Informationen zum Update von § 14a EnWG

Neuregelungen für Wallboxen, Wärmepumpen & Co.




Nein.

Die Regelung zur Fernsteuerung durch den Netzbetreiber gilt nicht für "normalen Haushaltsstrom".

Auch die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen darf der Netzbetreiber nicht komplett abschalten. Eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt immer erhalten, sodass Sie zum Beispiel auch Ihre Wärmepumpe betreiben und Ihr Elektroauto an der Wallbox laden können. 


Die Kosten für den Zählerwechsel sind in den Netzentgelten enthalten und werden in der Jahresrechnung Ihres Stromlieferanten ausgewiesen. Die Grundgebühr für gegebenenfalls zusätzliche Zähler ist ebenfalls auf der Jahresrechnung ersichtlich. In der Regel ist die gewährte Entlastung der Netzentgelte höher als die Kosten für den Zählerwechsel. 

Je nach den örtlichen Gegebenheiten Ihres Eigenheims kann der Anschluss Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Kosten verbunden sein. Konkrete Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem Elektroinstallateur.  


Ja, das können Sie, wenn die Verbrauchseinrichtungen über getrennte Zähler laufen. Modul 1 eignet sich dabei eher für geringe Verbräuche wie die Wallbox für Ihr Elektro-Auto. Modul 2 ist optimal für Wärme-Anlagen. 

Größter Vorteil einer gemeinsamen Messung ist, dass Sie alle steuerbaren Geräte, die über den Zähler laufen, miteinander kombinieren können. Sie können also den selbst erzeugten Strom Ihrer PV-Anlage zum Beispiel zum Laden Ihres Elektroautos oder für Ihre Wärmepumpe nutzen. 

Sie zahlen nur einmal die Grundgebühr für Ihren Zähler.

Bei einer gemeinsamen Verbrauchsmessung erhalten Sie unabhängig vom Verbrauch eine pauschale Reduzierung Ihrer Netzentgelte. 

Größter Vorteil einer getrennten Messung ist, dass Sie abhängig vom Verbrauch eine höhere Reduzierung Ihrer Netzentgelte erhalten. 

Wenn Sie Ihre Wärmepumpe über einen separaten Zähler anschließen, erhalten Sie bei Ihrem Stromanbieter in der Regel einen günstigeren Wärmepumpentarif. 

Sie erhalten die Reduzierung für jede einzelne steuerbare Verbrauchsanlage, wenn diese separat gemessen wird, das heißt einmal für Ihre Wallbox und einmal für Ihre Wärmepumpe. Die Reduzierung wird einmal jährlich gezahlt. 


Nein, nicht zwingend. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2023 in Betrieb genommen wurden, ohne dass Sie eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber getroffen haben, bleiben dauerhaft von den neuen Regeln ausgeschlossen. Sie können jedoch freiwillig eine Vereinbarung über netzdienliches Verhalten mit Ihrem Netzbetreiber abschließen und so von reduzierten Netzentgelten profitieren.