Aktuelle Situation auf dem Energiemarkt

Was Kunden jetzt wissen sollten

zuletzt aktualisiert am 27.4.2023, 9:54 Uhr

enviaM senkt Strom- und Erdgaspreise zum 1. Juli 2023

 

Nach der Hochpreisphase des vergangenen Jahres ist nun eine Entspannung an den Energiemärkten mit tendenziell zurückgehenden Beschaffungskosten zu sehen, die wir an unsere Kunden weitergeben. Daher senken wir die Verbrauchspreise für Strom zum 1. Juli 2023 für Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM um 4,55 Cent je Kilowattstunde*. Dies betrifft die Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge. In der Grundversorgung kostet die Kilowattstunde Strom damit künftig 43,51 Cent*. 

Auch die Verbraucherpreise für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung für Erdgas sinken um 3,88 Cent/Kilowattstunde* auf 15,08 Cent/Kilowattstunde*. 

Die Grundpreise ändern sich nicht. 

 *brutto

Informationen zur Umsetzung der Gas- und Strompreisbremse

 

Unsere Strom- und Erdgaskunden haben ihr Informationsschreiben zur Strompreisbremse und Gaspreisbremse erhalten. Darin enthalten ist ihr persönlicher Entlastungsbetrag, Informationen zu dessen Berechnung und der neue Abschlagsplan. 

Aufgrund der Umsetzung der Strompreisbremse in unseren Systemen haben wir die Abschlagsabbuchungen vom März erst im April vorgenommen. Dabei haben wir in den meisten Fällen einen geringeren Abschlag als bisher eingezogen. Grund dafür ist die Verrechnung des Entlastungsbetrages für Januar, Februar und März mit dem Märzabschlag. 

Bitte beachten Sie: Ihr aktueller Verbrauchspreis liegt unter der Strompreisbremse von 40 Cent/kWh bzw. unter der Gaspreisbremse von 12 Cent/kWh? Dann zählen Sie derzeit nicht zu den anspruchsberechtigten Kunden und erhalten auch kein Informationsschreiben. Für Sie gelten weiterhin die in Ihrer letzten Rechnung mitgeteilten Abschläge. 

Infos zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas 

 

Die Bundesregierung hat eine Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas von bisher 19 auf 7 Prozent beschlossen. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 für den gesamten Verbrauch im Abrechnungszeitraum - also auch für Verbräuche vorm 1. Oktober 2022, wenn die Abschlussrechnung danach erfolgt. In Jahresrechnungen, die wir ab April 2024 stellen, wird der Gasverbrauch bis zum 31. März 2024 mit 7 Prozent und ab April 2024 wieder mit 19 Prozent besteuert. 

Unsere Kunden profitieren automatisch von der Ersparnis und müssen sich nicht aktiv bei uns melden. 

Aufgrund des aktuell hohen Preisniveaus für Erdgas empfehlen wir, die Abschläge nicht zu reduzieren, um eventuelle Nachzahlungen mit der Jahresrechnung zu vermeiden.

Entwicklung Strompreise

In den Medien diskutiertes Missbrauchsverbot von Preisanpassungen

 

Die Medien berichten seit einigen Wochen immer wieder, dass Preisanpassungen für das Jahr 2023 „illegal" und „verboten" sind. Das ist so nicht ganz richtig. Wir klären nachfolgend, was stimmt und was nicht.

Eines jedoch vorweg: Unserer Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass wir uns bei Preisanpassungen selbstverständlich auch weiterhin an die gesetzlichen Vorgaben halten. 

  • Stimmt es, dass Preisanpassungen für das Jahr 2023 verboten sind?

    Die Medien berichten immer wieder, dass Preisanpassungen für das Jahr 2023 „illegal" und „verboten" sind. Das ist so nicht ganz richtig. 

    Bereits vor der Energiekrise hat das Bundeskartellamt die Angemessenheit von Preisen geprüft. Das ist also ein ganz normaler Prozess. In den Medienberichten ging es um die Gesetz zur Strom- und Gaspreisbremse und die jeweils darin enthaltene Passage zum „Missbrauchsverbot“, das Kundinnen und Kunden vor missbräuchlichen Preiserhöhungen bewahren soll. Und das ist richtig so, um Kunden vor schwarzen Schafen zu schützen. 

    Laut den Gesetzen sind Preisänderungen weiterhin erlaubt, wenn die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist. Dazu zählen „marktbasierte Preis- und Kostenentwicklungen“ oder „Entwicklungen der vom Lieferanten im regulatorischen Sinne nicht beeinflussbaren Preis- und Kostenbestandteile“. 

    Wir berücksichtigen in unseren Preisanpassungen ausschließlich solche Kosten, wie sie auch im Text des Gesetzes genannt werden. Im Wesentlichen sind das stark gestiegene Beschaffungskosten und veränderte Netzentgelte.

    Unserer Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass wir uns bei Preisanpassungen selbstverständlich auch weiterhin an die gesetzlichen Vorgaben halten. 

  • Hatte enviaM mit der Preisanpassung zum 1. Januar 2023 - und damit vor Start der Strom- und Gaspreisbremsen am 1. März 2023 - vor, bei den Kunden abzukassieren?

    Nein, die Preisanpassungen für Strom und Erdgas sind angesichts der stark gestiegenen Beschaffungspreise unvermeidbar und erfolgten unabhängig von den Planungen zur Einführung der Strom- und Gaspreisbremsen gewesen. 

    Die Strom- und Gaspreisbremsen gelten ab 1. März 2023, jedoch rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Kunden profitieren also bereits ab diesem Zeitpunkt rückwirkend von den Entlastungen. 

  • Hat enviaM profitiert, als sie vor Start der Strom- und Gaspreisbremsen noch schnell die Preise für Strom und Erdgas erhöht hat?

    Nein, auch in den Preisanpassungen zum 1. Januar 2023 haben wir ausschließlich Kosten berücksichtigt, die wir selbst nicht beeinflussen können. Im Wesentlichen waren das deutlich gestiegene Beschaffungskosten und Netzentgelte, die wir früher oder später an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben mussten.

    Da sich nun insgesamt gesunkene Kosten ergeben haben, reichen wir die Entlastung an unsere Kundinnen und Kunden zum 1. Juli 2023 weiter. 




Strompreisentwicklung

  • Wie werden sich die Strompreise 2023 weiterentwickeln?

    enviaM senkt die Verbrauchspreise für Strom für Privat- und Gewerbekunden zum 1. Juli 2023 im Netzgebiet von MITNETZ STROM. Der Preis für eine Kilowattstunde in der Grundversorgung sinkt damit um 4,55 Cent* auf 43,51 Cent*.

    Wie sich die Strompreise im 2. Halbjahr weiter entwickeln werden, können wir aktuell noch nicht abschätzen. Neben der Entwicklung der Beschaffungskosten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen gilt es, hier auch die Entwicklung der Netzentgelte abzuwarten.

    *brutto

  • Wie hoch sind die aktuellen Grundpreise für Strom?

    Die Höhe des Grundpreises hängt vom jeweils gewählten Stromtarif ab. Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung liegt der Grundpreis für Strom bei aktuell 145,05 Euro brutto pro Jahr. Für einen enviaM-Gewerbekunden in der Grundversorgung beläuft sich der jährliche Grundpreis für Strom auf aktuell 210,68 Euro brutto.


Strommarkt verstehen

  • Wer legt den Strompreis fest?

    Strom wird in Deutschland entweder über direkte Lieferverträge zwischen Produzenten bzw. Händlern und Abnehmern verkauft oder über die Strombörse in Leipzig. Die Preise entstehen also aufgrund von Angebot und Nachfrage. Auch wenn der größte Anteil des Stroms außerbörslich gehandelt wird, orientieren sich die Preise dennoch an denen der Börse.


  • Welche Strategie verfolgt enviaM angesichts der steigenden Beschaffungskosten?

    enviaM verfolgt eine langfristige Beschaffungsstrategie. Wir kaufen Strom in Tranchen mehrere Jahre im Voraus ein. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.

    Auch in einer Hochpreisphase profitieren unsere Kunden von dieser Einkaufspolitik. Unsere Strompreise liegen teilweise unter dem aktuellen Preisniveau am Markt. Dies zeigt, wie richtig und wichtig eine langfristige Beschaffungsstrategie in Krisenzeiten ist.


  • Wie setzt sich der Strompreis seit der Preisänderung zum 1. Januar 2023 zusammen?

    Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Kilowattstunden (= Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden) im Netzgebiet von MITNETZ STROM setzt sich der Strompreis seit dem 1. Januar 2023  wie folgt zusammen:

    • Steuern, Abgaben, Umlagen: 24,6 Prozent
    • Netzentgelte, Messstellenbetrieb: 21,5 Prozent
    • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 53,9 Prozent

    zusammensetzung_strompreise_grundversorgung_privatkunde_januar2023_n

    Der für den Stromvertrieb beeinflussbare Teil des Strompreises liegt damit aktuell bei 53,9 Prozent des Endkundenpreises.

    Wie sich der Strompreis bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden in der Grundversorgung zusammensetzt, erfahren Sie auch in unserem Erklärvideo

    Für einen enviaM-Gewerbekunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden (= Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Gewerbekunden) im Netzgebiet von MITNETZ STROM setzt sich der Strompreis seit dem 1. Januar 2023 wie folgt zusammen:

    • Steuern, Abgaben, Umlagen: 25,2 Prozent
    • Netzentgelte, Messstellenbetrieb: 17,2 Prozent
    • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 57,6 Prozent

    zusammensetzung_strompreise_grundversorgung_gewerbekunde_januar2023_n

    Der für den Stromvertrieb beeinflussbare Teil des Strompreises liegt damit aktuell bei 57,6 Prozent des Endkundenpreises.

  • Wieso soll auch Strom gespart werden, wenn Erdgas knapp ist?

    Der Anteil regenerativ erzeugten Stroms in Deutschland hat in den letzten Jahren zwar zugenommen, dennoch wird ein Teil des Stroms nach wie vor unter anderem konventionell in Gaskraftwerken produziert. Diese sind aufgrund ihrer hohen Flexibilität für die Versorgungssicherheit weiterhin relevant. Das bedeutet jedoch auch, dass sich steigende Gaspreise auf den Strompreis auswirken. Ein sparsamer Umgang mit Strom ist daher aus mehreren Gründen wichtig: Sie senken Ihre finanzielle Belastung, leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und verringern die Abhängigkeit von Energieimporten. 
  • Die Preise an den Energiebörsen sinken. Warum sind die Endkundenpreise immer noch so hoch?

    So wie die Endkundenpreise im vergangenen Jahr nicht unmittelbar und entsprechend der Preisanstiege im Großhandel gestiegen sind, sinken sie nun nicht unmittelbar und in gleichem Maße. Die Endkundenpreise entwickeln sich auch in diesem Fall zeitversetzt zu den Großhandelspreisen.

    Die Ursache liegt in den langfristigen Beschaffungsstrategien der meisten Energieversorger, die dafür sorgen, dass sich Preisschwankungen im Großhandel und an der Börse erst zeitverzögert auf die Endkundenpreise auswirken. Durch diese langfristigen Beschaffungsverträge mit Preisbindung für die Vertriebskosten konnte der extreme Anstieg der Großhandelspreise der vergangenen eineinhalb Jahre abgepuffert werden. Und genauso wirkt sich nun der temporär gesunkene Einkaufspreis erst später auf die Endkundenpreise aus.

    Das heißt einfach gesagt: Maßgeblich für die heutigen Endkundenpreise sind die Großhandelspreise, zu denen die Energieversorger im vergangenen Jahr eingekauft haben

Welche Auswirkungen hat das auf mich als Kunde?

  • Wirken sich die extremen Preissprünge eins zu eins auf mich als Kunde aus?

    Nein. Wenn sich unsere Einkaufskosten beispielsweise verdoppeln, bedeutet das nicht, dass sich der Preis für Haushaltskunden verdoppelt, da sich der Strompreis aus mehreren Komponenten zusammensetzt. Der Anteil der Beschaffungs- und Vertriebskosten liegt für Haushaltsstrom derzeit bei durchschnittlich 53,9 Prozent. In diesen Kostenblock gehen die steigenden Einkaufspreise ein. Maßgebliche Faktoren für den Strompreis bleiben weiterhin Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Mess- und Netzentgelte.

    So setzt sich der Strompreis für Haushaltskunden zusammen.


  • Wie lange bleibt mein Strompreis konstant?

    enviaM senkt die Verbrauchspreise für Strom für Privat- und Gewerbekunden zum 1. Juli 2023 im Netzgebiet von MITNETZ STROM. 

    Wie lange die dann geltenden Preise konstant bleiben werden, können wir derzeit nicht sagen, da die Strompreise sowohl von politischen Entscheidungen (Steuern und Abgaben) als auch der aktuellen Marktlage (z.B. Strombeschaffungskosten) abhängig sind.


  • Was passiert mit Kunden, denen von anderen Energieversorgern gekündigt wird?

    Wir sind als Grundversorger gesetzlich verpflichtet, die lückenlose Versorgung von gekündigten Kunden oder Kunden insolventer Energieanbieter in unserem Grundversorgungsgebiet sicherzustellen. Das tun wir selbstverständlich.


Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2023

  • Hat enviaM die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 an ihre Kunden weitergegeben? - überarbeitet

    Die Bundesregierung hat die  EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 abgeschafft, nachdem sie bereits zum 1. Juli 2022 au null gesetzt wurde. Ihre Höhe lag zuletzt bei 3,72 Cent je Kilowattstunde netto.

    enviaM hat den Wegfall der EEG-Umlage wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben selbstverständlich vollumfänglich an alle betroffenen Privat- und Gewerbekunden innerhalb und außerhalb des Netzgebietes der MITNETZ STROM weitergegeben.


Hohe Strompreise - Was können Kunden tun?

Tipps zu Abschlag und Nachzahlung

  • Was bedeuten die hohen Strompreise für meinen Abschlag? Sollte ich den lieber erhöhen?

    Kunden sollten zuerst prüfen, ob ihr derzeitiger Abschlag noch zu ihrem Verbrauch passt. Haben sie zum Beispiel seit der letzten Jahresrechnung weniger Strom verbraucht, ist unter Umständen keine Anpassung des Abschlags notwendig. Sind sie sich unsicher oder liegt ihr aktueller Verbrauch höher als vermutet, ist eine Erhöhung des Abschlags sinnvoll, um Nachzahlungen bei der Jahresrechnung so gering wie möglich zu halten oder ganz zu vermeiden. Kunden können ihren Abschlag in ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" ganz leicht selbst anpassen.

    Übrigens: Sollte der Abschlag doch einmal zu hoch gewählt sein, erhalten Kunden den zu viel bezahlten Betrag mit der Jahresrechnung zurückerstattet.


  • Muss ich auf Grund der hohen Preise mit einer Nachzahlung rechnen?

    Aufgrund der höheren Verbrauchspreise für Strom kann es passieren, dass viele Kunden in diesem Jahr mit einer Nachzahlung rechnen müssen. Kunden sollten ihren aktuellen Abschlag überprüfen und gegebenenfalls erhöhen, um eine größere Nachzahlung zu vermeiden. Abschläge können sie in ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" ganz leicht selbst anpassen. 

    Übrigens: Sollte der Abschlag doch einmal zu hoch gewählt sein, erhalten Kunden den zu viel bezahlten Betrag mit der Jahresrechnung zurückerstattet.


Was kann ich bei Zahlungsschwierigkeiten tun?

  • Was rät enviaM Kunden, die aufgrund des allgemein hohen Preisniveaus ihre Energiekosten nicht zahlen können?

    Kunden sollten sich bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich an uns wenden, damit wir zusammen eine Lösung zu finden. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung bei Abschlag und Jahresrechnung können helfen, die finanzielle Situation der Kunden zu entspannen.

    Auch einige Sozialbehörden gewähren eventuell finanzielle Zuschüsse oder übernahmen Energiekosten ganz oder teilweise. Betroffene Kunden sollten sich dazu bei der für sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.) informieren.

    Unsere Kunden können neben den Abschlägen freiwillige Sonderzahlungen (z. B. staatliche Energiepausschale) vornehmen. Diese Einmal-Zahlung kann eine hohe Jahresrechnung vermeiden.

    Unter www.enviaM.de/zahlung haben wir Ihnen umfangreiche Informationen und Tipps zum Thema Zahlungsschwierigkeiten zusammengestellt.

    Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen.



  • Stehe ich ohne Strom da, wenn ich meine Stromrechnung/Abschläge nicht mehr zahlen kann?

    Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten sollten sich unverzüglich an uns wenden, damit wir gemeinsam eine Lösung finden und es erst gar nicht zu Mahnungen oder Sperrungen kommt. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung können helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

    Zudem sind eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden denkbar. 

    Unter www.enviaM.de/zahlung haben wir Ihnen umfangreiche Informationen und Tipps zum Thema Zahlungsschwierigkeiten zusammengestellt. 




  • Setzen Sie Strom- oder Gassperrungen aufgrund der aktuell hohen Energiepreise aus?

    Nein, trotz der aktuellen Lage setzen wir Strom- oder Gassperrungen nicht aus. Wir möchten jedoch nach Möglichkeit vermeiden, dass es überhaupt erst dazu kommen muss. Kunden, die befürchten, ihre monatlichen Abschläge oder Nachzahlungen im Rahmen der Jahresrechnung nicht zahlen zu können, sollten sich schnellstmöglich bei uns melden. Gemeinsam lässt sich in den meisten Fällen eine individuelle Lösung finden. Diese reichen von der Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins bis hin zur Stundung oder Ratenzahlung. 

    Auch einzelne Sozialbehörden übernehmen unter Umständen die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.

    Umfangreiche Informationen zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten, Stromsperrung und Gassperrung finden Sie auch unter www.enviaM.de/zahlung.

  • Was kann ich tun, um eine Stromsperrung zu vermeiden?

    Wenn Zahlungen nicht rechtzeitig bei uns eingehen, versenden wir zunächst eine kostenfreie Zahlungserinnerung und später kostenpflichtige Mahnungen. Um Folgekosten zu vermeiden, sollten Sie schon bei der ersten Mahnung entweder die ausstehende Zahlung nachholen oder sich bei uns melden. Gemeinsam können wir eine Lösung finden, sodass es nicht zu weiteren Mahnungen oder Sperrungen kommt.

    Eine erste frühzeitige Möglichkeit, um vor allem Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden, ist die Anpassung des monatlichen Abschlags. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung können ebenfalls helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

    Zudem sind eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden denkbar. Informieren Sie sich dazu am besten bei anerkannten Schuldner- und Verbraucherberatungen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel unter beim Forum Schuldnerberatung, der AWO oder Caritas.

    Auch ein bewusster und vor allem sparsamer Umgang mit Energie kann den Verbrauch und damit die Kosten senken. Wir haben Ihnen dazu ein paar Energiespartipps zusammengestellt. Auf der Website der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de finden Sie darüber hinaus eine Anbieterliste für Beratungen zu Energieeffizienz und Energieeinsparung.

    Umfangreiche Informationen und Tipps zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten und Stromsperre finden Sie auch unter www.enviaM.de/zahlung


  • An wen kann ich mich wegen Zuschüssen zur Begleichung meiner Stromrechnung oder Gasrechnung en?

    Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.). Eine Übersicht wichtiger Anlaufstellen sowie weitere Informationen zum Thema Zahlungsschwierigkeiten finden Sie unter www.enviaM.de/zahlung

    Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.



Energie sparen

  • Welche Möglichkeiten gibt es Kosten/Strom zu sparen?

    In der aktuellen Situation ist der sparsame und bewusste Umgang mit Energie besonders wichtig. Mit der kostenfreien iONA-App haben Sie in Echtzeit Verbrauch und Kosten im Blick. Sie vermeiden unnötige Nachzahlungen und decken mögliche Einsparpotenziale auf. Erweitern Sie Ihr aktuelles Stromprodukt kostenfrei mit unserer iONA-Verbrauchsübersicht.

    Weiterhin können Sie mit den Energiespartipps von enviaM ganz leicht und clever Energie sparen.

    Auch auf der Website der Verbraucherzentrale finden Sie wertvolle Stromspartipps.


  • Was muss ich für den Betrieb von Heizlüftern wissen?

    Viele Kunden, die mit Erdgas oder durch Erdgas erzeugte Fernwärme heizen, denken aktuell über die Anschaffung alternativer, strombetriebener Heizgeräte als Alternative bzw. Ergänzung zur Erdgasheizung nach. Doch Vorsicht: Geräte- und Raumgröße sowie Betriebsdauer können den Stromverbrauch deutlich ansteigen lassen. Das belastet einerseits die Stromrechnung in hohem Maße, verlagert die Kosten also nur von Erdgas oder Wärme hin zu Strom. Andererseits kann es zur Überlastung des Stromnetzes führen, wenn viele Haushalte gleichzeitig ihre elektrischen Heizgeräte betreiben. Nutzen Sie das Gerät unbeaufsichtigt und ununterbrochen über einen längeren Zeitzeitraum, zum Beispiel nachts, sind auch Sicherheitsaspekte zu beachten.

    Unser Rat: Nutzen Sie alternative Heizgeräte nur zeitweise zur punktuellen Erwärmung kleinerer Räume und nur unter Aufsicht.

Gibt es bei enviaM Alternativprodukte?

  • Gibt es bei Ihnen Großfamilienrabatte?

    enviaM bietet im Moment keine Familientarife an.


  • Gibt es günstigere Angebote / Produkte?

    Abhängig von Ihrem aktuellen Stromtarif kann es tatsächlich günstigere Angebote bei uns geben. Hier lohnt sich durchaus ein Produktwechsel.


  • Gibt es einen Strombonus wenn man Flüchtlinge aufnimmt?

    Wir freuen uns, dass Sie Kriegsflüchtlingen helfen möchten. Leider vergeben wir grundsätzlich keine Spenden oder Sponsorings an Privatpersonen. Unterstützen Sie einen Verein im Grundversorgungsgebiet von enviaM, der Geflüchteten aus der Ukraine hilft, können wir ein Sponsoring oder eine Spende an den Verein prüfen.


Allgemeine Informationen zur Versorgungssicherheit Strom

  • Wie ist es um die Versorgungssicherheit der Kunden von enviaM aktuell bestellt?

    enviaM verzeichnet aktuell keine Versorgungsengpässe.


  • Woher bezieht enviaM ihren Strom?

    enviaM bezieht den Strom für ihre Kunden von verschiedenen Vorlieferanten. Entsprechende Verträge mit unseren Vorlieferanten werden bereits bis zu drei Jahre im Voraus abgeschlossen. Außerdem kaufen wir bei eventuellem Mehrbedarf Strommengen am Spotmarkt ein.


  • Produziert enviaM selbst Strom?

    Die enviaM-Gruppe produziert für Privatkunden selbst keinen Strom. Den überwiegenden Teil unseres Stroms beziehen wir aus langfristigen Verträgen. Wir kaufen ihn in mehreren Tranchen zu verschiedenen Zeitpunkten ein. Preisschwankungen wollen wir damit möglichst ausgleichen.


  • Hat enviaM Verträge mit Russland oder der Ukraine?

    Nein, enviaM hat keine Geschäftsbeziehungen mit Russland oder der Ukraine.


  • Wie beugt enviaM eventuellen Cyberangriffen auf das Stromnetz aus Russland vor?

    Zum einen beobachten wir die Situation sehr genau und aktualisieren laufend unsere Sicherheitssysteme. Wir befinden uns dazu im engen Austausch mit Behörden, Dienstleistern, Herstellern und Partnern. Die Mitarbeiter unseres Netzbetreibers trainieren regelmäßig den Ernstfall, um kritische Infrastrukturen wie das Stromnetz zu schützen.


Unser Tipp:

iONA-App - Kostenfrei zu allen enviaM Stromtarifen

Mit der iONA-App haben Sie Ihren Stromverbrauch und Abschlag* immer im Blick. Die App gibt es kostenfrei zu allen enviaM Stromtarifen.

*Aufgrund der Umsetzung der Strompreisbremse in unseren Systemen steht diese Funktion vorübergehend nicht zur Verfügung. 

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