Die Medien berichten immer wieder, dass Preisanpassungen für das Jahr 2023 „illegal" und „verboten" sind. Das ist so nicht ganz richtig.
Bereits vor der Energiekrise hat das Bundeskartellamt die Angemessenheit von Preisen geprüft. Das ist also ein ganz normaler Prozess. In den Medienberichten ging es um die Gesetz zur Strom- und Gaspreisbremse und die jeweils darin enthaltene Passage zum „Missbrauchsverbot“, das Kundinnen und Kunden vor missbräuchlichen Preiserhöhungen bewahren soll. Und das ist richtig so, um Kunden vor schwarzen Schafen zu schützen.
Laut den Gesetzen sind Preisänderungen weiterhin erlaubt, wenn die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist. Dazu zählen „marktbasierte Preis- und Kostenentwicklungen“ oder „Entwicklungen der vom Lieferanten im regulatorischen Sinne nicht beeinflussbaren Preis- und Kostenbestandteile“.
Wir berücksichtigen in unseren Preisanpassungen ausschließlich solche Kosten, wie sie auch im Text des Gesetzes genannt werden. Im Wesentlichen sind das stark gestiegene Beschaffungskosten und veränderte Netzentgelte.
Unserer Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass wir uns bei Preisanpassungen selbstverständlich auch weiterhin an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Aktuelle Situation auf dem Energiemarkt
Was Kunden jetzt wissen sollten
zuletzt aktualisiert am 27.4.2023, 9:54 Uhr
enviaM senkt Strom- und Erdgaspreise zum 1. Juli 2023
Nach der Hochpreisphase des vergangenen Jahres ist nun eine Entspannung an den Energiemärkten mit tendenziell zurückgehenden Beschaffungskosten zu sehen, die wir an unsere Kunden weitergeben. Daher senken wir die Verbrauchspreise für Strom zum 1. Juli 2023 für Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM um 4,55 Cent je Kilowattstunde*. Dies betrifft die Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge. In der Grundversorgung kostet die Kilowattstunde Strom damit künftig 43,51 Cent*.
Auch die Verbraucherpreise für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung für Erdgas sinken um 3,88 Cent/Kilowattstunde* auf 15,08 Cent/Kilowattstunde*.
Die Grundpreise ändern sich nicht.
*brutto
Inhaltsverzeichnis
Bitte beachten Sie: Ihr aktueller Verbrauchspreis liegt unter der Strompreisbremse von 40 Cent/kWh bzw. unter der Gaspreisbremse von 12 Cent/kWh? Dann zählen Sie derzeit nicht zu den anspruchsberechtigten Kunden und erhalten auch kein Informationsschreiben. Für Sie gelten weiterhin die in Ihrer letzten Rechnung mitgeteilten Abschläge.
Infos zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas
Die Bundesregierung hat eine Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas von bisher 19 auf 7 Prozent beschlossen. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 für den gesamten Verbrauch im Abrechnungszeitraum - also auch für Verbräuche vorm 1. Oktober 2022, wenn die Abschlussrechnung danach erfolgt. In Jahresrechnungen, die wir ab April 2024 stellen, wird der Gasverbrauch bis zum 31. März 2024 mit 7 Prozent und ab April 2024 wieder mit 19 Prozent besteuert.
Unsere Kunden profitieren automatisch von der Ersparnis und müssen sich nicht aktiv bei uns melden.
Aufgrund des aktuell hohen Preisniveaus für Erdgas empfehlen wir, die Abschläge nicht zu reduzieren, um eventuelle Nachzahlungen mit der Jahresrechnung zu vermeiden.
Entwicklung Strompreise
In den Medien diskutiertes Missbrauchsverbot von Preisanpassungen
Die Medien berichten seit einigen Wochen immer wieder, dass Preisanpassungen für das Jahr 2023 „illegal" und „verboten" sind. Das ist so nicht ganz richtig. Wir klären nachfolgend, was stimmt und was nicht.
Eines jedoch vorweg: Unserer Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass wir uns bei Preisanpassungen selbstverständlich auch weiterhin an die gesetzlichen Vorgaben halten.
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Stimmt es, dass Preisanpassungen für das Jahr 2023 verboten sind?
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Hatte enviaM mit der Preisanpassung zum 1. Januar 2023 - und damit vor Start der Strom- und Gaspreisbremsen am 1. März 2023 - vor, bei den Kunden abzukassieren?
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Hat enviaM profitiert, als sie vor Start der Strom- und Gaspreisbremsen noch schnell die Preise für Strom und Erdgas erhöht hat?
Strompreisentwicklung
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Wie werden sich die Strompreise 2023 weiterentwickeln?
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Wie hoch sind die aktuellen Grundpreise für Strom?
Strommarkt verstehen
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Wer legt den Strompreis fest?
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Welche Strategie verfolgt enviaM angesichts der steigenden Beschaffungskosten?
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Wie setzt sich der Strompreis seit der Preisänderung zum 1. Januar 2023 zusammen?
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Wieso soll auch Strom gespart werden, wenn Erdgas knapp ist?
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Die Preise an den Energiebörsen sinken. Warum sind die Endkundenpreise immer noch so hoch?
Welche Auswirkungen hat das auf mich als Kunde?
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Wirken sich die extremen Preissprünge eins zu eins auf mich als Kunde aus?
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Wie lange bleibt mein Strompreis konstant?
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Was passiert mit Kunden, denen von anderen Energieversorgern gekündigt wird?
Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2023
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Hat enviaM die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 an ihre Kunden weitergegeben? - überarbeitet
Hohe Strompreise - Was können Kunden tun?
Tipps zu Abschlag und Nachzahlung
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Was bedeuten die hohen Strompreise für meinen Abschlag? Sollte ich den lieber erhöhen?
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Muss ich auf Grund der hohen Preise mit einer Nachzahlung rechnen?
Was kann ich bei Zahlungsschwierigkeiten tun?
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Was rät enviaM Kunden, die aufgrund des allgemein hohen Preisniveaus ihre Energiekosten nicht zahlen können?
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Stehe ich ohne Strom da, wenn ich meine Stromrechnung/Abschläge nicht mehr zahlen kann?
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Setzen Sie Strom- oder Gassperrungen aufgrund der aktuell hohen Energiepreise aus?
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Was kann ich tun, um eine Stromsperrung zu vermeiden?
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An wen kann ich mich wegen Zuschüssen zur Begleichung meiner Stromrechnung oder Gasrechnung en?
Energie sparen
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Welche Möglichkeiten gibt es Kosten/Strom zu sparen?
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Was muss ich für den Betrieb von Heizlüftern wissen?
Gibt es bei enviaM Alternativprodukte?
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Gibt es bei Ihnen Großfamilienrabatte?
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Gibt es günstigere Angebote / Produkte?
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Gibt es einen Strombonus wenn man Flüchtlinge aufnimmt?
Allgemeine Informationen zur Versorgungssicherheit Strom
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Wie ist es um die Versorgungssicherheit der Kunden von enviaM aktuell bestellt?
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Woher bezieht enviaM ihren Strom?
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Produziert enviaM selbst Strom?
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Hat enviaM Verträge mit Russland oder der Ukraine?
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Wie beugt enviaM eventuellen Cyberangriffen auf das Stromnetz aus Russland vor?
Unser Tipp:
iONA-App - Kostenfrei zu allen enviaM Stromtarifen
Mit der iONA-App haben Sie Ihren Stromverbrauch und Abschlag* immer im Blick. Die App gibt es kostenfrei zu allen enviaM Stromtarifen.
*Aufgrund der Umsetzung der Strompreisbremse in unseren Systemen steht diese Funktion vorübergehend nicht zur Verfügung.
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