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    Rechtliche Hinweise für Haushaltskunden

    Allgemeine Informationen zu enviaM Stromverträgen

    Preisänderungen

    Änderungen der Preise werden erst nach Unterrichtung des Kunden wirksam, die spätestens zwei Wochen, bei Haushaltskunden spätestens einen Monat, vor Eintritt der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.


    Leistungen und Wartungsdienste

    enviaM liefert den gesamten Bedarf an elektrischer Energie für Ihren Eigenverbrauch außerhalb der Grundversorgung. Wartungsdienste werden nicht angeboten. Sofern der Kunde keinen separaten Messstellenvertrag abgeschlossen hat, umfasst die Stromlieferung auch den Messstellenbetrieb.


    Laufzeit und Kündigung

    Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit bzw. zum jeweiligen Ende der Vertragsverlängerung gekündigt werden. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können nach Ablauf der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

     

    Abrechnung

    Die Abrechnung erfolgt jährlich spätestens sechs Wochen nach der Verbrauchsermittlung.

     

    Zahlungsweise

    Während des Abrechnungszeitraumes leistet der Kunde in von enviaM bestimmten, in der Regel gleichen Abständen Abschlagszahlungen. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden die Überweisung oder das Lastschriftverfahren zur Verfügung.

     

    Lieferantenwechsel

    Der Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich und zügig.

     

    Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen

    Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebes handelt, enviaM von der Leistungspflicht befreit; enviaM haftet in diesen Fällen nicht. Dies gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von enviaM beruht. enviaM wird dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber oder den Messstellenbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie enviaM bekannt sind oder von enviaM in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.

    Etwaige Ansprüche wegen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebes kann der Kunde gegen den Netzbetreiber oder den Messstellenbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers oder des Messstellenbetreibers teilt enviaM dem Kunden auf Anfrage gern mit.

    Auskünfte zu den vertraglichen Regelungen sowie den geltenden Preisen und aktuellen Angeboten sind telefonisch unter der angegebenen Servicenummer, in einem unserer Energieläden oder unter www.enviaM.de erhältlich.

    Sollten Sie Beanstandungen oder Kritik an unseren Leistungen haben, sind wir gern für Sie da. Wenden Sie sich dazu bitte an:

    envia Mitteldeutsche Energie AG
    Postfach 156052, 03060 Cottbus

    Für Haushaltkunden:
    Telefon: 0800 2 040506
    Kontakt: www.enviaM.de/kontakt

    Für Gewerbe- und Landwirtschaftskunden:
    Telefon: 0800 0 522222
    Kontakt: www.enviaM.de/Geschaeftskunden/Anfrage

    Sollten wir Ihrer Beschwerde nicht abhelfen, haben Sie als Verbraucher gemäß § 13 BGB nach § 111b EnWG die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der

    Schlichtungsstelle Energie e.V.
    Friedrichstraße 133
    10117 Berlin

    Telefon: 030 2757240-0
    Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de


    enviaM ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

    Außerdem können Sie sich als Haushaltskunde im Sinne des EnWG an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden:

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
    Verbraucherservice
    Postfach 8001
    53105 Bonn

    Telefon: 030 22480-500
    E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

    Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.

    Informationen zu solchen Angeboten, Endkunden-Vergleichsprofilen und gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über solche Angebote bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.enviaM.de

    Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet unter www.enviaM.de oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 2 040506 bzw. der Geschäftskundenhotline 0800 0 522222.



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