Informationen zu den Gasumlagen

Was Geschäftskunden von enviaM dazu wissen sollten

Die Gasspeicherumlage soll die Kosten für die Einhaltung der Füllstandsvorgaben für Erdgasspeicher gemäß §35b EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) der für die deutsche Gasmarkt-Organisation zuständigen Trading Hub Europe (THE) ersetzen. Auch die Befüllung der Erdgasspeicher ist notwendig, um die Versorgungssicherheit in Deutschland sicher zu stellen. Die Erdgasspeicher sollen am 1. November 2023 zu mindestens 95 Prozent gefüllt sein. 

Die Gasspeicherumlage gilt bis 1. April 2025 und kann 2023 und 2024 halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli angepasst werden. THE wird Änderungen der Umlage jeweils 6 Wochen vor Inkrafttreten veröffentlichen.

Trading Hub Europe ist eine Kooperation aller in Deutschland tätigen Erdgasnetzbetreiber und verantwortlich für das gesamte deutsche Marktgebiet. 

Die Gasbilanzierungsumlage (früher Regel- und Ausgleichsenergieumlage bzw. Strukturierungsaufschlag) existiert bereits seit mehreren Jahren und wird in der Regel jährlich jeweils zum 1. Oktober durch Trading Hub Europe (THE)* festgelegt. Sie soll den zu erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie für den Abgleich zwischen Einspeisung und Verbrauch decken.

Gründe für die Erhöhung der Bilanzierungsumlagen sind unter anderem das insgesamt schwierige Marktumfeld, der prognostizierte Regelenergiebedarf und die entsprechenden Regelenergiekosten sowie die aktuellen Stände der SLP- und RLM-Bilanzierungsumlagekonten.

*Trading Hub Europe ist eine Kooperation aller in Deutschland tätigen Erdgasnetzbetreiber und verantwortlich für das gesamte deutsche Marktgebiet.