Strompreisbestandteile bei Privatkunden von enviaM in der Grundversorgung mit einem Verbrauch von 2.000 Kilowattstunden im Jahr:
Strompreisbestandteile ab 1.7.2023 (Stand: Mai 2022)
Beschaffungs- und Vertriebskosten machen aktuell mit 51,2 Prozent den größten Anteil an der Stromrechnung eines enviaM Privatkunden in der Grundversorgung aus. Aufgrund der aktuell extrem hohen Beschaffungskosten ist dieser Kostenblock im Moment nur bedingt von enviaM beeinflussbar.
Steuern, Abgaben und Umlagen werden einen Anteil von 25,4 Prozent haben. Dazu zählen die Strom- und Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben für das Recht, öffentliche Verkehrswege für Stromleitungen zu nutzen sowie die Umlagen auf den Strompreis.
Der Kostenblock für Mess- und Netzentgelte beträgt derzeit 23,5 Prozent.