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    Informationen zur Soforthilfe Dezember 2022

    Was Kunden zur Soforthilfe wissen sollten

     

    zuletzt aktualisiert am 21.2.2023, 15:21 Uhr 

    +++ Bitte informieren Sie sich auf dieser Sonderseite über die Dezember-Soforthilfe. Aktuell verzeichnen wir ein hohes Kontaktaufkommen an unserer Servicenummer und über E-Mail, sodass wir über die hier dargestellten Informationen hinausgehende Fragen leider nicht individuell beantworten können. Wir bitten Sie daher, von entsprechenden Nachfragen abzusehen. +++

    Die staatliche Soforthilfe im Dezember war der erste Schritt der so genannten Gaspreisbremse und sollte als finanzielle Brücke für die Wintermonate dienen. Die Gaspreisbremse selbst kann aufgrund des hohen technisch-administrativen Aufwandes erst ab März 2023 umgesetzt werden. Grob geschätzt hat die Soforthilfe Sie in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in gleicher Höhe entlastet wie die Gaspreisbremse ab März dann pro Monat.

    Wichtige Hinweise für

    • Kunden mit Einzugsermächtigung: Bei Kunden mit SEPA-Lastschriftmandat haben wir die Dezemberabschläge nicht abgebucht. Sie mussten hier nichts tun, Sie haben automatisch im Dezember profitiert. 
    • Kunden mit Dauerauftrag oder Überweisung: Als Selbstzahler mussten Sie persönlich aktiv werden, um im Dezember von der Soforthilfe zu profitieren. Sie konnten die Dezemberzahlung einmalig aussetzen. Wenn noch nicht geschehen: Bitte denken Sie aber daran, Ihren Dauerauftrag ab Januar wieder zu aktivieren. Haben Sie weiter gezahlt, profitieren Sie natürlich ebenfalls von der Soforthilfe - nur etwas später: In dem Fall schreiben wir Ihnen den Betrag im Rahmen der nächsten Jahresrechnung gut. Wie das genau aussieht, zeigen wir Ihnen auf unserer Musterrechnung

     

    So konnten Sie die Soforthilfe erhalten


    Je nach gewählter Zahlungsmethode Ihrer monatlichen Abschläge mussten Sie Folgendes beachten: 

    So wurde die Soforthilfe berechnet

    Die Soforthilfe hat sich aus Ihrem anteiligen Vorjahresverbrauch und den im Dezember 2022 gültigen Verbrauchs- und Grundpreisen berechnet. Wie das genau funktioniert hat, erfahren Sie in unserem Video oder dem nachstehenden Rechenbeispiel.

    So berechnet sich die Soforthilfe für Dezember

    Wichtige Fragen & Antworten zur Soforthilfe

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    Sie sind RLM-Kunde?

    Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) hatten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf die Soforthilfe. Um davon zu profitieren, mussten sie diesen ihrem Energieversorger mitteilen. Bitte informieren Sie sich, ob Sie anspruchsberechtigt waren.



     

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    Sie sind Wärmecontracting-Kunde?

    Auch Kunden mit einem Wärmecontracting-Vertrag waren anspruchsberechtigt. Sie mussten Ihren Abschlag im Dezember nicht an uns zahlen. Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wurde Ihr Abschlag im Dezember von uns nicht eingezogen.

     

    Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Soforthilfe, anders als bei Gaskunden, 120 Prozent des Septemberabschlages entsprochen hat.

     

    Weitere Informationen finden Sie  hier.


    Unser Energiesparrechner für Erdgas 


    Trotz Soforthilfe und Gaspreisbremse ist es unbedingt notwendig, bewusst und sparsam mit Erdgas umzugehen. Unser Erdgassparrechner hilft Ihnen dabei, Ihr persönliches Einsparpotential zu ermitteln. 


    Informationen zur Gaspreisbremse 

     

    Wissenswertes zur Gaspreisbremse haben wir Ihnen auf einer weiteren Sonderseite zusammengestellt. Informieren Sie sich und ermitteln Sie ihre persönliche Entlastung. 

    Für unsere Stromkunden

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