Sie haben Fragen zum Thema Messstellenbetrieb?
Mit BusinessMessung Basis haben Sie Ihre Energieverbrauchsdaten jederzeit im Blick.
enviaM übernimmt die Rolle des wettbewerblichen Messstellenbetreibers und bietet Ihnen die Betriebsübernahme Ihrer Messeinrichtung mit dem Produkt BusinessMessung Basis an.
Als Messstellenbetreiber übernimmt enviaM unter anderem deutschlandweit den Zählerumbau, die Inbetriebnahme sowie die Störungsbeseitigung. Ihre Verbrauchsdaten werden täglich automatisiert ausgelesen und im Rahmen der Marktkommunikation an die zuständigen Marktpartner übermittelt.
Dabei haben die Sicherheit und der Schutz Ihrer Daten bei uns natürlich höchste Priorität.
So funktioniert's
Gern beraten wir Sie individuell, senden Sie uns dazu einfach eine Anfrage.
Allgemeine Regelungen für den Messstellenbetrieb
Die allgemeinen Regelungen für den Messstellenbetrieb finden Sie hier.
Behalten Sie Ihren Stromverbrauch jederzeit im Blick - mit dem Visualisierungsportal von enviaM
Ihre Verbrauchswerte werden in den Granularitäten Tag, Woche, Monat, Quartal und Jahr übersichtlich und transparent visualisiert.
Mithilfe umfangreicher Verbrauchsanalysen sowie Administrations-, Alarm- und Vergleichsfunktionen für Ihre Messstellen können Sie Ihren tatsächlichen Energieverbrauch jederzeit nachvollziehen
Häufig gestellte Fragen
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Sie erhalten einen Überblick über alle Verbrauchsdaten. Darüber hinaus bietet Ihnen das enviaM Energiecockpit umfangreiche Visualisierungs- und Vergleichsfunktionen, um die Verbrauchsdaten Ihres Unternehmens digital zu überwachen. Nützliche Tools helfen, gezielt Energiesparpotentiale aufzudecken. -
Der Zähler wird nur dann gewechselt, wenn sich die Lieferstelle außerhalb des Netzgebietes der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ Strom) befindet. -
Ja. Über einen Zweirichtungszähler werden der Strombezug und die Einspeisung in das öffentliche Netz separat gemessen. Wir bieten auch gern Erzeugungsmessungen an, soweit das Messkonzept oder auch die geforderte Technik dies zulassen. -
Ihre Rechnung erhalten Sie jährlich immer zum Jahresende bzw. wenn der Messstellenbetriebsvertrag endet.