Förderung für Wallboxen und Ladestationen
Förderprogramme für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen
Autor: Susanne Rothe | Aktualisiert am: 25.3.2026 | Lesezeit: 1 Minute
KfW‑Wallbox‑Förderung
- Die bekannten Programme KfW 440 / 441 / 442 sind ausgelaufen
- Keine Förderung für einzelne private Wallboxen im Eigenheim
Nordrhein‑Westfalen (NRW) – „progres.nrw“
Wer kann gefördert werden?
- Förderung ist für Vermieter, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nicht für selbst bewohnte Einfamilienhäuser
Wie hoch ist die Förderhöhe?
- Förderung bis zu 1.500 € pro Ladepunkt
Welche Voraussetzungen für die Förderung gibt es?
- Ökostrom oder PV‑Anlage
Quelle: ADAC