Über 1 Million Kundinnen und Kunden vertrauen enviaM

zuletzt aktualisiert am 3.11.2025
enviaM senkt die Verbrauchspreise für Strom, Erdgas und Wärmestrom.
Ab dem 1. Januar 2026 profitieren Sie von sinkenden Verbrauchspreisen für Strom, Erdgas und Wärmestrom in der Grundversorgung und weiteren Verträgen.
enviaM senkt zum 1. Januar 2026 die Verbrauchpreise für Strom und Wärmestrom für Privat- und Gewerbekunden. Dies betrifft die Grundversorgung und viele weitere Verträge. Wir geben damit unsere gesunkenen Beschaffungskosten sowie sinkende Netzentgelte an unsere Kunden weiter.
Parallel passen wir für einige Strom- und Wärmestromtarife die Grundpreise an. Ursache dafür sind höhere Strukturkosten u.a. zur Umsetzung gesetzlicher Neuregelungen.
Alle betroffenen privaten und gewerblichen Kunden erhalten in den kommenden Tagen schriftliche Informationen über ihre neuen Preise.
| Bedarfsart |
Änderung Verbrauchspreis in Cent/kWh |
Änderung Verbrauchspreis in Cent/kWh |
Änderung Grundpreis in Euro/Jahr |
Änderung Grundpreis in Euro/Jahr |
| Preise für Haushaltbedarf |
-5,02 |
-5,97 |
-1,77 |
-2,11 |
| Preise für Sonstigen Bedarf |
-4,67 |
-5,56 |
-16,81 |
-20,00 |
| Preise für Wärmestrom |
-4,33 |
-5,15 |
-1,77 |
-2,11 |
| Preise für Wärmepumpenstrom |
-3,43 |
-4,08 |
-1,77 |
-2,11 |
| Preise für Wärmespeicherstrom |
-2,97 |
-3,53 |
-1,77 |
-2,11 |
Neu ab 1.1.2026
Um unsere Preisstruktur transparenter zu gestalten, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb künftig separat abgerechnet.
Bisher waren die Kosten einer modernen Messeinrichtung im Grundpreis enthalten.
„Wir haben gute Nachrichten für unsere Kunden: Dank rückläufiger Kosten bei der Energiebeschaffung und den Netzentgelten können wir die Verbrauchspreise für Strom und Gas weiter senken. Das bedeutet Entlastung für viele Privathaushalte und Gewerbekunden, die sich für eines unserer Strom- oder Gasprodukte entschieden haben."
Dr. Wolfgang Wirtnik, enviaM-Vertriebsvorstand im Rahmen des Pressegesprächs am 3.11.2025
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Die jährlichen Kosten für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 2.000 kWh im Netzgebiet von MITNETZ STROM betragen mit der Preissenkung statt 903 Euro künftig 807 Euro. Das entspricht einer
Senkung um rund elf Prozent.
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Für einen Wärmepumpenkunden mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 6.000 kWh beträgt die Jahresrechnung nach der Preissenkung rund 1.715 Euro statt bisher 1.937 Euro. Das entspricht einer Senkung um rund elf Prozent.
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Für einen Wärmespeicherkunden mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 7.600 kWh beträgt die Jahresrechnung nach der Preissenkung rund 2.201 Euro statt bisher 2.402 Euro. Das entspricht einer Senkung um rund neun Prozent.
Alle genannten Preise sind Bruttopreise inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.
Detaillierte Informationen zu den neuen Preisen der Grundversorgung finden Sie auf folgenden Seiten:
Grundversorgung Strom für Privatkunden
Grundversorgung Strom für Gewerbekunden
Die neuen Preise gelten für Stromkunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM in Teilen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.
Für Stromkunden außerhalb des Netzgebietes von MITNETZ STROM können sich die Verbrauchspreise je nach Region und vertraglicher Bindung individuell verändern.
Kosten für Beschaffung sinken je nach Vertragsbeginn |
Ein Teil der staatlichen Abgaben und Umlagen steigt gegenüber der letzten Preisanpassung zum 1.1.2025 Umlage nach KWKG von 0,28 Cent/kWh auf 0,45 Cent/kWh Aufschlag für besondere Netznutzung (1,56 Cent/kWh), Stromsteuer (2,05 Cent/kWh) und Umsatzsteuer (19%) bleiben unverändert Alle Angaben sind Nettopreise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. |
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Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresstromverbrauch von 2.000 Kilowattstunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM setzt sich der Strompreis ab 1. Januar 2026 wie folgt zusammen:
Der für den Stromvertrieb beeinflussbare Teil des Strompreises liegt damit bei 41 Prozent des Endkundenpreises.
Was sich unter den einzelnen Preisbestandteilen verbirgt, haben wir Ihnen separat zusammengestellt.
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![]() Kosten für Beschaffung und Vertrieb sinken | ![]()
Staatliche Abgaben und Umlagen steigen gegenüber der letzten Preisanpassung zum 1.1.2025 Umlage nach KWK von 0,28 Cent/kWh auf 0,45 Cent/kWh Aufschlag für besondere Netznutzung (1,56 Cent/kWh), Stromsteuer (2,05 Cent/kWh) und Umsatzsteuer (19%) bleiben unverändert Alle Angaben sind Nettopreise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
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Mess- und Netzentgelte sinken je nach Region, jeweiligem Netzbetreiber und Vertragsbeginn in unterschiedlicher Höhe |
***Angaben in netto, gerundet.
Für einen enviaM-Kunden in der Grundversorgung für Wärmepumpen mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM setzt sich der Strompreis ab 1. Januar 2026 wie folgt zusammen:
Was sich unter den einzelnen Preisbestandteilen verbirgt, haben wir Ihnen separat zusammengestellt.
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enviaM senkt zum 1. Januar die Verbrauchspreise für Erdgas um 1,07 Cent je kWh brutto* bzw. 0,90 Cent je kWh netto. Dies betrifft die Grundversorgung sowie Sonderverträge außerhalb der Grundversorgung. Wir geben damit unsere gesunkenen Beschaffungskosten sowie sinkende Umlagen (Wegfall der Gasspeicherumlage) an unsere Kunden weiter.
Der Grundpreis für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung für Erdgas steigt um 2,73 Euro brutto* bzw. 2,29 Euro netto im Monat.
Detaillierte Informationen zu den neuen Preisen finden Sie auf unseren Seiten zur Grundversorgung Erdgas für Privatkunden und Grundversorgung Erdgas für Geschäftskunde.
*Bruttopreise inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.
Kosten für Beschaffung und Vertrieb sinken | ![]() Ein Teil der staatliche Abgaben und Umlagen steigt gegenüber der letzten Preisanpassung zum 1. Januar 2025. In Summe sinken die staatlichen staatlichen Abgaben. CO2-Preis steigt von 1,00 Cent auf 1,179 Cent/kWh Gasspeicherumlage wird von 0,15 Cent/kWh auf 0 Cent/kWh gesetzt Bilanzierungsumlage (0 Cent), Erdgassteuer (0,55 Cent/kWh), Mehrwertsteuer (19%) und Konzessionsabgaben (0,22 Cent/kWh) bleiben unverändert
Alle Angaben sind Nettopreise zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.
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Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahreserdgasverbrauch von 18.000 Kilowattstunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS setzt sich der Erdgaspreis ab 1. Januar 2026 wie folgt zusammen:
Der für den Gasvertrieb beeinflussbare Teil des Erdgaspreises liegt damit bei rund 47 % des Endkundenpreises.
Details zu den einzelnen Preisbestandteilen haben wir Ihnen separat zusammengestellt.
Zusammensetzung Erdgaspreis ab 1.1.2026
Grundversorgung Privatkunden, 18.000 kWh/Jahr
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Die jährlichen
Kosten für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 18.000 kWh im Netzgebiet von MITNETZ Gas beträgt mit der Preissenkung statt 2.625 Euro künftig 2.465 Euro (brutto)*. Das entspricht
einer Senkung um rund 6 Prozent.
Die Verbraucherpreise für Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnter Sonderverträge für Strom sinken um 4,67 Cent/kWh. Der vertriebliche Grundpreis bleibt unverändert. Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden aus dem Grundpreis herausgelöst und künftig separat abgerechnet.
Detaillierte Informationen zu den neuen Preisen finden Sie auf unserer Seite zur Grundversorgung Strom für Geschäftskunden.
Die neuen Preise gelten für Stromkunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM in Teilen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.
Für Stromkunden außerhalb des Netzgebietes von MITNETZ STROM können sich die Verbrauchspreise je nach Region und vertraglicher Bindung individuell verändern.
Alle genannten Preise sind Nettopreise.
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Bei einem Jahresverbrauch von beispielsweise 6.000 kWh* betragen die Stromkosten eines enviaM-Gewerbekunden in der Strom-Grundversorgung nach der Preissenkung 1.683 Euro statt 1.980 Euro*. Das bedeutet eine Entlastung bei der Jahresrechnung um rund 14 Prozent.
*netto, ohne Kosten für Messtellenbetrieb
Leider machen die allgemeinen Preissteigerungen auch vor enviaM nicht halt und so mussten wir nun nach vielen Jahren Preiskonstanz die Grundpreise für Strom neu kalkulieren. Ursache dafür sind höhere Strukturkosten u.a. zur Umsetzung gesetzlicher Neuregelungen.
Um mehr Transparenz zu schaffen, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb abhängig von der installierten Messtechnik und dem Jahresverbrauch künftig separat berechnet und auf der Stromrechnung ausgewiesen.
Bisher waren die Kosten für den Messstellenbetrieb im Grundpreis für Strom enthalten. Dazu zählen die Kosten für den Betrieb des Stromzählers (z.B. für moderne Messeinrichtungen). War beim Kunden ein anderer Zählertyp oder ergänzende Messtechnik eingebaut, wurden dafür Aufschläge erhoben oder Erstattungen gewährt.
Grundlage für die ausgewiesenen Messstellenbetriebskosten sind die vom jeweiligen grundzuständigen Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber veröffentlichten Entgelte für den Messstellenbetrieb.
Weitere Informationen zu den Entgelten für den Messstellenbetrieb
Ihr Abschlag wird automatisch angepasst, wenn Ihr Jahresverbrauch 1.000 kWh oder Ihre Abschlagsanpassung monatlich einen Wert von 3 Euro überschreitet und wenn bis zur nächsten Jahresrechnung ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten besteht.
Abschläge, die unsere Kunden selbst festgelegt haben, bleiben unverändert.
Sollte dies nicht der Fall sein, werden mit der Jahresrechnung die neuen Preise berücksichtigt und der Differenzbetrag ausgeglichen. Zudem wird in diesem Zuge ein neuer Abschlagsbetrag ermittelt und erstellt.
Sie können Ihren Abschlag jedoch selbst online unter enviaM.de/abschlag ändern.
Bitte achten Sie jedoch darauf, den Abschlag nicht zu niedrig zu wählen. Er sollte sich an Ihrem jeweiligen Stromverbrauch orientieren, um hohe Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden.
Der Zählerstand wird rechnerisch zum Stichtag ermittelt. Sie können uns Ihren Zählerstand zum 1. Januar 2026 jedoch online in Ihrem persönlichen Kundenbereich unter enviaM.de/meine-enviaM mitteilen.
Die allgemeine Preissenkung bezieht sich auf die Grundversorgung und alle daran angelehnten Sonderprodukte im enviaM Grundversorgungsgebiet bzw. im Netzgebiet von MITNETZ STROM oder MITNETZ GAS.
Bei Privat- und Gewerbekunden mit Sonderverträgen mit auslaufender Preisgarantie prüfen wir, wie sich die Preisbestandteile seit dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns entwickelt haben. Bei Abweichungen der aktuellen Kosten von den Kosten zu Vertragsbeginn (bzw. zum letztmaligen Verlängerungszeitpunkt) kann es bei der Vertragsverlängerung zu Anpassungen der Verbrauchspreise kommen.
Die gesetzlichen Anforderungen für Energieversorger ändern sich zunehmend. Wir haben daher unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aktualisiert und auf die neue Welt angepasst.
Ein Beispiel hierfür ist das Thema Messstellenbetrieb (MSB), bei dem es künftig durch Eingriffe der Bundesnetzagentur häufiger zu Kostenänderungen kommen kann. Bisher waren die Kosten für den Messstellenbetrieb bei Standardtarifen im Grundpreis inkludiert, künftig werden sie separat ausgewiesen. Perspektivisch werden sich viele Kunden anhängig von ihrem Anwendungsfall - Laden von Elektrofahrzeugen, Anschaffung von PV-Anlagen usw. - selbst um Messtechnik kümmern und nicht automatisch den grundzuständigen Messstellenbetreiber nutzen. Für die transparente Weitergabe der MSB-Kosten ist eine Anpassung der Preisvereinbarung notwendig. Dafür benötigen wir die aktive Zustimmung des Kunden.
Betroffene Kunden erhalten mit dem Preisanpassungsschreiben ein Rückantwortblatt bzw. einen Rückantwort-QR-Code zur einfachen Rückmeldung.
Wie sich die Strompreise im Laufe des Jahres 2026 weiterentwickeln, können wir aktuell nicht sagen. Wir informieren rechtzeitig, wenn wir weitere Preisanpassungen vornehmen.
Bei Privat- und Gewerbekunden mit Sonderverträgen mit auslaufender Preisgarantie prüfen wir, wie sich die Preisbestandteile seit dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns entwickelt haben. Bei Abweichungen der aktuellen Kosten von den Kosten zu Vertragsbeginn (bzw. zum letztmaligen Verlängerungszeitpunkt) kann es bei der Vertragsverlängerung zu Anpassungen der Verbrauchspreise kommen.
Kunden sollten sich bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich an uns wenden, damit wir zusammen eine Lösung zu finden. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung bei Abschlag und Jahresrechnung können helfen, die finanzielle Situation der Kunden zu entspannen.
Auch einige Sozialbehörden gewähren eventuell finanzielle Zuschüsse oder übernahmen Energiekosten ganz oder teilweise. Betroffene Kunden sollten sich dazu bei der für sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.) informieren.
Unsere Kunden können neben den Abschlägen freiwillige Sonderzahlungen (z. B. staatliche Energiepausschale) vornehmen. Diese Einmal-Zahlung kann eine hohe Jahresrechnung vermeiden.
Unter www.enviaM.de/zahlung haben wir Ihnen umfangreiche Informationen und Tipps zum Thema Zahlungsschwierigkeiten zusammengestellt.
Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen.
Nein, wir setzen Strom- oder Gassperrungen nicht aus. Wir möchten jedoch nach Möglichkeit vermeiden, dass es überhaupt erst dazu kommen muss. Kunden, die befürchten, ihre monatlichen Abschläge oder Nachzahlungen im Rahmen der Jahresrechnung nicht zahlen zu können, sollten sich schnellstmöglich bei uns melden. Gemeinsam lässt sich in den meisten Fällen eine individuelle Lösung finden. Diese reichen von der Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins bis hin zur Stundung oder Ratenzahlung.
Auch einzelne Sozialbehörden übernehmen unter Umständen die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).
Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Umfangreiche Informationen zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten, Stromsperrung und Gassperrung finden Sie auch unter www.enviaM.de/zahlung.
Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.). Eine Übersicht wichtiger Anlaufstellen sowie weitere Informationen zum Thema Zahlungsschwierigkeiten finden Sie unter www.enviaM.de/zahlung.
Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.
Weitere Informationen zum Thema Zahlung und Zahlungsschwierigkeiten finden Sie auch auf unserer Themenseite.

Informieren Sie sich zu den Konditionen unserer Grundversorgung für Strom und Erdgas oder nutzen Sie unserer Shortcuts für Zahlstand und Abschlag.