Förderung für Wallboxen und Ladestationen
Förderprogramme für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen
Autor: Susanne Rothe | Aktualisiert am: 10.4.2026 | Lesezeit: 1 Minute
KfW‑Wallbox‑Förderung
- Die bekannten Programme KfW 440 / 441 / 442 sind ausgelaufen
- Keine Förderung für einzelne private Wallboxen im Eigenheim
Nordrhein‑Westfalen (NRW) – „progres.nrw“
Wer kann gefördert werden?
- Förderung ist für Vermieter, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nicht für selbst bewohnte Einfamilienhäuser
Wie hoch ist die Förderhöhe?
- Förderung bis zu 1.500 € pro Ladepunkt
Welche Voraussetzungen für die Förderung gibt es?
- Ökostrom oder PV‑Anlage
Quelle: ADAC
Förderprogramm der Bundesregierung für Ladeinfrastruktur
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt in und an Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt sind.