Messstellenbetreiber, Kosten
und Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Aktualisiert am 29. Oktober 2025
Aktuelle Entgelte für Messstellenbetrieb ermitteln
Geben Sie Ihre PLZ ein und ermitteln Sie Ihren grundzuständigen Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber:
Sofern
Sie keinen separaten Messstellenvertrag abgeschlossen haben und Ihr
Vertrag keine anderslautende Vereinbarung enthält,
erhöht sich das Entgelt für Ihre Stromlieferung um die Kosten für den
Messstellenbetrieb auf Basis der jeweils aktuell veröffentlichten Entgelte für
den Messstellenbetrieb des grundzuständigen Messstellenbetreibers bzw. des Netzbetreibers. Sie werden neben
Verbrauchs- und Grundpreis als
weiterer separater Preisbestandteil abhängig von der installierten Messtechnik
abgerechnet.
Messstellenbetreiber - Das Wesentliche in Kürze:
- Was ist ein Messstellenbetreiber?
Ihr Messstellenbetreiber – ein spezialisiertes Unternehmen – ist für Ihren Stromzähler zuständig. Dazu gehören der Einbau, die Wartung sowie das regelmäßige Ablesen. Es gibt grundzuständige Messstellenbetreiber (in der Regel der örtliche Netzbetreiber) und wettbewerbliche Messstellenbetreiber.
- Wer ist Ihr Messstellenbetreiber?
Sie können Ihren Messstellenbetreiber ganz einfach über Ihre Stromabrechnung herausfinden. Dort finden Sie entweder den Namen oder einen Zahlencode, den Sie online recherchieren können. Im Zweifel hilft Ihnen auch Ihr Stromanbieter weiter.
- Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Kosten für den Messstellenbetrieb hängen unter anderem von Ihrer Messtechnik und Ihrem Jahresverbrauch ab. Daraus resultierend legt der jeweils grundzuständige Messstellenbetreiber die Kosten für den Messstellenbetrieb fest. Für den Betrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen hat der Gesetzgeber Preisobergrenzen festgelegt.
Bitte beachten Sie, dass für den Einbau eines Smart Meters auf Kundenwunsch (zum Beispiel für die Nutzung eines dynamischen Stromtarifes) je nach Messtellenbetreiber zusätzliche Kosten anfallen können.
Was ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)?
Das Messstellenbetriebsgesetz soll die Digitalisierung der Energiewende vorantreiben. Es verpflichtet Netzbetreiber und Messstellenbetreiber, moderne Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) und intelligente Messsysteme (Smart Meter) flächendeckend einzubauen.
Bei einem Jahresverbrauch bis 6.000 kWh werden konventionelle Zähler in der Regel durch sogenannte moderne Messeinrichtungen ersetzt. Ab 6.000 kWh und bei Anlagen, die durch den Netzbetreiber steuerbar oder unterbrechbar sind, werden intelligente Messsysteme installiert.
Ziel des Gesetzes sind:
- Transparenz für Verbraucher: Stromverbrauch und Kosten sollen besser nachvollziehbar sein.
- Netzstabilität: Durch intelligente Steuerung können Lastspitzen vermieden werden.
- Förderung erneuerbarer Energien: Smart Meter ermöglichen flexible Tarife und eine bessere Integration von PV-Anlagen, Wärmepumpen und E-Mobilität.
Sie benötigen mehr Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz? Dann besuchen Sie die Seite der Bundesnetzagentur zum Messstellenbetriebsgesetz.
Archiv bisher gültiger Aufschläge für Messeinrichtungen
Im Grundpreis Ihres Energieliefervertrages waren bis 31.12.2025 die Kosten für eine moderne Messeinrichtung bereits enthalten. Wenn bei Ihnen ein anderer Zählertyp oder ergänzende Messtechnik eingebaut ist, wurden dafür Aufschläge auf den Grundpreis erhoben oder Erstattungen gewährt.

Im Grundpreis Ihres Energieliefervertrages waren bis 31.12.2025 die Kosten für eine moderne Messeinrichtung bereits enthalten. Wenn bei Ihnen ein anderer Zählertyp oder ergänzende Messtechnik eingebaut ist, wurden dafür Aufschläge auf den Grundpreis erhoben oder Erstattungen gewährt.

Im Grundpreis Ihres Energieliefervertrages waren bis 31.12.2025 die Kosten für eine moderne Messeinrichtung bereits enthalten. Wenn bei Ihnen ein anderer Zählertyp oder ergänzende Messtechnik eingebaut ist, wurden dafür Aufschläge auf den Grundpreis erhoben oder Erstattungen gewährt.
