Förderung für Elektroautos
Förderprogramme für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen
Autor: Susanne Rothe | Aktualisiert am: 25.3.2026 | Lesezeit: 4 Minuten
Das Wesentliche in Kürze:
- Seit 1.1.2026 gibt es wieder eine Kaufprämie mit bis zu 6.000 € für Elektroautos.
- Für Elektrofahrzeuge sowie für die Umrüstung von ehemaligen Diesel- oder Benzinfahrzeugen auf Strombetrieb entfällt die KFZ-Steuer.
- Mit der THG-Quote kann man sich für 2026 eine Prämie bis zu 260 € für sein Elektroauto holen.
Kaufprämie für Elektroautos (seit 1.1.2026)
Wer bekommt die Förderung?
- Privatpersonen
- Haushaltseinkommen bis 80.000 €, mit Kindern bis 90.000 €
- Nur Neufahrzeuge, Erstzulassung ab 01.01.2026
- Förderung gilt rückwirkend, Antragstellung ab Mai 2026
Wie hoch ist die Förderung?
- Reines Elektroauto (BEV): mindestens 3.000 €, bis zu 6.000 €
- Plug‑in‑Hybrid / Range Extender: 1.500 € (nur bei strengen CO₂‑ /Reichweiten‑Vorgaben)
- Kinderbonus: bis zu 1.000 € zusätzlich (max. 2 Kinder)
Quelle: Verbraucherzentrale
Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge und auf deren Umrüstung
Was wird gefördert?
Für Elektrofahrzeuge sowie für die Umrüstung von ehemaligen Diesel- oder Benzinfahrzeugen auf Strombetrieb entfällt die KFZ-Steuer.
Zeitraum für Förderprogramm:
gilt für Elektroautos, die bis zum 31.12.2025 erstmals zugelassen bzw. bis zum 31.12.2025 aufgerüstet wurden
Quelle: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
THG-Quote für Elektroauto beantragen
Wer kann die THG-Quote nutzen?
- Halter von rein batterieelektrischen Autos (BEV)
- privat oder geleast (entscheidend ist, wer im Fahrzeugschein steht)
Wer kann die THG-Quote NICHT nutzen?
- Plug‑in‑Hybride sind nicht berechtigt
- E‑Bikes oder E‑Roller ohne Zulassung ebenfalls nicht
Wie hoch ist die THG‑Prämie 2026?
Die Höhe ist nicht fest, sondern marktabhängig.