FAQ Dienstleistungen

Fragen und Antworten zu den Dienstleistungen für Geschäftskunden

Redispatch 2.0

  • Wer ist verpflichtet Redispatch 2.0 umzusetzen?

    Durch gesetzliche Anpassungen sind seit dem 01.10.2021 nicht nur konventionelle Anlagen verpflichtet Redispatch 2.0 durchzuführen, sondern auch Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW.
  • Was ist das Ziel von Redispatch 2.0?

    Das Ziel von Redispatch 2.0 ist das Vermeiden von Netzengpässen. Ist derzeit im Rahmen des sogenannten Einspeisemanagements die Vermeidung unmittelbar bevorstehender Netzengpässe möglich, soll durch Redispatch 2.0 zukünftig durch eine Vorausbetrachtung ein zielgerichtetes Netzmanagement möglich werden.
  • Wo ist Redispatch 2.0 gesetzlich geregelt?

    Redispatch 2.0 ist im EnWG verankert und auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundesnetzagentur (BNetzA) BK6-20-059, BK6-20-060 und BK6-20-061 geregelt.
  • Welche Pflichten sind durch Sie als Anlagenbetreiber zu erfüllen?

    Im Rahmen der Einführung des Redispatch 2.0 wurden zwei neue Marktrollen definiert, welche entsprechend den geltenden Vorschriften im ersten Schritt Ihnen als Anlagenbetreiber zufallen, die Marktrollen: Einsatzverantwortlicher (EIV) sowie Betreiber der technischen Ressource (BTR).     

    Sie als Anlagenbetreiber sind verpflichtet einen EIV und einen BTR gegenüber dem Netzbetreiber durch Mitteilung der EIV-ID sowie BTR-ID zu benennen. Die Pflichten dieser Marktrollen sind im Wesentlichen Datenübermittlungsverpflichtungen wie die Bereitstellung und Änderung von Stammdaten, aktuellen Planungsdaten und Nichtbeanspruchbarkeiten oder Echtzeitdaten sowie im Abruffall ggf. um eine Prüfung und Abstimmung von Ausfallarbeit.      
  • Muss ich als Anlagenbetreiber diese Marktrollen selbst ausfüllen?

    Nein, Sie können enviaM mit der Durchführung der Marktrollen beauftragen.
  • Wie kann ich diese Marktrollen an enviaM übertragen?

    Schließen Sie mit enviaM eine Vereinbarung zur Übertragung der Pflichten aus den Marktrollen. Anschließend benennen Sie Ihrem zuständigen Netzbetreiber die EIV-ID und BTR-ID von enviaM für Ihre Erzeugungsanlage.
  • Was ist eine steuerbare Ressource (SR)?

    Das ist die an eine gemeinsame Fernwirktechnik des Netzbetreibers angebundene und damit steuerbare Anlage. Sie setzt sich aus einzelnen Technischen Ressourcen (TR) zusammen und ist mindestens einer Marktlokation (MaLo) zugeordnet.
  • Was ist die Technische Ressource (TR)?

    Eine Technische Ressource ist das technische Objekt, das Strom verbraucht und/oder erzeugt. Jede Technische Ressource ist genau einer steuerbaren Ressource sowie einer Marktlokation (MaLo) zugeordnet.

    Ausnahme: Eine Technische Ressource ist zwei Marktlokationen zugeordnet, wenn sie Energie sowohl einspeisen als auch entnehmen kann.
  • Wo finde ich die SR-ID und die TR-ID?

    Die SR-ID und die TR-ID werden Ihnen durch Ihren Netzbetreiber zur Verfügung gestellt. Dazu hat sich sicher Ihr Netzbetreiber schon mit Ihnen in Verbindung gesetzt und kann bei Fragen weiterhelfen.
  • Welche Anforderungen werden an die Datenübermittlung gestellt?

    Die Datenkommunikation erfolgt über einen Data Provider in entsprechend dafür definierten Prozessen und Formaten.
  • Was ist der Unterschied zwischen Duldungsfall und Aufforderungsfall?

    Im Duldungsfall setzt der Netzbetreiber die Redispatch-Maßnahmen direkt an Ihrer Anlage um. Während im Aufforderungsfall der Netzbetreiber über den EIV die Umsetzung an Ihrer Anlage anfordert.
  • Welche Konsequenzen erfolgen, wenn Anlagen nicht Redispatch 2.0 umgesetzt haben?

    Bisher wurden keine Strafzahlungen von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt. Dennoch ist davon auszugehen, dass Anlagenbetreiber, die diese Prozesse nicht umsetzen, zukünftig mit Sanktionen zu rechnen haben.

Messstellenbetrieb

  • Welche Vorteile hat der Messstellenbetrieb durch enviaM?

    Sie erhalten einen Überblick über alle Verbrauchsdaten. Darüber hinaus bietet Ihnen das enviaM Energiecockpit umfangreiche Visualisierungs- und Vergleichsfunktionen, um die Verbrauchsdaten Ihres Unternehmens digital zu überwachen. Nützliche Tools helfen, gezielt Energiesparpotentiale aufzudecken.
  • Wie lange läuft der Vertrag über den Messstellenbetrieb mit enviaM?

    Der Vertrag hat eine Laufzeit von 8 Jahren, sofern nichts anderes vereinbart wird. Für den Zeitraum der Vertragslaufzeit ist das Entgelt für den Messstellenbetrieb fest vereinbart. Es erfolgen keine Preisänderungen.
  • Muss der Zähler gewechselt werden?

    Der Zähler wird nur dann gewechselt, wenn sich die Lieferstelle außerhalb des Netzgebietes der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ Strom) befindet.
  • Wer führt den Zählerwechsel durch?

    Der Zähler wird durch unseren Dienstleister, der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ Strom) gewechselt. Weitere Fragen dazu richten Sie bitte an Messdienstleistungen@enviam.de
  • Werden auch Messwandler gewechselt?

    Nein, vorhandene Messwandler gehören weiterhin dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und werden nicht gewechselt. 
  • Werden Zusatzkosten für den Einbau und die Inbetriebnahme der Messstelle berechnet?

    Für Sie entstehen keine weiteren Kosten. 
  • Wer prüft die technischen Bedingungen, wie Zählerplatz und Mobilfunkempfang?

    Die technischen Bedingungen werden grundsätzlich  durch unseren Dienstleister, der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ Strom) geprüft. 

    In Einzelfällen lassen wir unsere Kunden vorab selbst prüfen, ob am Zählerplatz Mobilfunkempfang vorhanden ist und bitten um Fotos vom Zählerplatz. Damit können wir den erfolgreichen Zählerwechsel in der Regel sicherstellen.
  • Kann enviaM auch den Messstellenbetrieb von Einspeiseanlagen übernehmen?

    Ja. Über einen Zweirichtungszähler werden der Strombezug und die Einspeisung in das öffentliche Netz separat gemessen. Wir bieten auch gern Erzeugungsmessungen an, soweit das Messkonzept oder auch die geforderte Technik dies zulassen.
  • Wird für den Messstellenbetrieb eine separate Rechnung ausgestellt?

    Ja, Sie erhalten eine separate Rechnung für den Messstellenbetrieb.
  • Wie erfolgt die Abrechnung des Messstellenbetriebes?

    Ihre Rechnung erhalten Sie jährlich immer zum Jahresende bzw. wenn der Messstellenbetriebsvertrag endet.
  • Was passiert mit der Gerätetechnik nach dem der Vertrag endet?

    Wenn der Vertrag zum Messstellenbetrieb endet, werden die Geräte durch den neuen Messstellenbetreiber ausgebaut und an uns zurückgeschickt.
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