Aktuelle Informationen zum Energiemarkt

zuletzt aktualisiert am 7.12.2023, 12:14 Uhr

Informationen zur Gas- und Strompreisbremse

Die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse laufen zum 31. Dezember 2023 aus. Ab Januar zahlen Kunden damit wieder ihren vollen, vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis für Strom, Erdgas und Wärme. 

Informationen zur Mehrwertsteuer auf Erdgas 

 

Für Erdgas gilt seit 1. Oktober 2022 bis aktuell 31. März 2024 der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Wir berechnen für den gesamten Verbrauch im Abrechnungszeitraum - also auch für Verbräuche vorm 1. Oktober 2022, wenn die Abschlussrechnung danach erfolgt - den geringeren Steuersatz. In Jahresrechnungen, die wir ab April 2024 stellen, wird der Gasverbrauch bis zum 31. März 2024 mit 7 Prozent und ab April 2024 wieder mit 19 Prozent besteuert. 

Unsere Kunden profitieren automatisch von der Ersparnis und müssen sich nicht aktiv bei uns melden. 

Aufgrund des aktuell hohen Preisniveaus für Erdgas empfehlen wir, die Abschläge nicht zu reduzieren, um eventuelle Nachzahlungen mit der Jahresrechnung zu vermeiden.

Aktuell wird in den Medien über eine vorzeitige Wiederanhebung der Mehrwertsteuer für Erdgas auf 19 Prozent diskutiert. Hierzu gibt es noch keine rechtskräftige Entscheidung. Sobald diese vorliegt, informieren wir Sie entsprechend. 

 

Entwicklung Strompreise

Strompreisentwicklung

enviaM erhöht Wärmestrompreise zum 1. Januar 2024

Das Hochpreisjahr 2022 schlägt sich verzögert auf die Wärmestromversorgung bei enviaM nieder. Nach einer deutlichen Senkung der Wärmepreise Mitte 2023 steigen die Verbrauchspreise für Wärmestrom zum 1. Januar 2024 wieder, liegen jedoch unter dem Niveau von Anfang 2023. 

Die Verbrauchspreise für Wärmepumpenstrom steigen um 4,21 Cent auf 33,10 Cent je kWh*.

Für Wärmespeicherstrom erhöht enviaM die Verbrauchspreise um 4,82 Cent auf 40,10 Cent je kWh* im Hochtarif und 31,91 Cent je kWh* im Schwachlasttarif. 

Die Grundpreise ändern sich nicht. Auch die Strom- und Gaspreise bleiben bei enviaM konstant.

*brutto

  • Warum sinken die Verbrauchspreise für Strom zum 1. Januar 2024 nicht?

    Die Preise an den Energiemärkten sind in den vergangenen Monaten wieder gesunken, aber trotzdem weiter stark schwankend. Zudem liegen sie immer noch dreimal höher als vor der Energiekrise. Dies hat Einfluss auf unsere Beschaffungskosten.

    Wir beschaffen unseren Strom langfristig mit einem Vorlauf von bis zu 36 Monaten. Auch im extrem hochpreisigen Jahr 2022 mussten wir Strommengen einkaufen. Dadurch wirken sich sinkende Preise an der Energiebörse erst mit zeitlicher Verzögerung auf unsere Endkundenpreise aus. Unsere Kunden haben im vergangenen Jahr noch von dieser Beschaffungsstrategie profitiert und waren vor starken Preissprüngen geschützt.

    Die langfristige Beschaffung bedeutet allerdings auch: So wie die Endkundenpreise im vergangenen Jahr nicht unmittelbar und entsprechend der Preisanstiege im Großhandel gestiegen sind, sinken sie nun nicht unmittelbar und in gleichem Maße. Sie entwickeln sich auch jetzt zeitversetzt zu den Großhandelspreisen.

    Den sinkenden Beschaffungskosten stehen steigende Netzentgelte gegenüber und gleichen diese nahezu aus.

     

  • Wie werden sich die Strompreise weiterentwickeln?

    Wie sich die Strompreise im ersten Halbjahr 2024 und darüber hinaus weiter entwickeln werden, können wir momentan noch nicht sagen. Neben der Entwicklung der Beschaffungskosten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen gilt es, hier auch die Entwicklung der Netzentgelte abzuwarten.

    Bei Privat- und Gewerbekunden mit Sonderverträgen mit auslaufender Preisgarantie prüfen wir, wie sich die Preisbestandteile seit dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns entwickelt haben. Bei Abweichungen der aktuellen Kosten von den Kosten zu Vertragsbeginn (bzw. zum letztmaligen Verlängerungszeitpunkt) kann es bei der Vertragsverlängerung zu Anpassungen der Verbrauchspreise kommen.

  • Wann sinken die Strompreise bei enviaM wieder?

    Aktuell hält enviaM die Verbrauchspreise für Strom für Privat- und Gewerbekunden zum 1. Januar 2024 im Netzgebiet von MITNETZ STROM konstant. Die Grundpreise bleiben ebenfalls konstant.

    Zuletzt hatte enviaM zum 1. Juli 2023 ihre Strompreise angepasst. Die Verbrauchspreise für Strom für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge im Netzgebiet von MITNETZ STROM sanken um 4,55 Cent* je kWh auf 43,51 Cent* je kWh (für Privatkunden) bzw. 43,68 Cent* je kWh (für Gewerbekunden) gesunken.

    Wie sich die Strompreise im Jahr 2024 weiterentwickeln, können wir aktuell nicht sagen. Wir informieren rechtzeitig, wenn wir weitere Preisanpassungen vornehmen.

    *brutto


Strommarkt verstehen

  • Wer legt den Strompreis fest?

    Strom wird in Deutschland entweder über direkte Lieferverträge zwischen Produzenten bzw. Händlern und Abnehmern verkauft oder über die Strombörse in Leipzig. Die Preise entstehen also aufgrund von Angebot und Nachfrage. Auch wenn der größte Anteil des Stroms außerbörslich gehandelt wird, orientieren sich die Preise dennoch an denen der Börse.


  • Wie setzt sich der Strompreis für Haushaltskunden seit der Preisänderung zum 1. Juli 2023 zusammen?

    Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Kilowattstunden (= Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden) im Netzgebiet von MITNETZ STROM setzt sich der Strompreis seit dem 1. Juli 2023  wie folgt zusammen:

    • Steuern, Abgaben, Umlagen: 25,4 Prozent
    • Netzentgelte, Messstellenbetrieb: 23,5 Prozent
    • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 51,2 Prozent

    Der für den Stromvertrieb beeinflussbare Teil des Strompreises liegt damit aktuell bei 51,2 Prozent des Endkundenpreises.

    Wie sich der Strompreis bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden in der Grundversorgung zusammensetzt, erfahren Sie auch in unserem Erklärvideo

     

  • Wie setzt sich der Strompreis für Gewerbekunden seit der Preissenkung zum 1. Juli 2023 zusammen?

    Für einen enviaM-Gewerbekunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden (= Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Gewerbekunden) im Netzgebiet von MITNETZ STROM setzt sich der Strompreis seit dem 1. Januar 2023 wie folgt zusammen:

    • Steuern, Abgaben, Umlagen: 26,1 Prozent
    • Netzentgelte, Messstellenbetrieb: 18,9 Prozent
    • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 55,0 Prozent

    Der für den Stromvertrieb beeinflussbare Teil des Strompreises liegt damit aktuell bei 55 Prozent des Endkundenpreises.

  • Welche Strategie verfolgt enviaM angesichts der hohen Beschaffungskosten?

    enviaM verfolgt eine langfristige Beschaffungsstrategie. Wir kaufen Strom in Tranchen mehrere Jahre im Voraus ein. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.

    In der Hochpreisphase profitierten unsere Kunden von dieser Einkaufspolitik. Unsere Strompreise lagen unter dem aktuellen Preisniveau am Markt. Dies zeigt, wie richtig und wichtig eine langfristige Beschaffungsstrategie in Krisenzeiten ist.

    Auch bei derzeit sinkenden Spotmarktpreisen halten wir an der langfristigen Beschaffung fest. Spotmarktpreise, die heute sinken, können sehr kurzfristig ins Gegenteil umschlagen. Der Beginn der Energiekrise hat gezeigt, dass Versorger, die auf kurzfristige Beschaffungsmodelle setzen, bei wieder steigenden Preisen in Schwierigkeiten geraten können.


  • Wieso soll auch Strom gespart werden, wenn Erdgas knapp ist?

    Der Anteil regenerativ erzeugten Stroms in Deutschland hat in den letzten Jahren zwar zugenommen, dennoch wird ein Teil des Stroms nach wie vor unter anderem konventionell in Gaskraftwerken produziert. Diese sind aufgrund ihrer hohen Flexibilität für die Versorgungssicherheit weiterhin relevant. Das bedeutet jedoch auch, dass sich steigende Gaspreise auf den Strompreis auswirken. Ein sparsamer Umgang mit Strom ist daher aus mehreren Gründen wichtig: Sie senken Ihre finanzielle Belastung, leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und verringern die Abhängigkeit von Energieimporten. 
  • Die Preise an den Energiebörsen sinken. Warum sind die Endkundenpreise immer noch so hoch?

    So wie die Endkundenpreise im vergangenen Jahr nicht unmittelbar und entsprechend der Preisanstiege im Großhandel gestiegen sind, sinken sie nun nicht unmittelbar und in gleichem Maße. Die Endkundenpreise entwickeln sich auch in diesem Fall zeitversetzt zu den Großhandelspreisen.

    Die Ursache liegt in den langfristigen Beschaffungsstrategien der meisten Energieversorger, die dafür sorgen, dass sich Preisschwankungen im Großhandel und an der Börse erst zeitverzögert auf die Endkundenpreise auswirken. Durch diese langfristigen Beschaffungsverträge mit Preisbindung für die Vertriebskosten konnte der extreme Anstieg der Großhandelspreise der vergangenen eineinhalb Jahre abgepuffert werden. Und genauso wirkt sich nun der temporär gesunkene Einkaufspreis erst später auf die Endkundenpreise aus.

    Das heißt einfach gesagt: Maßgeblich für die heutigen Endkundenpreise sind die Großhandelspreise, zu denen die Energieversorger im vergangenen Jahr eingekauft haben

Welche Auswirkungen hat das auf mich als Kunde?

  • Was passiert mit Kunden, denen von anderen Energieversorgern gekündigt wird?

    Wir sind als Grundversorger gesetzlich verpflichtet, die lückenlose Versorgung von gekündigten Kunden oder Kunden insolventer Energieanbieter in unserem Grundversorgungsgebiet sicherzustellen. Das tun wir selbstverständlich.


  • Wirken sich die extremen Preissprünge eins zu eins auf mich als Kunde aus?

    Nein. Wenn sich unsere Einkaufskosten beispielsweise verdoppeln, bedeutet das nicht, dass sich der Preis für Haushaltskunden verdoppelt, da sich der Strompreis aus mehreren Komponenten zusammensetzt. Der Anteil der Beschaffungs- und Vertriebskosten liegt für Haushaltsstrom derzeit bei durchschnittlich 53,9 Prozent. In diesen Kostenblock gehen die steigenden Einkaufspreise ein. Maßgebliche Faktoren für den Strompreis bleiben weiterhin Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Mess- und Netzentgelte.

    So setzt sich der Strompreis für Haushaltskunden zusammen.


  • Wie lange bleibt mein Strompreis konstant?

    enviaM hat die Verbrauchspreise für Strom für Privat- und Gewerbekunden zum 1. Juli 2023 im Netzgebiet von MITNETZ STROM gesenkt. 

    Wie lange die dann geltenden Preise konstant bleiben werden, können wir derzeit nicht sagen, da die Strompreise sowohl von politischen Entscheidungen (Steuern und Abgaben) als auch der aktuellen Marktlage (z.B. Strombeschaffungskosten) abhängig sind.


Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2023

  • Hat enviaM die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 an ihre Kunden weitergegeben?

    Die Bundesregierung hat die  EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 abgeschafft, nachdem sie bereits zum 1. Juli 2022 auf null gesetzt wurde. Ihre Höhe lag zuletzt bei 3,72 Cent je Kilowattstunde netto.

    enviaM hat den Wegfall der EEG-Umlage wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben selbstverständlich vollumfänglich an alle betroffenen Privat- und Gewerbekunden innerhalb und außerhalb des Netzgebietes der MITNETZ STROM weitergegeben.


Hohe Strompreise - Was können Kunden tun?

Tipps zu Abschlag und Nachzahlung

  • Was bedeuten die hohen Strompreise für meinen Abschlag? Sollte ich den lieber erhöhen?

    Kunden sollten zuerst prüfen, ob ihr derzeitiger Abschlag noch zu ihrem Verbrauch passt. Haben sie zum Beispiel seit der letzten Jahresrechnung weniger Strom verbraucht, ist unter Umständen keine Anpassung des Abschlags notwendig. Sind sie sich unsicher oder liegt ihr aktueller Verbrauch höher als vermutet, ist eine Erhöhung des Abschlags sinnvoll, um Nachzahlungen bei der Jahresrechnung so gering wie möglich zu halten oder ganz zu vermeiden. Kunden können ihren Abschlag in ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" ganz leicht selbst anpassen.

    Übrigens: Sollte der Abschlag doch einmal zu hoch gewählt sein, erhalten Kunden den zu viel bezahlten Betrag mit der Jahresrechnung zurückerstattet.


  • Muss ich auf Grund der hohen Preise mit einer Nachzahlung rechnen?

    Aufgrund der höheren Verbrauchspreise für Strom kann es passieren, dass viele Kunden in diesem Jahr mit einer Nachzahlung rechnen müssen. Kunden sollten ihren aktuellen Abschlag überprüfen und gegebenenfalls erhöhen, um eine größere Nachzahlung zu vermeiden. Abschläge können sie in ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" ganz leicht selbst anpassen. 

    Übrigens: Sollte der Abschlag doch einmal zu hoch gewählt sein, erhalten Kunden den zu viel bezahlten Betrag mit der Jahresrechnung zurückerstattet.


Was kann ich bei Zahlungsschwierigkeiten tun?

  • Was rät enviaM Kunden, die aufgrund des allgemein hohen Preisniveaus ihre Energiekosten nicht zahlen können?

    Kunden sollten sich bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich an uns wenden, damit wir zusammen eine Lösung zu finden. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung bei Abschlag und Jahresrechnung können helfen, die finanzielle Situation der Kunden zu entspannen.

    Auch einige Sozialbehörden gewähren eventuell finanzielle Zuschüsse oder übernahmen Energiekosten ganz oder teilweise. Betroffene Kunden sollten sich dazu bei der für sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.) informieren.

    Unsere Kunden können neben den Abschlägen freiwillige Sonderzahlungen (z. B. staatliche Energiepausschale) vornehmen. Diese Einmal-Zahlung kann eine hohe Jahresrechnung vermeiden.

    Unter www.enviaM.de/zahlung haben wir Ihnen umfangreiche Informationen und Tipps zum Thema Zahlungsschwierigkeiten zusammengestellt.

    Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen.



  • Stehe ich ohne Strom da, wenn ich meine Stromrechnung/Abschläge nicht mehr zahlen kann?

    Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten sollten sich unverzüglich an uns wenden, damit wir gemeinsam eine Lösung finden und es erst gar nicht zu Mahnungen oder Sperrungen kommt. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung können helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

    Zudem sind eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden denkbar. 

    Unter www.enviaM.de/zahlung haben wir Ihnen umfangreiche Informationen und Tipps zum Thema Zahlungsschwierigkeiten zusammengestellt. 




  • Setzen Sie Strom- oder Gassperrungen aufgrund der aktuell hohen Energiepreise aus?

    Nein, trotz der aktuellen Lage setzen wir Strom- oder Gassperrungen nicht aus. Wir möchten jedoch nach Möglichkeit vermeiden, dass es überhaupt erst dazu kommen muss. Kunden, die befürchten, ihre monatlichen Abschläge oder Nachzahlungen im Rahmen der Jahresrechnung nicht zahlen zu können, sollten sich schnellstmöglich bei uns melden. Gemeinsam lässt sich in den meisten Fällen eine individuelle Lösung finden. Diese reichen von der Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins bis hin zur Stundung oder Ratenzahlung. 

    Auch einzelne Sozialbehörden übernehmen unter Umständen die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.

    Umfangreiche Informationen zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten, Stromsperrung und Gassperrung finden Sie auch unter www.enviaM.de/zahlung.

  • Was kann ich tun, um eine Stromsperrung zu vermeiden?

    Wenn Zahlungen nicht rechtzeitig bei uns eingehen, versenden wir zunächst eine kostenfreie Zahlungserinnerung und später kostenpflichtige Mahnungen. Um Folgekosten zu vermeiden, sollten Sie schon bei der ersten Mahnung entweder die ausstehende Zahlung nachholen oder sich bei uns melden. Gemeinsam können wir eine Lösung finden, sodass es nicht zu weiteren Mahnungen oder Sperrungen kommt.

    Eine erste frühzeitige Möglichkeit, um vor allem Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden, ist die Anpassung des monatlichen Abschlags. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung können ebenfalls helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

    Zudem sind eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden denkbar. Informieren Sie sich dazu am besten bei anerkannten Schuldner- und Verbraucherberatungen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel unter beim Forum Schuldnerberatung, der AWO oder Caritas.

    Auch ein bewusster und vor allem sparsamer Umgang mit Energie kann den Verbrauch und damit die Kosten senken. Wir haben Ihnen dazu ein paar Energiespartipps zusammengestellt. Auf der Website der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de finden Sie darüber hinaus eine Anbieterliste für Beratungen zu Energieeffizienz und Energieeinsparung.

    Umfangreiche Informationen und Tipps zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten und Stromsperre finden Sie auch unter www.enviaM.de/zahlung


  • An wen kann ich mich wegen Zuschüssen zur Begleichung meiner Stromrechnung oder Gasrechnung wenden?

    Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.). Eine Übersicht wichtiger Anlaufstellen sowie weitere Informationen zum Thema Zahlungsschwierigkeiten finden Sie unter www.enviaM.de/zahlung

    Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.



Energie sparen

  • Welche Möglichkeiten gibt es Kosten/Strom zu sparen?

    Obwohl sich die Lage auf den internationalen Energiemärkten wieder entspannt hat, ist der sparsame und bewusste Umgang mit Energie weiterhin wichtig. Mit der kostenfreien iONA-App haben Sie in Echtzeit Verbrauch und Kosten im Blick. Sie vermeiden unnötige Nachzahlungen und decken mögliche Einsparpotenziale auf. Erweitern Sie Ihr aktuelles Stromprodukt kostenfrei mit unserer iONA-Verbrauchsübersicht.

    Weiterhin können Sie mit den Energiespartipps von enviaM ganz leicht und clever Energie sparen.

    Auch auf der Website der Verbraucherzentrale finden Sie wertvolle Stromspartipps.


  • Was muss ich für den Betrieb von Heizlüftern wissen?

    Viele Kunden, die mit Erdgas oder durch Erdgas erzeugte Fernwärme heizen, haben sich im letzten Winter vorsorglich alternative, strombetriebene Heizgeräte als Ersatz bzw. Ergänzung zur Erdgasheizung angeschafft. Doch Vorsicht: Geräte- und Raumgröße sowie Betriebsdauer können den Stromverbrauch deutlich ansteigen lassen. Das belastet einerseits die Stromrechnung in hohem Maße, verlagert die Kosten also nur von Erdgas oder Wärme hin zu Strom. Andererseits kann es zur Überlastung des Stromnetzes führen, wenn viele Haushalte gleichzeitig ihre elektrischen Heizgeräte betreiben. Nutzen Sie das Gerät unbeaufsichtigt und ununterbrochen über einen längeren Zeitzeitraum, zum Beispiel nachts, sind auch Sicherheitsaspekte zu beachten.

    Unser Rat: Nutzen Sie alternative Heizgeräte nur zeitweise zur punktuellen Erwärmung kleinerer Räume und nur unter Aufsicht.

Gibt es bei enviaM Alternativprodukte?

  • Gibt es bei Ihnen Großfamilienrabatte?

    enviaM bietet im Moment keine Familientarife an.


  • Gibt es günstigere Angebote / Produkte?

    Abhängig von Ihrem aktuellen Stromtarif kann es tatsächlich günstigere Angebote bei uns geben. Hier lohnt sich durchaus ein Produktwechsel.


  • Gibt es einen Strombonus wenn man Flüchtlinge aufnimmt?

    Wir freuen uns, dass Sie Kriegsflüchtlingen helfen möchten. Leider vergeben wir grundsätzlich keine Spenden oder Sponsorings an Privatpersonen. Unterstützen Sie einen Verein im Grundversorgungsgebiet von enviaM, der Geflüchteten aus der Ukraine hilft, können wir ein Sponsoring oder eine Spende an den Verein prüfen.


Allgemeine Informationen zur Versorgungssicherheit Strom

  • Wie ist es um die Versorgungssicherheit der Kunden von enviaM aktuell bestellt?

    enviaM verzeichnet aktuell keine Versorgungsengpässe.


  • Woher bezieht enviaM ihren Strom?

    enviaM bezieht den Strom für ihre Kunden von verschiedenen Vorlieferanten. Entsprechende Verträge mit unseren Vorlieferanten werden bereits bis zu drei Jahre im Voraus abgeschlossen. Außerdem kaufen wir bei eventuellem Mehrbedarf Strommengen am Spotmarkt ein.


  • Produziert enviaM selbst Strom?

    Die enviaM-Gruppe produziert für Privatkunden selbst keinen Strom. Den überwiegenden Teil unseres Stroms beziehen wir aus langfristigen Verträgen. Wir kaufen ihn in mehreren Tranchen zu verschiedenen Zeitpunkten ein. Preisschwankungen wollen wir damit möglichst ausgleichen.


  • Hat enviaM Verträge mit Russland oder der Ukraine?

    Nein, enviaM hat keine Geschäftsbeziehungen mit Russland oder der Ukraine.


  • Wie beugt enviaM eventuellen Cyberangriffen auf das Stromnetz, zum Beispiel aus Russland, vor?

    Zum einen beobachten wir die Situation sehr genau und aktualisieren laufend unsere Sicherheitssysteme. Wir befinden uns dazu im engen Austausch mit Behörden, Dienstleistern, Herstellern und Partnern. Die Mitarbeiter unseres Netzbetreibers trainieren regelmäßig den Ernstfall, um kritische Infrastrukturen wie das Stromnetz zu schützen.


iPhone-Screen-iONA

Unser Tipp:

iONA-App - Kostenfrei zu allen enviaM Stromtarifen

Mit der iONA-App haben Sie Ihren Stromverbrauch und Abschlag* immer im Blick. Die App gibt es kostenfrei zu allen enviaM Stromtarifen.

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