Der Kostenblock für Messstellenbetrieb- und
Netzentgelte ist einer von drei wesentlichen Bestandteilen des Strompreises. Das
Entgelt für den Messstellenbetrieb umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von
Messeinrichtungen sowie die Ermittlung und Bereitstellung von Zählerdaten und
ist an den Messstellenbetreiber zu zahlen. Der Messstellenbetreiber ist
grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber, wenn Sie als Anschlussnutzer keine
Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen über den Messstellenbetrieb
geschlossen haben.
Netzentgelte sind für Transport und Verteilung
der Energie sowie deren Abrechnung an den Netzbetreiber zu entrichten.
Grundlage sind die von der Bundesnetzagentur genehmigten Netzkosten.
Die Höhe des individuellen Netzentgeltes für
den Kunden ergibt sich aus Zeitpunkt und Höhe der Stromabnahme und der Art der
Verbrauchseinrichtung (Strom für Wärmespeicher- oder Wärmepumpenanlagen oder
sonstigem Strombezug). Netzentgelte variieren nach Spannungsebenen (Hoch-,
Mittel- und Niederspannung).
Der Anteil der Mess- und Netzentgelte am
Strompreis beträgt bei einem Privatkunden in der Grundversorgung mit einem
Stromverbrauch von 2.000 Kilowattstunden pro Jahr durchschnittlich 28,2 Prozent.
Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe der Netzentgelte:
- Kosten für Errichtung des Netzes
- Kosten für Instandhaltung des Netzes
- Kosten für Betrieb des Netzes
- Kunden- und Laststruktur des Netzes
- Kosten für die Vergütung dezentraler
Einspeiseanlagen
- Kosten vorgelagerter Netze
Netzentgelte sind u. a. abhängig von der
individuellen Struktur des Netzes. Aus diesem Grund fallen sie bei den
verschiedenen Netzbetreibern unterschiedlich hoch aus.
Folgende strukturelle Besonderheiten des
Netzgebietes der MITNETZ STROM GmbH wirken sich auf die Netzentgelte aus:
- bundesweit eine der höchsten
Stromeinspeisungen aus erneuerbaren Energien: der Anteil der erneuerbaren
Energien am gesamten Letztverbraucherabsatz beträgt 101 % (Stand: 2018)
- geringe Bevölkerungsdichte (demographischer
Wandel)
- geringe Siedlungsdichte durch viele ländliche
Räume und wenig städtische Ballungszentren
- wenig große Industriezentren (wirtschaftlicher
Wandel)
- sparsamer Umgang mit Strom in Haushalten
- zunehmende Eigenversorgung
Die letzten vier Merkmale verlangen eigentlich
einen Rückbau des Netzes. Der starke Anstieg der Stromeinspeisung aus
erneuerbaren Energien erfordert allerdings einen zügigen Netzausbau.
Wie entwickeln sich die Netzentgelte im
Netzgebiet der MITNETZ STROM?
Im Jahr 2020 werden die Netzentgelte der
MITNETZ STROM gegenüber dem Jahr 2019 voraussichtlich für einen Haushaltskunden
um durchschnittlich 1 Prozent und für einen Industriekunden in der
Mittelspannung um durchschnittlich 3 Prozent
steigen. Dies ergibt sich aus der Bekanntgabe der vorläufigen Netzentgelte der
MITNETZ STROM für das Jahr 2020 am 15.10.2019. Die Erhöhung der Netzentgelte
der MITNETZ STROM resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Netzentgelte
des vorgelagerten
Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz und den
gestiegenen Kapitalkosten der MITNETZ STROM aus Investitionen für den Netzausbau.
Die gültigen Netzentgelte sind im Internet
unter www.mitnetz-strom.de veröffentlicht.