Informationen zur Preisanpassung


Bedarfsart

Änderung Verbrauchspreis

in Cent/kWh
netto 

Änderung Verbrauchspreis

in Cent/kWh
brutto

Änderung Grundpreis

in Euro/Jahr
netto

Änderung Grundpreis

in Euro/Jahr
brutto

Preise für Haushaltbedarf

-5,02

-5,97

-1,77

-2,11

Preise für Sonstigen Bedarf

-4,67

-5,56

-16,81

-20,00

Preise für Wärmestrom

-4,33

-5,15

-1,77

-2,11

Preise für Wärmepumpenstrom

-3,43

-4,08

-1,77

-2,11

Preise für Wärmespeicherstrom

-2,97

-3,53

-1,77

-2,11

 

So entwickeln sich die Bestandteile des Strompreises:

Kosten für Beschaffung  sinken je nach Vertragsbeginn

Ein Teil der staatlichen Abgaben und Umlagen steigt gegenüber der letzten Preisanpassung zum 1.1.2025

Umlage nach KWKG von 0,28 Cent/kWh auf 0,45 Cent/kWh
Offshore-Netzumlage von 0,82 Cent/kWh auf 0,94 Cent/kWh

Aufschlag für besondere Netznutzung (1,56 Cent/kWh), Stromsteuer (2,05 Cent/kWh) und Umsatzsteuer (19%) bleiben unverändert

Alle Angaben sind Nettopreise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. 

Netzentgelte sinken je nach Region, jeweiligem Netzbetreiber und Vertragsbeginn in unterschiedlicher Höhe

 

 

Zusammensetzung des Strompreises für die Grundversorgung

Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresstromverbrauch von 2.000 Kilowattstunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM setzt sich der Strompreis ab 1. Januar 2026 wie folgt zusammen:

  • Steuern, Abgaben, Umlagen: 28 %
  • Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 31 %
  • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 41 %

Der für den Stromvertrieb beeinflussbare Teil des Strompreises liegt damit bei 41 Prozent des Endkundenpreises.

Was sich unter den einzelnen Preisbestandteilen verbirgt, haben wir Ihnen separat zusammengestellt. 

 

 


 

So entwickeln sich die Bestandteile des Wärmestrompreises

Kosten für Beschaffung und Vertrieb sinken

 

Staatliche Abgaben und Umlagen steigen gegenüber der letzten Preisanpassung zum 1.1.2025

Umlage nach KWK von 0,28 Cent/kWh auf 0,45 Cent/kWh
Offshore-Netzumlage von 0,82 Cent/kWh auf 0,94 Cent/kWh

Aufschlag für besondere Netznutzung (1,56 Cent/kWh), Stromsteuer (2,05 Cent/kWh) und Umsatzsteuer (19%) bleiben unverändert

Alle Angaben sind Nettopreise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

 

Mess- und Netzentgelte sinken je nach Region, jeweiligem Netzbetreiber und Vertragsbeginn in unterschiedlicher Höhe

***Angaben in netto, gerundet.

 

Bestandteile des Strompreises für Wärmepumpenstrom (für Bestandsanlagen) in der Grundversorgung ab 1.1.2026

Für einen enviaM-Kunden in der Grundversorgung für Wärmepumpen mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM setzt sich der Strompreis ab 1. Januar 2026 wie folgt zusammen:

  • Steuern, Abgaben, Umlagen: 33,6 %
  • Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 8,1 %
  • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 58,3 %

Was sich unter den einzelnen Preisbestandteilen verbirgt, haben wir Ihnen separat zusammengestellt. 

 

 


 

So entwickeln sich die Bestandteile des Erdgaspreises

Kosten für Beschaffung und Vertrieb sinken

Ein Teil der staatliche Abgaben und Umlagen steigt gegenüber der letzten Preisanpassung zum 1. Januar 2025. In Summe sinken die staatlichen staatlichen Abgaben. 

CO2-Preis steigt von 1,00 Cent auf 1,179 Cent/kWh

Gasspeicherumlage wird von 0,15 Cent/kWh auf 0 Cent/kWh gesetzt

Bilanzierungsumlage (0 Cent), Erdgassteuer (0,55 Cent/kWh), Mehrwertsteuer (19%) und Konzessionsabgaben (0,22 Cent/kWh) bleiben unverändert

 

Alle Angaben sind Nettopreise zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.

 

Netzentgelte verändern sich je nach Region, jeweiligem Netzbetreiber und Vertragsbeginn in unterschiedlicher Höhe

 

So entwickeln sich die Bestandteile des Erdgaspreises in der Grundversorgung:

Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahreserdgasverbrauch von 18.000 Kilowattstunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS setzt sich der Erdgaspreis ab 1. Januar 2026 wie folgt zusammen:

  • Steuern, Abgaben, Umlagen: 29 %
  • Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 24 %
  • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 47 %

Der für den Gasvertrieb beeinflussbare Teil des Erdgaspreises liegt damit bei rund 47 % des Endkundenpreises.

Details zu den einzelnen Preisbestandteilen haben wir Ihnen separat zusammengestellt. 


Zusammensetzung Erdgaspreis ab 1.1.2026

Grundversorgung Privatkunden, 18.000 kWh/Jahr

  


Gewerbekunden - Informationen zur Strom-Preisanpassung zum 1.1.2026

Fragen & Antworten zur Preisanpassung

Leider machen die allgemeinen Preissteigerungen auch vor enviaM nicht halt und so mussten wir nun nach vielen Jahren Preiskonstanz die Grundpreise für Strom neu kalkulieren. Ursache dafür sind höhere Strukturkosten u.a. zur Umsetzung gesetzlicher Neuregelungen.

Um mehr Transparenz zu schaffen, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb abhängig von der installierten Messtechnik und dem Jahresverbrauch künftig separat berechnet und auf der Stromrechnung ausgewiesen. 

Bisher waren die Kosten für den Messstellenbetrieb im Grundpreis für Strom enthalten. Dazu zählen die Kosten für den Betrieb des Stromzählers (z.B. für moderne Messeinrichtungen). War beim Kunden ein anderer Zählertyp oder ergänzende Messtechnik eingebaut, wurden dafür Aufschläge erhoben oder Erstattungen gewährt. 

Grundlage für die ausgewiesenen Messstellenbetriebskosten sind die vom jeweiligen grundzuständigen Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber veröffentlichten Entgelte für den Messstellenbetrieb. 

Weitere Informationen zu den Entgelten für den Messstellenbetrieb

Ihr Abschlag wird automatisch angepasst, wenn Ihr Jahresverbrauch 1.000 kWh oder Ihre Abschlagsanpassung monatlich einen Wert von 3 Euro überschreitet und wenn bis zur nächsten Jahresrechnung ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten besteht.

Abschläge, die unsere Kunden selbst festgelegt haben, bleiben unverändert.  

Sollte dies nicht der Fall sein, werden mit der Jahresrechnung die neuen Preise berücksichtigt und der Differenzbetrag ausgeglichen. Zudem wird in diesem Zuge ein neuer Abschlagsbetrag ermittelt und erstellt.

Sie können Ihren Abschlag jedoch selbst online unter enviaM.de/abschlag ändern. 

Bitte achten Sie jedoch darauf, den Abschlag nicht zu niedrig zu wählen. Er sollte sich an Ihrem jeweiligen Stromverbrauch orientieren, um hohe Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden. 

 

 

Der Zählerstand wird rechnerisch zum Stichtag ermittelt. Sie können uns Ihren Zählerstand zum 1. Januar 2026 jedoch online in Ihrem persönlichen Kundenbereich unter enviaM.de/meine-enviaM mitteilen. 

Die allgemeine Preissenkung bezieht sich auf die Grundversorgung und alle daran angelehnten Sonderprodukte im enviaM Grundversorgungsgebiet bzw. im Netzgebiet von MITNETZ STROM oder MITNETZ GAS.

Bei Privat- und Gewerbekunden mit Sonderverträgen mit auslaufender Preisgarantie prüfen wir, wie sich die Preisbestandteile seit dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns entwickelt haben. Bei Abweichungen der aktuellen Kosten von den Kosten zu Vertragsbeginn (bzw. zum letztmaligen Verlängerungszeitpunkt) kann es bei der Vertragsverlängerung zu Anpassungen der Verbrauchspreise kommen.

Die gesetzlichen Anforderungen für Energieversorger ändern sich zunehmend. Wir haben daher unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aktualisiert und auf die neue Welt angepasst. 

Ein Beispiel hierfür ist das Thema Messstellenbetrieb (MSB), bei dem es künftig durch Eingriffe der Bundesnetzagentur häufiger zu Kostenänderungen kommen kann. Bisher waren die Kosten für den Messstellenbetrieb bei Standardtarifen im Grundpreis inkludiert, künftig werden sie separat ausgewiesen. Perspektivisch werden sich viele Kunden anhängig von ihrem Anwendungsfall - Laden von Elektrofahrzeugen, Anschaffung von PV-Anlagen usw. -  selbst um Messtechnik kümmern und nicht automatisch den grundzuständigen Messstellenbetreiber nutzen. Für die transparente Weitergabe der MSB-Kosten ist eine Anpassung der Preisvereinbarung notwendig. Dafür benötigen wir die aktive Zustimmung des Kunden. 

Betroffene Kunden erhalten mit dem Preisanpassungsschreiben ein Rückantwortblatt bzw. einen Rückantwort-QR-Code zur einfachen Rückmeldung. 

Wie sich die Strompreise im Laufe des Jahres 2026 weiterentwickeln, können wir aktuell nicht sagen. Wir informieren rechtzeitig, wenn wir weitere Preisanpassungen vornehmen.

Bei Privat- und Gewerbekunden mit Sonderverträgen mit auslaufender Preisgarantie prüfen wir, wie sich die Preisbestandteile seit dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns entwickelt haben. Bei Abweichungen der aktuellen Kosten von den Kosten zu Vertragsbeginn (bzw. zum letztmaligen Verlängerungszeitpunkt) kann es bei der Vertragsverlängerung zu Anpassungen der Verbrauchspreise kommen.

Kunden sollten sich bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich an uns wenden, damit wir zusammen eine Lösung zu finden. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung bei Abschlag und Jahresrechnung können helfen, die finanzielle Situation der Kunden zu entspannen.

Auch einige Sozialbehörden gewähren eventuell finanzielle Zuschüsse oder übernahmen Energiekosten ganz oder teilweise. Betroffene Kunden sollten sich dazu bei der für sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.) informieren.

Unsere Kunden können neben den Abschlägen freiwillige Sonderzahlungen (z. B. staatliche Energiepausschale) vornehmen. Diese Einmal-Zahlung kann eine hohe Jahresrechnung vermeiden.

Unter www.enviaM.de/zahlung haben wir Ihnen umfangreiche Informationen und Tipps zum Thema Zahlungsschwierigkeiten zusammengestellt.

Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen.



Nein, wir setzen Strom- oder Gassperrungen nicht aus. Wir möchten jedoch nach Möglichkeit vermeiden, dass es überhaupt erst dazu kommen muss. Kunden, die befürchten, ihre monatlichen Abschläge oder Nachzahlungen im Rahmen der Jahresrechnung nicht zahlen zu können, sollten sich schnellstmöglich bei uns melden. Gemeinsam lässt sich in den meisten Fällen eine individuelle Lösung finden. Diese reichen von der Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins bis hin zur Stundung oder Ratenzahlung. 

Auch einzelne Sozialbehörden übernehmen unter Umständen die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.

Umfangreiche Informationen zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten, Stromsperrung und Gassperrung finden Sie auch unter www.enviaM.de/zahlung.

Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.). Eine Übersicht wichtiger Anlaufstellen sowie weitere Informationen zum Thema Zahlungsschwierigkeiten finden Sie unter www.enviaM.de/zahlung

Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.



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