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Förderung für Elektroautos

Förderprogramme für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen

Autor: Susanne Rothe | Aktualisiert am: 25.3.2026 | Lesezeit: 4 Minuten

 

Das Wesentliche in Kürze:

  • Seit 1.1.2026 gibt es wieder eine Kaufprämie mit bis zu 6.000 € für Elektroautos. 
  • Für Elektrofahrzeuge sowie für die Umrüstung von ehemaligen Diesel- oder Benzinfahrzeugen auf Strombetrieb entfällt die KFZ-Steuer.
  • Mit der THG-Quote kann man sich für 2026 eine Prämie bis zu 260 € für sein Elektroauto holen.

Kaufprämie für Elektroautos (seit 1.1.2026)

Wer bekommt die Förderung?

  • Privatpersonen
  • Haushaltseinkommen bis 80.000 €, mit Kindern bis 90.000 €
  • Nur Neufahrzeuge, Erstzulassung ab 01.01.2026
  • Förderung gilt rückwirkend, Antragstellung ab Mai 2026

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Reines Elektroauto (BEV): mindestens 3.000 €, bis zu 6.000 €
  • Plug‑in‑Hybrid / Range Extender: 1.500 € (nur bei strengen CO₂‑ /Reichweiten‑Vorgaben)
  • Kinderbonus: bis zu 1.000 € zusätzlich (max. 2 Kinder)

 

Quelle: Verbraucherzentrale

Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge und auf deren Umrüstung

Was wird gefördert?

Für Elektrofahrzeuge sowie für die Umrüstung von ehemaligen Diesel- oder Benzinfahrzeugen auf Strombetrieb entfällt die KFZ-Steuer.

 

Zeitraum für Förderprogramm: 

gilt für Elektroautos, die bis zum 31.12.2025 erstmals zugelassen bzw. bis zum 31.12.2025 aufgerüstet wurden

 

Quelle: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr

THG-Quote für Elektroauto beantragen

Wer kann die THG-Quote nutzen?

  • Halter von rein batterieelektrischen Autos (BEV)
  • privat oder geleast (entscheidend ist, wer im Fahrzeugschein steht)

 

Wer kann die THG-Quote NICHT nutzen?

  • Plug‑in‑Hybride sind nicht berechtigt
  • E‑Bikes oder E‑Roller ohne Zulassung ebenfalls nicht

 

Wie hoch ist die THG‑Prämie 2026?

Die Höhe ist nicht fest, sondern marktabhängig.


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