Drei große Kostenblöcke beeinflussen den Strompreis, wie nachstehende Grafik zeigt:
Strompreisbestandteile bei Privatkunden von enviaM in der Grundversorgung mit einem Verbrauch von 2.000 kWh/Jahr:
Steuern, Abgaben und Umlagen haben mit aktuell 46,9 Prozent den größten Anteil an der Stromrechnung eines enviaM Privatkunden in der Grundversorgung. Dazu zählen die Strom- und Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben für das Recht, öffentliche Verkehrswege für Stromleitungen zu nutzen sowie die Umlagen auf den Strompreis.
Der Kostenblock für Mess- und Netzentgelte beträgt zurzeit 25,8 Prozent.
Damit sind in Summe mehr als 72 Prozent des
Strompreises eines enviaM Privatkunden staatlich festgelegt bzw. reguliert. Der
von enviaM beeinflussbare Anteil für Beschaffungs- und Vertriebskosten liegt 2020
somit bei lediglich 27,3 Prozent.