Netzentgelte

Der Kostenblock für Messstellenbetrieb- und Netzentgelte ist einer von drei wesentlichen Bestandteilen des Strompreises. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen sowie die Ermittlung und Bereitstellung von Zählerdaten und ist an den Messstellenbetreiber zu zahlen. Der Messstellenbetreiber ist grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber, wenn Sie als Anschlussnutzer keine Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen über den Messstellenbetrieb geschlossen haben.

Netzentgelte sind für Transport und Verteilung der Energie sowie deren Abrechnung an den Netzbetreiber zu entrichten. Grundlage sind die von der Bundesnetzagentur genehmigten Netzkosten.

Die Höhe des individuellen Netzentgeltes für den Kunden ergibt sich aus Zeitpunkt und Höhe der Stromabnahme und der Art der Verbrauchseinrichtung (Strom für Wärmespeicher- oder Wärmepumpenanlagen oder sonstigem Strombezug). Netzentgelte variieren nach Spannungsebenen (Hoch-, Mittel- und Niederspannung).

Der Anteil der Mess- und Netzentgelte am Strompreis beträgt bei einem Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Stromverbrauch von 2.000 Kilowattstunden pro Jahr durchschnittlich 23,5 Prozent.

Die gültigen Netzentgelte sind im Internet unter www.mitnetz-strom.de veröffentlicht.

 

Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe der Netzentgelte:

  • Kosten für Errichtung des Netzes
  • Kosten für Instandhaltung des Netzes
  • Kosten für Betrieb des Netzes
  • Kunden- und Laststruktur des Netzes
  • Kosten für die Vergütung dezentraler Einspeiseanlagen
  • Kosten vorgelagerter Netze

Netzentgelte sind u. a. abhängig von der individuellen Struktur des Netzes. Aus diesem Grund fallen sie bei den verschiedenen Netzbetreibern unterschiedlich hoch aus.

 

Folgende strukturelle Besonderheiten des Netzgebietes von MITNETZ STROM GmbH wirken sich auf die Netzentgelte aus:

  • bundesweit eine der höchsten Stromeinspeisungen aus erneuerbaren Energien: der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Letztverbraucherabsatz beträgt 108 % (Stand: 2022)
  • geringe Bevölkerungsdichte (demographischer Wandel)
  • geringe Siedlungsdichte durch viele ländliche Räume und wenig städtische Ballungszentren
  • wenig große Industriezentren (wirtschaftlicher Wandel)
  • sparsamer Umgang mit Strom in Haushalten
  • zunehmende Eigenversorgung

Die letzten vier Merkmale verlangen eigentlich einen Rückbau des Netzes. Der starke Anstieg der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien erfordert allerdings einen zügigen Netzausbau.

Welche Funktion hat die Bundesnetzagentur?

Die Bundesnetzagentur ist eine Regulierungsbehörde für sogenannte Netzmärkte. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, durch Regulierung der Netzentgelte die Voraussetzungen für funktionierenden Wettbewerb auf den Strommärkten und Gasmärkten zu schaffen. Die Bundesnetzagentur soll einen diskriminierungsfreien Netzzugang gewährleisten und genehmigt die Netzentgelte der Betreiber von Stromnetzen und Gasnetzen.