Welcher Energieausweis für welches Gebäude?
Neben dem Verbrauchsausweis gibt es noch den Bedarfsausweis. Unterschieden werden die Ausweise nach dem Bewertungsverfahren. Erfolgt die Erstellung auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs, spricht man von einem Bedarfsausweis. Findet dagegen der gemessene Energieverbrauch Anwendung, spricht man von einem Verbrauchsausweis. Welchen Ausweis man wählen sollte, können Sie hier einsehen:
- Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand mit mindesten 5 Wohneinheiten und von Nicht-Wohngebäuden können uneingeschränkt zwischen beiden Energieausweisen wählen.
- Eigentümer von Wohngebäuden mit maximal 4 Wohneinheiten und Bauantragstellung vor dem 01. November 1977 sind zum Bedarfsausweis verpflichtet. (Ausnahme: erfüllt das Gebäude jedoch durch spätere Sanierungen mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977, kann auch ein Verbrauchsausweis beantragt werden.)
- Für Neubauten ist grundlegend ein Bedarfsausweis erforderlich.
Benötigen Sie den verbrauchsorientierten Energieausweis, können Sie diesen hier direkt online bestellen:
Energieausweis für Wohngebäude 2
Energieausweis für Nicht-Wohngebäude 2
Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Angebot unseres Kooperationspartners MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH.
2 Bildaufnahmen des
Gebäudes: Bitte fügen Sie über
die Upload-Funktion zum Bestellformular mindestens zwei Außenaufnahmen des Gebäudes und eine
Aufnahme der Heizungsanlage bei. Für die Außenaufnahmen
erstellen Sie bitte je ein Foto von zwei angrenzenden Hausseiten (z. B.
Giebelseite und Traufseite). Die Aufnahmen sind
eine Anforderung zur Erstellung des Energieausweises aus dem zum 01.11.2020 in
Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG).