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Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung
Die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) regelt in erster Linie die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz. Sie gilt auch für Geschäftskunden mit einem jährlichen Energiebezug bis 10.000 Kilowattstunden.
Weitere Informationen und Details zur Gasgrundversorgungsverordnung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Guthaben aus Jahresrechnungen verrechnen wir üblicherweise mit dem ersten Abschlag des nächsten Abrechnungszeitraums. Den verbleibenden Betrag erstatten wir in der Regel wenige Tage danach. Guthaben aus Schlussrechnungen überweisen wir wenige Tage nachdem die Rechnung erstellt wurde. Haben wir noch keine Bankverbindung von Ihnen, dann teilen Sie uns diese bitte im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden mit. -
Ihre Kontaktanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer können Sie ganz einfach im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden ändern. -
Wenn Sie wissen wollen, wie lange Ihr Vertrag noch läuft, schauen Sie einfach in Ihre letzte Rechnung oder die Vertragsbestätigung. Dort finden Sie alle Informationen wie Laufzeit, Vertragsende und Kündigungsfrist.