Gleichbehandlung

Unterstützung bei der Umsetzung von Gleichbehandlungsgrundsätzen

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Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung oder Umsetzung eines Gleichbehandlungsprogramms im Sinne des § 8 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)? Wir helfen Ihnen dabei. Auf der Grundlage unserer Erfahrungen mit den Anforderungen der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder an Inhalt und Umfang eines Gleichbehandlungsprogramms schaffen wir gemeinsam mit Ihnen ein tragfähiges Dokument, das sowohl Ihren als auch den rechtlichen Anforderungen entspricht. Falls Sie bereits ein Gleichbehandlungsprogramm erstellt haben, unterstützen wir Sie und Ihren Gleichbehandlungsbeauftragten gern bei der Umsetzung.

Ihre Vorteile

  • Beratung zu Inhalt und Umfang eines Gleichbehandlungsprogramms im Sinne des § 8 Abs. 5 EnWG
  • Unterstützung bei der Erstellung des jährlichen Berichtes des Gleichbehandlungsbeauftragten
  • Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung eines Gleichbehandlungsprogramms
  • Beratung zum Umgang mit unbundlingrelevanten Sachverhalten, Geschäftsprozessen und IT-Systemen
  • Erarbeitung von Handlungsanweisungen für Mitarbeiter in netzbetrieblich relevanten Organisationseinheiten
  • Durchführung von Schulungen

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Torsten Sperling

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