Strompreisbestandteile bei Privatkunden von enviaM in der Grundversorgung mit einem Verbrauch von 2.000 Kilowattstunden im Jahr:
Strompreisbestandteile ab 1.1.2025 (Stand: November 2024)
Beschaffungs- und Vertriebskosten machen ab 1. Januar 2025 mit 44 Prozent (aktuell 51,2 %) den größten Anteil an der Stromrechnung eines enviaM Privatkunden in der Grundversorgung aus. Aufgrund der aktuell extrem hohen Beschaffungskosten ist dieser Kostenblock im Moment nur bedingt von enviaM beeinflussbar.
Steuern, Abgaben und Umlagen werden einen Anteil von 25,4 Prozent haben (aktuell 25,4 %) haben. Dazu zählen die Strom- und Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben für das Recht, öffentliche Verkehrswege für Stromleitungen zu nutzen sowie die Umlagen auf den Strompreis.
Der Kostenblock für Mess- und Netzentgelte betragen ab Januar 26,6 Prozent (aktuell 23,5 %).