Ersatzversorgung mit Strom für Unternehmen

Infos und Preise für die Ersatzversorgung mit Strom

Kann der Stromverbrauch an Ihrer Lieferstelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden, weil es z.B. beim Lieferantenwechsel zu Verzögerungen kommt oder Ihr Lieferant ausfällt, springt enviaM als zuständiger Grundversorger mit der Ersatzversorgung ein. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu keiner Zeit zu Lieferunterbrechungen kommt. Die weitere Belieferung erfolgt im Rahmen der Ersatzversorgung zu den Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen von enviaM sowie in Abhängigkeit vom Jahresverbrauch zu den: 

  • Allgemeinen Preisen für die Ersatzversorgung für Sonstigen Bedarf bis 10.000 kWh ohne Leistungsmessung 
  • Allgemeinen Preisen für die Ersatzversorgung für Sonstigen Bedarf mit Leistungsmessung oder mit mehr als 10.000 kWh ohne Leistungsmessung 

Die Allgemeinen Preise für die Ersatzversorgung können jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt und ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf unserer Internetseite wirksam.

Die Ersatzversorgung kann jederzeit durch Abschluss eines Energieliefervertrages mit dem Lieferanten Ihrer Wahl beendet werden; endet jedoch spätestens nach drei Monaten automatisch. Sofern Sie bis dahin keinen neuen Energieliefervertrag abgeschlossen haben und Ihr Jahresstromverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt, werden Sie von uns zu den Konditionen der Grundversorgung weiterbeliefert.

Preisarchiv

Abwendung einer Versorgungsunterbrechung

Zur Abwendung einer Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Kunden hier ein Muster einer Abwendungsvereinbarung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Warum bin ich in die Ersatzversorgung gefallen?

    Die Ersatzversorgung sichert Ihre Stromversorgung für bis zu drei Monate bei sogenannter „unklarer“ Versorgungslage. Eine „unklare“ Versorgungslage liegt immer dann vor, wenn

    • sich die Umstellung Ihrer Vertrages beim Wechsel Ihres Lieferanten verzögert,
    • der vormalige Lieferant insolvent wird oder
    • der vormalige Lieferant die zu entrichtenden Netznutzungsentgelte an den Netzbetreiber nicht mehr zahlt (Bilanzkreisschließung).

    Die Ersatzversorgung greift in genau diesen Fällen, wenn also ein Verbraucher Strom in Niederspannung nutzt und diese Energieentnahme seitens des Netzbetreibers keinem bestimmten Liefervertrag eines Anbieters zugeordnet werden kann. Ist enviaM in Ihrem Netzgebiet der Grundversorger, springen wir dann ein, damit Sie weiterhin Strom erhalten. Dazu ist kein schriftlicher Vertrag notwendig. Dies ist gesetzlich verankert, um Ihre lückenlose Belieferung mit Energie abzusichern.

    Kunden des Sonstigen Bedarfs mit einem Energiebezug über 10.000 kWh/Jahr haben keinen Anspruch auf Grundversorgung und fallen mit Energieentnahme sofort in die Ersatzversorgung.

    enviaM übernimmt im Netzgebiet von MITNETZ STROM als Aushilfslieferant die Versorgung oberhalb Niederspannung im Rahmen der Aushilfsenergie.

  • Welcher Preis gilt für mich bei Sonstigem Bedarf bis 10.000 kWh/Jahr ohne Leistungsmessung?

    Preise für Ersatzversorgung Sonstiger Bedarf bis zu 10.000 kWh/Jahr ohne Leistungsmessung

    Befindet sich Ihre Anlage im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung und Sie verbrauchen bis zu 10.000 kWh/Jahr, zahlen Sie einen Grundpreis und einen Verbrauchspreis (inklusive eines Aufschlags):

    • Der Grundpreis entspricht dem Grundpreis der Grundversorgung. Sofern an Ihrer Lieferstelle ein intelligentes Messsystem installiert ist, erhöht sich der Grundpreis um einen Aufschlag in Abhängigkeit vom Jahresverbrauch.
    • Der Verbrauchspreis der Ersatzversorgung entspricht dem Verbrauchspreis der Grundversorgung zuzüglich eines Aufschlages für die kurzfristige Beschaffung. Der Verbrauchspreis kann jeweils zum 1. und 15. eines Monats für den Folgezeitraum neu festgelegt werden. Die Preise gelten mit Veröffentlichung im Internet.

    Die Grund- und Verbrauchspreise finden Sie weiter oben auf dieser Seite.


  • Welcher Preis gilt für mich bei Sonstigem Bedarf mit mehr 10.000 kWh/Jahr ohne Leistungsmessung?

    Preise für Ersatzversorgung Sonstiger Bedarf über 10.000 kWh/Jahr ohne Leistungsmessung

    Befindet sich Ihre Anlage im Niederdrucknetz ohne Leistungsmessung, zahlen Sie einen Grundpreis und einen Energiepreis:

    • Der Grundpreis beträgt 200,00 Euro (netto) pro Jahr.
    • Der Energiepreis1 (netto) ermittelt sich monatlich aus der Summe des arithmetischen Mittelwerts des 0,7-fachen der im jeweiligen Monat gültigen Preise des Baseload2 für Day-Ahead Germany/Luxembourg und des arithmetischen Mittelwerts des 0,3-fachen der im jeweiligen Monat gültigen Preise des Peakload2 für Day-Ahead Germany/Luxembourg am Spotmarkt der EEX, umgerechnet in Cent/kWh, zuzüglich 2,63 Cent/kWh.

     

    Das Entgelt erhöht sich um die Kosten für die Netznutzung (inkl. Konzessionsabgaben und Umlagen) sowie den Messstellenbetrieb auf Basis der jeweils aktuell veröffentlichten Entgelte des örtlichen Netzbetreibers bzw. grundzuständigen Messstellenbetreibers sowie um die Stromsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe.

    1Der Energiepreis wird kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
    2Die Preise für Baseload (Grundlast) und Peakload (Spitzenlast) des Day-Ahead Germany/Luxembourg können für einen Monat auf www.epexspot.com eingesehen werden.


    Die Grund- und Energiepreise der zurückliegenden sechs Monate finden Sie weiter oben auf dieser Seite.


  • Welcher Preis gilt für mich bei Sonstigem Bedarf mit Leistungsmessung?

    Preise für Ersatzversorgung Sonstiger Bedarf mit Leistungsmessung

    Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) in Niederspannung (Strom) werden verbrauchsunabhängig immer in der Ersatzversorgung beliefert.

    Befindet sich Ihre Anlage innerhalb Niederspannung mit Leistungsmessung, zahlen Sie einen Grundpreis und einen Energiepreis:

    • Der Grundpreis beträgt 200,00 Euro (netto) pro Monat.
    • Der Leistungspreis beträgt 4,50 Euro (netto) pro kW und Monat.
    • Der Energiepreis1 (netto) ermittelt sich monatlich aus der Summe des arithmetischen Mittel-werts des 0,7-fachen der im jeweiligen Monat gültigen Preise des Baseload2 für Day-Ahead Germany/Luxembourg und des arithmetischen Mittelwerts des 0,3-fachen der im jeweiligen Monat gültigen Preise des Peakload2 für Day-Ahead Germany/Luxembourg am Spotmarkt der EEX, umgerechnet in Cent/kWh, zuzüglich 2,63 Cent/kWh.

     

    Das Entgelt erhöht sich um die Kosten für die Netznutzung (inkl. Konzessionsabgaben und Umlagen) sowie den Messstellenbetrieb auf Basis der jeweils aktuell veröffentlichten Entgelte des örtlichen Netzbetreibers bzw. grundzuständigen Messstellenbetreibers sowie um die Stromsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe.

    1Der Energiepreis wird kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
    2Die Preise für Baseload (Grundlast) und Peakload (Spitzenlast) des Day-Ahead Germany/Luxembourg können für einen Monat auf www.epexspot.com eingesehen werden.

    Die Grund- und Energiepreise der zurückliegenden sechs Monate finden Sie weiter oben auf dieser Seite.


  • Wie lange läuft die Ersatzversorgung bei Sonstigem Bedarf?

    Die Ersatzversorgung endet bei Abschluss eines Liefervertrags mit einem Lieferanten Ihrer Wahl, spätestens nach drei Monaten.

    Die gesetzliche Grundlage bilden § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 3 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).


  • Was passiert nach den drei Monaten Ersatzversorgung bei Sonstigem Bedarf?

    Wenn Sie keinen neuen Vertrag mit einem Stromlieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, aber weiterhin Energie beziehen, hängt die weitere Versorgung davon ab, wieviel Erdgas Sie pro Jahr verbrauchen.

    • Bei einem Jahresstromverbrauch bis 10.000 kWh ohne Leistungsmessung schließt sich nach Ablauf der Ersatzversorgung automatisch die weitere Belieferung im Rahmen der Grundversorgung an.
    • Bei einem Jahresstromverbrauch größer 10.000 kWh oder bei Leistungsmessung stellen wir nach drei Monaten Ihre Belieferung im Rahmen eines Folgevertrages zu den Konditionen der Ersatzversorgung für Sonstigen Bedarf größer 10.000 kWh/Jahr sicher.

    Grundversorgungsvertrag und Folgevertrag können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.