Ersatzversorgung mit Strom für Unternehmen

Infos und Preise für die Ersatzversorgung mit Strom

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Ersatzversorgung sichert Ihre Stromversorgung für bis zu drei Monate bei sogenannter „unklarer“ Versorgungslage. Eine „unklare“ Versorgungslage liegt immer dann vor, wenn

  • sich die Umstellung Ihrer Vertrages beim Wechsel Ihres Lieferanten verzögert,
  • der vormalige Lieferant insolvent wird oder
  • der vormalige Lieferant die zu entrichtenden Netznutzungsentgelte an den Netzbetreiber nicht mehr zahlt (Bilanzkreisschließung).

Die Ersatzversorgung greift in genau diesen Fällen, wenn also ein Verbraucher Strom in Niederspannung nutzt und diese Energieentnahme seitens des Netzbetreibers keinem bestimmten Liefervertrag eines Anbieters zugeordnet werden kann. Ist enviaM in Ihrem Netzgebiet der Grundversorger, springen wir dann ein, damit Sie weiterhin Strom erhalten. Dazu ist kein schriftlicher Vertrag notwendig. Dies ist gesetzlich verankert, um Ihre lückenlose Belieferung mit Energie abzusichern.

Kunden des Sonstigen Bedarfs mit einem Energiebezug über 10.000 kWh/Jahr haben keinen Anspruch auf Grundversorgung und fallen mit Energieentnahme sofort in die Ersatzversorgung.

enviaM übernimmt im Netzgebiet von MITNETZ STROM als Aushilfslieferant die Versorgung oberhalb Niederspannung im Rahmen der Aushilfsenergie.

Preise für Ersatzversorgung Sonstiger Bedarf bis zu 10.000 kWh/Jahr ohne Leistungsmessung

Befindet sich Ihre Anlage im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung und Sie verbrauchen bis zu 10.000 kWh/Jahr, zahlen Sie einen Grundpreis und einen Verbrauchspreis (inklusive eines Aufschlags):

  • Der Grundpreis entspricht dem Grundpreis der Grundversorgung. Sofern an Ihrer Lieferstelle ein intelligentes Messsystem installiert ist, erhöht sich der Grundpreis um einen Aufschlag in Abhängigkeit vom Jahresverbrauch.
  • Der Verbrauchspreis der Ersatzversorgung entspricht dem Verbrauchspreis der Grundversorgung zuzüglich eines Aufschlages für die kurzfristige Beschaffung. Der Verbrauchspreis kann jeweils zum 1. und 15. eines Monats für den Folgezeitraum neu festgelegt werden. Die Preise gelten mit Veröffentlichung im Internet.

Die Grund- und Verbrauchspreise finden Sie weiter oben auf dieser Seite.


Preise für Ersatzversorgung Sonstiger Bedarf über 10.000 kWh/Jahr ohne Leistungsmessung

Befindet sich Ihre Anlage im Niederdrucknetz ohne Leistungsmessung, zahlen Sie einen Grundpreis und einen Energiepreis:

  • Der Grundpreis beträgt 200,00 Euro (netto) pro Jahr.
  • Der Energiepreis1 (netto) ermittelt sich monatlich aus der Summe des arithmetischen Mittelwerts des 0,7-fachen der im jeweiligen Monat gültigen Preise des Baseload2 für Day-Ahead Germany/Luxembourg und des arithmetischen Mittelwerts des 0,3-fachen der im jeweiligen Monat gültigen Preise des Peakload2 für Day-Ahead Germany/Luxembourg am Spotmarkt der EEX, umgerechnet in Cent/kWh, zuzüglich 2,63 Cent/kWh.

 

Das Entgelt erhöht sich um die Kosten für die Netznutzung (inkl. Konzessionsabgaben und Umlagen) sowie den Messstellenbetrieb auf Basis der jeweils aktuell veröffentlichten Entgelte des örtlichen Netzbetreibers bzw. grundzuständigen Messstellenbetreibers sowie um die Stromsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe.

1Der Energiepreis wird kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
2Die Preise für Baseload (Grundlast) und Peakload (Spitzenlast) des Day-Ahead Germany/Luxembourg können für einen Monat auf www.epexspot.com eingesehen werden.


Die Grund- und Energiepreise der zurückliegenden sechs Monate finden Sie weiter oben auf dieser Seite.


Preise für Ersatzversorgung Sonstiger Bedarf mit Leistungsmessung

Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) in Niederspannung (Strom) werden verbrauchsunabhängig immer in der Ersatzversorgung beliefert.

Befindet sich Ihre Anlage innerhalb Niederspannung mit Leistungsmessung, zahlen Sie einen Grundpreis und einen Energiepreis:

  • Der Grundpreis beträgt 200,00 Euro (netto) pro Monat.
  • Der Leistungspreis beträgt 4,50 Euro (netto) pro kW und Monat.
  • Der Energiepreis1 (netto) ermittelt sich monatlich aus der Summe des arithmetischen Mittel-werts des 0,7-fachen der im jeweiligen Monat gültigen Preise des Baseload2 für Day-Ahead Germany/Luxembourg und des arithmetischen Mittelwerts des 0,3-fachen der im jeweiligen Monat gültigen Preise des Peakload2 für Day-Ahead Germany/Luxembourg am Spotmarkt der EEX, umgerechnet in Cent/kWh, zuzüglich 2,63 Cent/kWh.

 

Das Entgelt erhöht sich um die Kosten für die Netznutzung (inkl. Konzessionsabgaben und Umlagen) sowie den Messstellenbetrieb auf Basis der jeweils aktuell veröffentlichten Entgelte des örtlichen Netzbetreibers bzw. grundzuständigen Messstellenbetreibers sowie um die Stromsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe.

1Der Energiepreis wird kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
2Die Preise für Baseload (Grundlast) und Peakload (Spitzenlast) des Day-Ahead Germany/Luxembourg können für einen Monat auf www.epexspot.com eingesehen werden.

Die Grund- und Energiepreise der zurückliegenden sechs Monate finden Sie weiter oben auf dieser Seite.


Die Ersatzversorgung endet bei Abschluss eines Liefervertrags mit einem Lieferanten Ihrer Wahl, spätestens nach drei Monaten.

Die gesetzliche Grundlage bilden § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 3 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).


Wenn Sie keinen neuen Vertrag mit einem Stromlieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, aber weiterhin Energie beziehen, hängt die weitere Versorgung davon ab, wieviel Erdgas Sie pro Jahr verbrauchen.

  • Bei einem Jahresstromverbrauch bis 10.000 kWh ohne Leistungsmessung schließt sich nach Ablauf der Ersatzversorgung automatisch die weitere Belieferung im Rahmen der Grundversorgung an.
  • Bei einem Jahresstromverbrauch größer 10.000 kWh oder bei Leistungsmessung stellen wir nach drei Monaten Ihre Belieferung im Rahmen eines Folgevertrages zu den Konditionen der Ersatzversorgung für Sonstigen Bedarf größer 10.000 kWh/Jahr sicher.

Grundversorgungsvertrag und Folgevertrag können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.