Strompreis einfach erklärt: So setzt er sich zusammen
Autor: Susanne Rothe | Aktualisiert am: 09.6.2026 | Lesezeit: 5 Minuten
Das Wesentliche in Kürze:
- Der Strompreis setzt sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen: Strombeschaffung und Vertrieb, Netzentgelten sowie staatlichen Steuern und Abgaben.
- Ein großer Teil des Preises ist gesetzlich geregelt und kann weder vom Anbieter noch vom Kunden direkt beeinflusst werden.
- Wie hoch der Strompreis ist, hängt sowohl von Marktbedingungen als auch von politischen Rahmenbedingungen wie der Energiewende ab.
Die drei Hauptbestandteile des Strompreises
| Bestandteil | Erklärung | Anteil ungefähr |
|---|---|---|
| Strombeschaffung & Vertrieb | Einkauf und Verkauf des Stroms durch den Anbieter | ~40 % |
| Netzentgelte | Kosten für Transport und Verteilung im Stromnetz | ~25–30 % |
| Steuern, Abgaben & Umlagen | Staatliche Abgaben wie Stromsteuer oder Umsatzsteuer | ~30 % |
Was gehört alles zum Strompreis?
Strombeschaffung und Vertrieb:
Diese Kosten entstehen durch den Einkauf des Stroms am Markt sowie den Vertrieb an Kundinnen und Kunden. Sie hängen stark von Börsenpreisen und Wettbewerb ab.
Netzentgelte:
Netzentgelte sind Gebühren für die Nutzung der Stromnetze. Sie decken Bau, Wartung und Betrieb der Infrastruktur und werden staatlich reguliert.
Steuern, Abgaben und Umlagen:
Staatlich festgelegte Kostenbestandteile wie Stromsteuer, Mehrwertsteuer oder Umlagen machen einen erheblichen Anteil des Strompreises aus und sind nicht vom Anbieter beeinflussbar.
Welche Steuern und Umlagen stecken im Strompreis?
Was ist die Stromsteuer?
Die Stromsteuer ist eine staatliche Verbrauchsteuer auf Strom, die pro Kilowattstunde erhoben wird und vom Energieversorger an den Staat abgeführt wird.
Was ist die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer ist eine gesetzliche Steuer, die auf den gesamten Strompreis erhoben wird und aktuell den größten einzelnen Steueranteil ausmacht. [bundesnetzagentur.de]
Was ist die Konzessionsabgabe?
Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die Energieversorger an Städte und Gemeinden zahlen, damit sie öffentliche Straßen und Wege für Stromleitungen nutzen dürfen.
Was sind Umlagen (z. B. KWKG, Offshore)?
Umlagen sind gesetzlich festgelegte Aufschläge im Strompreis, mit denen öffentliche Aufgaben wie der Ausbau erneuerbarer Energien oder der Netzinfrastruktur finanziert werden.
Wie setzt sich der Strompreis von enviaM ab 1. Januar 2026 zusammen?
Beschaffungs- und Vertriebskosten machen ab 1. Januar 2026 mit 41 % (aktuell 44 %) den größten Anteil an der Stromrechnung eines enviaM Privatkunden in der Grundversorgung aus. Aufgrund der aktuell noch immer höheren Beschaffungskosten ist dieser Kostenblock nur bedingt von enviaM beeinflussbar.
Steuern, Abgaben und Umlagen werden einen Anteil von 28 % haben (aktuell 29 %) haben. Dazu zählen die Strom- und Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben für das Recht, öffentliche Verkehrswege für Stromleitungen zu nutzen sowie die Umlagen auf den Strompreis.
Der Kostenblock für Mess- und Netzentgelte betragen ab Januar 31 % (aktuell 27 %).
Strompreisbestandteile ab 1.1.2026 (Stand: November 2025)