ZUGFeRD
ZUGFeRD steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“ und ist ein hybrides Rechnungsformat, das aus einem PDF/A‑Dokument mit eingebetteten XML‑Rechnungsdaten besteht.
Es ist sowohl für Menschen lesbar (PDF) als auch maschinenlesbar (XML).
XRechnung
XRechnung ist ein standardisiertes, rein maschinenlesbares XML‑Rechnungsformat, das in Deutschland für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber verpflichtend ist. Es enthält keine visuelle Darstellung (kein PDF), sondern ausschließlich strukturierte Daten zur automatisierten Verarbeitung in IT‑Systemen.
Sie erhalten Ihre Rechnung von uns standardmäßig als E-Rechnung – im ZUGFeRD-Format. Das bedeutet: Sie bekommen ein PDF-Dokument mit einem eingebetteten XML-Datensatz, der alle gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsinformationen enthält. Wenn Sie es wünschen, können Sie die E-Rechnung auch im XRechnungsformat erhalten.
Dazu teilen Sie uns eine für die Übermittlung der E-Rechnung bestimmte E-Mail-Adresse mit, die bei uns verifiziert wird. Die Verifizierung der E-Mail-Adresse ist notwendig, um die Sicherheit ihrer Nutzerdaten zu gewährleisten.
Für den Erhalt der E-Rechnung teilen Sie uns eine separate E-Mail-Adresse mit. Ihre E‑Rechnung wird Ihnen im vereinbarten Format an die dafür hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt und ist zusätzlich jederzeit in Ihrem Kundenportal für Geschäftskunden abrufbar. Dort haben Sie Ihre Verträge und Dokumente digital im Blick und können diese verwalten. Falls Sie das Kundenportal noch nicht nutzen, können Sie sich unter enviaM.de/kundenportal registrieren.
Ab dem 1. Januar 2027 stellen wir alle Geschäftskunden auf die E-Rechnung um. Papierrechnungen entfallen. Die digitale Zustellung wird zur Standardlösung – gesetzlich und technisch.
Sie erhalten Ihre Rechnungen künftig ausschließlich digital. Prüfen Sie bitte, ob Ihre Buchhaltungssoftware das elektronische Rechnungsformat unterstützt.
Die E-Rechnung folgt einem einheitlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Standard, der keine Sammelrechnungen vorsieht. Das bedeutet: Jede Rechnung wird einzeln und strukturiert digital übermittelt. Diese klare Form erleichtert die automatisierte Verarbeitung. Ziel ist es, die Rechnungsstellung und Steuerabwicklung effizienter und transparenter zu gestalten.
Der Versand von Papierrechnungen wird ab 1. Januar 2027 branchenübergreifend weitestgehend eingestellt. Alle gesetzlich geforderten Steuer-Ausweise (beispielsweise die abziehbare Vorsteuer) werden nur noch im Rahmen der E-Rechnung vom Finanzamt anerkannt. Das heißt, es können Ihrem Unternehmen steuerliche Nachteile entstehen, da die Finanzverwaltung die Papierrechnungen nicht mehr anerkennt.
Zudem besteht für uns die gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung.
Die Umstellung auf E-Rechnung hat keine Auswirkungen auf Ihre Zahlungen bzw. Abschläge.
Wir empfehlen die Erteilung eines SEPA-Mandats, denn dies bietet einige Vorteile: Sie können den Abbuchungszeitpunkt genau planen, müssen keine Einzelüberweisungen mehr tätigen und profitieren von einer automatischen Anpassung bei Änderungen der Abschlagszahlungen.
Als Unternehmen sind Sie gesetzlich verpflichtet eine E-Rechnung anzunehmen. Wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihr zuständiges Finanzamt bzw. Ihren Steuerberater.
Die Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer ist notwendig im Falle einer Abrechnung im Gutschriftsverfahren. In diesem Fall rechnet enviaM eine von Ihnen erbrachte Leistung als Gutschrift ab. Die Angabe der Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer des Leistungserbringer ist eine zwingende gesetzliche Vorgabe im Umsatzsteuergesetz.
Ja, diese können Sie uns selbstverständlich in Textform nachreichen. Die Umsatzsteuer-ID beantragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Nein, da eine Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse dafür notwendig ist. Bitte wählen Sie für die Umstellung den Schriftweg.
Nein, pro Vertrag kann nur eine E-Mailadresse hinterlegt werden. Wenn Sie möchten, dass verschiedene Personen aus Ihrem Unternehmen auf die E-Rechnung zugreifen können, empfehlen wir Ihnen unser Kundenportal für Geschäftskunden. Dort können mehrere Personen Ihres Unternehmens durch Ihren Kundenadministrator (erst registrierter Nutzer für das Kundenportal) den Zugriff auf das Kundenportal erhalten und Rechnungen unabhängig voneinander einsehen.
Die E-Rechnung geht an den Vertragspartner bzw. an den vom Vertragspartner bevollmächtigten Empfänger. Wir senden die E-Rechnung an die vom Vertragspartner benannte E-Mail-Adresse.
Sie können die E-Mail-Adresse über den QR-Code in unserem Umstellungsschreiben melden oder über unser Kontaktformular anpassen.