Kann der Energieverbrauch an Ihrer Lieferstelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden, weil es z.B. beim Lieferantenwechsel zu Verzögerungen kommt oder Ihr Lieferant ausfällt, springt enviaM als zuständiger Grundversorger mit der Ersatzversorgung ein. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu keiner Zeit zu Lieferunterbrechungen kommt. Die weitere Belieferung erfolgt im Rahmen der Ersatzversorgung zu den Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der enviaM sowie in Abhängigkeit vom Jahresverbrauch zu den:
• Allgemeinen Preisen für die Ersatzversorgung für Sonstigen Bedarf bis 10.000 kWh
• Allgemeinen Preisen für die Ersatzversorgung für Sonstigen Bedarf mit mehr als 10.000 kWh
Die Allgemeinen Preise für die Ersatzversorgung können jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt und ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf unserer Internetseite wirksam.
Die Ersatzversorgung kann jederzeit durch Abschluss eines Energieliefervertrages mit dem Lieferanten Ihrer Wahl beendet werden; endet jedoch spätestens nach drei Monaten automatisch. Sofern Sie bis dahin keinen neuen Energieliefervertrag abgeschlossen haben und Ihr Jahresverbrauch an Erdgas 10.000 kWh
nicht übersteigt, werden Sie von uns zu den Konditionen der Grundversorgung weiterbeliefert.
Preisarchiv
Abwendung einer Versorgungsunterbrechung
Zur Abwendung einer Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Kunden hier ein Muster einer Abwendungsvereinbarung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Warum bin ich in die Ersatzversorgung gefallen?
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Welcher Preis gilt für mich bei Sonstigem Bedarf bis 10.000 kWh/Jahr ohne Leistungsmessung?
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Welcher Preis gilt für mich bei Sonstigem Bedarf über 10.000 kWh/Jahr ohne Leistungsmessung?
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Wie lange läuft die Ersatzversorgung bei Sonstigem Bedarf?