Der Grundversorger eines jeweiligen Gebietes ist gesetzlich verpflichtet, die Erdgasversorgung in Niederdruck sicherzustellen, wenn Kunden keinen Vertrag über eine Erdgaslieferung abgeschlossen haben. Der Anspruch auf Grundversorgung besteht gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke (Sonstiger Bedarf) beziehen. Im Grundversorgungsgebiet der enviaM erfolgt die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung zu den Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der enviaM und zu den Allgemeinen Preisen für die Grundversorgung für Sonstigen Bedarf.
Preise der Grundversorgung bis 10.000 kWh/Jahr für Sonstigen Bedarf ab 1.1.2025:
netto | brutto2 | |
Grundpreis in Euro/Jahr | 67,50 | 80,33 |
Verbrauchspreis3 in Cent/kWh ab 1.1.2025 | 11,88 | 14,14 |
1Preisstand ab 1.1.2025
2Bruttopreise (gerundet) enthalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von 19 %.
3Der Verbrauchspreis beinhaltet 0,55 Cent/kWh Energiesteuer, 0,22 Cent/kWh Konzessionsabgabe, 0,00 Cent/kWh Bilanzierungsumlage, 0,25 Cent/kWh Gasspeicherumlage sowie 0,997 Cent/kWh Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (CO2-Preis). Der Saldo der vorgenannten Preisbestandteile beträgt 2,017 Cent/kWh. Die Gasspeicherumlage kann zum 1.1. und 1.7. eines Jahres angepasst werden.
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis: Erdgas darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Ist Ihr derzeitiger Lieferant ausgefallen oder verzögert sich Ihr Anbieterwechsel? Dann informieren Sie sich über die Bedingungen der Ersatzversorgung.
Ist MITGAS Ihr zuständiger Grundversorger? Dann Informieren Sie sich hier:
Abwendung einer Versorgungsunterbrechung
Zur Abwendung einer Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Kunden hier ein Muster einer Abwendungsvereinbarung.