Rückständige Zahlungen werden schriftlich angemahnt, sobald der von enviaM angegebene Fälligkeitstermin abgelaufen ist. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden berechnet.
Verbraucher zahlen je Mahnung eine Pauschale von 1,10 Euro. Dem Kunden ist der
Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als
die Pauschale entstanden ist. Für Kunden, die keine Verbraucher sind, gilt die
gesetzliche Regelung nach § 288 Abs. 5 BGB.
Welche Kosten werden für Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung berechnet?
Muss die Versorgung eingestellt werden, trägt der Kunde die vom Netzbetreiber ermittelten Kosten der Unterbrechung und der Wiederherstellung der Anschlussnutzung.