Redispatch 2.0
Sie als Anlagenbetreiber sind verpflichtet einen EIV und einen BTR gegenüber dem Netzbetreiber durch Mitteilung der EIV-ID sowie BTR-ID zu benennen. Die Pflichten dieser Marktrollen sind im Wesentlichen Datenübermittlungsverpflichtungen wie die Bereitstellung und Änderung von Stammdaten, aktuellen Planungsdaten und Nichtbeanspruchbarkeiten oder Echtzeitdaten sowie im Abruffall ggf. um eine Prüfung und Abstimmung von Ausfallarbeit.
Ausnahme: Eine Technische Ressource ist zwei Marktlokationen zugeordnet, wenn sie Energie sowohl einspeisen als auch entnehmen kann.
Messstellenbetrieb
In Einzelfällen lassen wir unsere Kunden vorab selbst prüfen, ob am Zählerplatz Mobilfunkempfang vorhanden ist und bitten um Fotos vom Zählerplatz. Damit können wir den erfolgreichen Zählerwechsel in der Regel sicherstellen.
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