Prüfen Sie, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind: 
mind. 6 Stellplätze, davon 20 % vorverkabelt, wohnbezogene Nutzung

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Angebote für Installation und Inbetriebnahme einholen

Kontakt Elektromobilität

Online-Antrag über: Antragstellung - Laden im Mehrparteienhaus

Ihr Antrag wird geprüft. ACHTUNG: keine Beauftragung vor Antragsgenehmigung

Erst jetzt: Beauftragung und Durchführung der baulichen Maßnahmen
(Vorverkabelung, Netzanschluss, Ladepunkte). 

Verwendungsnachweis einreichen, Betrieb der Infrastruktur für mind. 3 Jahre (Zweckbindung)

Sie nehmen unverbindlich Kontakt mit uns auf. Gerne per E-Mail unter autostrom@enviaM.de oder per Telefon unter: 0800 3706070
Wir besprechen gemeinsam Ihre Anforderungen und die relevanten Rahmenbedingungen.
Wir entwickeln eine individuelle Ladelösung, die optimal zu Ihrer Immobilie passt.
Wir begleiten Sie bei Bedarf bis zur Bewilligung der Fördermittel.
Von der Planung über die Installation bis hin zur optionalen langfristigen Betreuung – wir kümmern uns um alles.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist ein deutsches Gesetz, das den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden fördert. Das Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz trat erstmals im März 2021 in Kraft und wird ab dem 1. Januar 2025 verschärft. Das GEIG Gesetz soll sicherstellen, dass bei Neubauten und größeren Renovierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden die Ladeinfrastruktur und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge berücksichtigt wird. Das GEIG strebt Folgendes an: 

  1. Ladeinfrastruktur in Wohn- und Nichtwohngebäuden, um den Umstieg auf Elektrofahrzeuge zu erleichtern. 

  2. Verbesserung der Planungssicherheit, indem frühzeitig bei Bau- und Renovierungsvorhaben die Voraussetzungen für Ladesäulen geschaffen werden. 

  3. Unterstützung der Klimaziele, indem die Elektromobilität als klimafreundliche Alternative zum Verbrennungsmotor gefördert wird. 

Prinzipiell gilt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz für alle neu zu bauenden Wohngebäude und Nichtwohngebäude sowie für größere Renovierungen solcher Gebäude. Darunter fallen zum Beispiel: Bürogebäude, Einzelhandelsflächen, Industrie- und Logistikgebäude, Hotels und Restaurants, aber auch Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude und Parkplätze.  Es gibt verschiedene staatliche Förderprogramme, die bis zu 50 Prozent der Kosten decken können. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Antrag.  Wie viele Ladesäulen Sie laut dem Gebäude-Ladeinfrastruktur-Gesetz (GEIG) benötigen, ist davon abhängig, wie viele Parkplätze Sie bauen und welche Vorschriften gelten. Auch, wenn Sie aktuell nicht vom GEIG betroffen sind, kann eine Planung von Ladesäulen für Sie lukrativ sein. Die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wurde bereits verschärft, sodass bei nicht-öffentlichen Gebäuden bis zum 01.01.2027 noch mehr Ladepunkte verpflichtend werden. Das deutsche Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) muss diese neuen Anforderungen der EPBD allerdings noch vollständig umsetzen. Eine zeitnahe Planung ist ratsam. Die Nichteinhaltung des GEIG-Gesetzes kann zu Bußgeldern führen, da die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur und Leitungsinfrastruktur gesetzlich festgelegt sind. Es wird empfohlen, frühzeitig Planungen und Maßnahmen zur Umsetzung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes zu treffen.  Die Verantwortung für die Umsetzung der GEIG-Anforderungen liegt bei den Eigentümer*innen oder Betreiber*innen der jeweiligen Gebäude. Bei Neubauten sind dies in der Regel die Bauherr*innen oder Investor*innen, bei Renovierungen die Eigentümer*innen der Immobilien.