Die Elektromobilität wird durch verschiedene Förderprogramme und gesetzliche Vorgaben sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene unterstützt. Diese Maßnahmen sollen den Ausbau der Elektromobilität vorantreiben und die Nutzung von Elektrofahrzeugen attraktiver machen. Nachstehend finden Sie Informationen zu Förderung und gesetzlichen Vorgaben.
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Prüfen Sie, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind:
mind. 6 Stellplätze, davon 20 % vorverkabelt, wohnbezogene Nutzung
Quick-Check: „Bin ich förderberechtigt?“ - Laden im Mehrparteienhaus
Angebote für Installation und Inbetriebnahme einholen
Online-Antrag über: Antragstellung - Laden im Mehrparteienhaus
Ihr Antrag wird geprüft. ACHTUNG: keine Beauftragung vor Antragsgenehmigung
Erst jetzt: Beauftragung und Durchführung der baulichen Maßnahmen
(Vorverkabelung, Netzanschluss, Ladepunkte).
Verwendungsnachweis einreichen, Betrieb der Infrastruktur für mind. 3 Jahre (Zweckbindung)
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Machen Sie Ihr Gebäude fit für die Zukunft mit E-Mobilität. Seit Januar 2025 verpflichtet das GEIG zur Ladeinfrastruktur in Gebäuden. Bei enviaM erhalten Sie alle Services aus einer Hand und erfüllen frühzeitig die gesetzlichen Vorgaben des GEIG.
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Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wird ab dem 1. Januar 2025 verschärft, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge voranzutreiben. Dabei regelt das GEIG die Installation von Ladesäulen an Stellplätzen, Parkplätzen und in Parkhäusern sowie die Bereitstellung der Leitungsinfrastruktur für künftige Ladepunkte.
Pflicht zu noch mehr Ladepunkten bis 2027
Die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wurde bereits verschärft, sodass bei nicht-öffentlichen Gebäuden bis zum 1. Januar 2027 noch mehr Ladepunkte verpflichtend werden. Das deutsche Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) muss diese neuen Anforderungen der EPBD allerdings noch vollständig umsetzen. Eine zeitnahe Planung ist daher ratsam.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist ein deutsches Gesetz, das den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden fördert. Das Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz trat erstmals im März 2021 in Kraft und wird ab dem 1. Januar 2025 verschärft. Das GEIG Gesetz soll sicherstellen, dass bei Neubauten und größeren Renovierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden die Ladeinfrastruktur und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge berücksichtigt wird. Das GEIG strebt Folgendes an:
Ladeinfrastruktur in Wohn- und Nichtwohngebäuden, um den Umstieg auf Elektrofahrzeuge zu erleichtern.
Verbesserung der Planungssicherheit, indem frühzeitig bei Bau- und Renovierungsvorhaben die Voraussetzungen für Ladesäulen geschaffen werden.
Unterstützung der Klimaziele, indem die Elektromobilität als klimafreundliche Alternative zum Verbrennungsmotor gefördert wird.