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    Ersatzversorgung mit Strom für Unternehmen

    Infos und Preise für die Ersatzversorgung mit Strom

    Kann der Stromverbrauch an Ihrer Lieferstelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden, weil es z.B. beim Lieferantenwechsel zu Verzögerungen kommt oder Ihr Lieferant ausfällt, springt enviaM als zuständiger Grundversorger mit der Ersatzversorgung ein. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu keiner Zeit zu Lieferunterbrechungen kommt. Die weitere Belieferung erfolgt im Rahmen der Ersatzversorgung zu den Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen von enviaM sowie in Abhängigkeit vom Jahresverbrauch zu den: 

    • Allgemeinen Preisen für die Ersatzversorgung für Sonstigen Bedarf bis 10.000 kWh ohne Leistungsmessung 
    • Allgemeinen Preisen für die Ersatzversorgung für Sonstigen Bedarf mit Leistungsmessung oder mit mehr als 10.000 kWh ohne Leistungsmessung 

    Die Allgemeinen Preise für die Ersatzversorgung können jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt und ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf unserer Internetseite wirksam.

    Die Ersatzversorgung kann jederzeit durch Abschluss eines Energieliefervertrages mit dem Lieferanten Ihrer Wahl beendet werden; endet jedoch spätestens nach drei Monaten automatisch. Sofern Sie bis dahin keinen neuen Energieliefervertrag abgeschlossen haben und Ihr Jahresstromverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt, werden Sie von uns zu den Konditionen der Grundversorgung weiterbeliefert.

    Preisarchiv

    Abwendung einer Versorgungsunterbrechung

    Zur Abwendung einer Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Kunden hier ein Muster einer Abwendungsvereinbarung.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)


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