Abschlag
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Was ist ein Abschlag?
Eine Abschlagszahlung ist eine Teil- beziehungsweise Anzahlung auf bereits geleistete Energielieferungen und ist üblicherweise 12-mal pro Jahr fällig. Die gezahlten Abschläge werden mit Ihrer Jahresrechnung verrechnet.
In der Regel berechnen wir auf der Basis Ihres Verbrauchs in der vorangegangenen Abrechnungsperiode, wie viel Energie Sie voraussichtlich im kommenden Abrechnungszeitraum benötigen werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, bemisst sich der Abschlag anhand vergleichbarer Kundengruppen. Aus diesen Verbrauchswerten und den aktuell geltenden Preisen ermitteln wir einen Gesamtbetrag. Diesen Betrag teilen wir schließlich durch die Anzahl der Abschlagszahlungen im Abrechnungszeitraum, um Ihre monatlichen Teilzahlungen - Ihren Abschlag - zu ermitteln. -
Warum ist mein Abschlag so hoch bzw. niedrig?
Die Berechnung der Abschlagsbeträge erfolgt auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs und ist so berechnet, dass die nächste Jahresrechnung möglichst kostenneutral ausfällt. Sollten Sie jedoch erst kurze Zeit in der Lieferstelle Energie beziehen, teilen Sie uns bitte schriftlich oder telefonisch den aktuellen Zählerstand mit. Wir werden mit diesen Daten die Höhe der Abschlagsbeträge überprüfen und entsprechend ändern. Dies gilt auch, wenn sich Ihr zukünftiger Verbrauch entgegen den Vorjahreswerten deutlich verringern oder erhöhen wird. Ihren Abschlag können Sie in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" schnell und unkompliziert ändern.
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Wie kann ich meinen Abschlag erhöhen/senken?
Die Höhe der Abschlagszahlungen können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" anpassen.
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Wie kann ich die Fälligkeit meiner Abschläge ändern?
Die Fälligkeit Ihrer Abschläge können Sie aus Ihrer Rechnung oder Ihrem Begrüßungsschreiben ersehen. Diese passt nicht mit Ihren anderen Zahlungsverpflichtungen überein? Kein Problem! Sie können auch einen anderen Tag im Monat festlegen. Wählen Sie aus:
07.
15.
23. oder
30. (im Februar am 28.) eines jeden Monats
Ändern Sie den Fälligkeitstag schnell und unkompliziert in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM".
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Wie errechnet sich mein Abschlag?
Grundsätzlich berechnet enviaM die Höhe des Abschlags wie folgt:
Verbrauch/Jahr x Arbeitspreis (brutto)
+ Grundpreis/Jahr
= Rechnungsbetrag
/12 Monate
= monatlicher Abschlag
Die Höhe Ihres Abschlags berechnet enviaM auf Basis Ihres Energieverbrauchs und kann in Abhängigkeit von Belieferungsbeginn und Abrechnungszeitpunkt variieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn wir Sie vor Ihrer ersten Rechnung weniger als zwölf Monate beliefern.
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Warum wird in der ersten Fälligkeit die doppelte Höhe an Abschlägen erhoben?
Die Fälligkeit der Abschlagszahlung hängt von der Turnusablesung Ihres Stromzählers ab. Kommt es zu einer verspäteten Rechnungslegung oder zu einer rückwirkenden Anmeldung zur Stromlieferung, kann es sein, dass der erste Abschlag entsprechend der Fälligkeit nicht eingefordert werden kann. Aus diesem Grund wird der erste Abschlag auf die nächste Fälligkeit übertragen. Dies führt dann dazu, dass bei der nächsten Fälligkeit zwei oder auch mehrere Abschlagszahlungen fällig sind.
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Warum wird mein Abschlag erhöht, obwohl ich ein Guthaben habe?
Die Höhe des Betrages richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch und nach der Schätzung Ihres zukünftigen Verbrauchs. Fällt die Schätzung des Verbrauchs für das nächste Jahr höher aus, so wird der Abschlag entsprechend erhöht. So achten wir darauf, für Sie eine mögliche Nachzahlung bei der nächsten Rechnung zu vermeiden. Sie können sicher sein, dass wir bei der Berechnung des Abschlags sorgfältig vorgehen und anerkannte Verfahren einsetzen. Natürlich zahlen Sie nur für die Energie, die Sie tatsächlich genutzt haben.
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Warum wird mein Guthaben mit dem Abschlag verrechnet?
Für Haushaltskunden in der Grundversorgung ist es gesetzlich in der Grundversorgungsverordnung geregelt, dass Ihnen ein Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet beziehungsweise die fällige Summe spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet werden muss. Aus diesem Grund wurde der erste Abschlag mit dem Guthaben verrechnet.
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Wie kann ich meinen Abschlagsplan ausdrucken?
Ihren Abschlagsplan können Sie sich jederzeit in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" ausdrucken.
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Wie kann ich meinen Abschlag von meinem Konto abbuchen lassen?
Gern können Sie auf den bequemen Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) umstellen, um Ihre Abschläge einfach und pünktlich von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Anpassung der Zahlungsweise können Sie in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" vornehmen.
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Meine Frage konnte nicht beantwortet werden!
Bitte prüfen Sie vorab, ob in einem anderen Themenbereich Ihre Frage beantwortet werden kann. Wenn nicht, dann können Sie ganz bequem Ihre Frage sofort im Online-Chat beantworten lassen oder Ihre Frage online übermitteln.
Allgemein
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Warum bekomme ich von Ihnen eine Rechnung, ich habe mich gar nicht bei Ihnen angemeldet?
Die Meldung zur Grund- und Ersatzversorgung erhielten wir von Ihrem Netzbetreiber. Ein Stromversorgungsvertrag kommt in der Regel nach § 2 Abs. 2 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz" (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) zu Stande. enviaM, als zuständiger Grund- und Ersatzversorger, ist gesetzlich dazu verpflichtet die Stromlieferung zu übernehmen. Aus diesem Grund erhielten Sie eine Stromrechnung.
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Warum bekomme ich eine Korrekturrechnung?
Die Korrektur einer Rechnung kann mehrere Gründe haben. Diese können unter anderem sein:
1. Ihr Netzbetreiber teilt uns eine Korrektur des Zählerstandes mit.
2. Der Abrechnungszeitraum hat sich geändert (beispielsweise Korrektur Auszug-/Einzugsdatum; gewünschte Rechnungslegung zum 31.12. eines jeden Jahres)
3. Der von Ihnen gewünschte Produktwechsel wurde nicht rechtzeitig in unserem System eingestellt.
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Wie setzt sich mein Rechnungsbetrag zusammen?
Ihr Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Summe der Kosten, die durch Ihren Energieverbrauch entstanden sind. Vom Rechnungsbetrag werden alle von Ihnen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt geleisteten Zahlungen - wie Abschläge oder Sonderzahlungen - abgezogen. Sollten weitere Forderungen aus der Vergangenheit noch nicht beglichen sein, werden diese ebenfalls mit aufgeführt. Als Summe ergibt sich der noch von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag bzw. ein Guthaben, das wir Ihnen überweisen bzw. mit dem nächsten fälligen Abschlag verrechnen. Sie können sich auch über die Zusammensetzung des Rechnungsbetrages über unsere Rechnungserläuterung oder unser Erklärvideo informieren.
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Wie wird mein Verbrauch ermittelt?
Die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endstand des Stromzählers auf Ihrer Rechnung gibt Ihren exakten Stromverbrauch für den Abrechnungszeitraum in kWh an. Wie Ihr Verbrauch ermittelt wird, können Sie auch unserer Rechnungserläuterung entnehmen.
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Warum wird in der ersten Fälligkeit die doppelte Höhe an Abschlägen erhoben?
Die Fälligkeit der Abschlagszahlung hängt von der Turnusablesung Ihres Stromzählers ab. Kommt es zu einer verspäteten Rechnungslegung oder zu einer rückwirkenden Anmeldung zur Stromlieferung, kann es sein, dass der erste Abschlag oder auch weitere entsprechend der Fälligkeit nicht eingefordert werden können. Aus diesem Grund wird der erste Abschlag oder weitere auf die nächste Fälligkeit übertragen. Dies führt dann dazu, dass bei der nächsten Fälligkeit zwei oder auch mehrere Abschlagszahlungen fällig sind.
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Bankdaten
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Wie kann ich eine Lastschrift/ein SEPA-Mandat erteilen?
Um an dem bequemen Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) teilzunehmen, können Sie die Anpassung der Zahlungsweise in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" vornehmen.
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Wie kann ich meine Bankdaten zur Guthabenerstattung mitteilen?
Ihre Bankdaten zur Erstattung Ihres Guthabens können Sie uns in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" mitteilen.
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Wie kann ich die Forderung von meinem Bankkonto einziehen lassen?
Um an dem bequemen Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) teilzunehmen, können Sie die Anpassung der Zahlungsweise in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" vornehmen. Bitte beachten Sie, dass eine alleinige Abbuchung der Forderung nicht möglich ist. Es ist nur möglich für alle Zahlungen (Abschläge und Forderungen) ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
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Forderungen
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Warum ist die Forderung so hoch?
Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus dem Energieverbrauch abzüglich der gezahlten Abschläge. Steigt Ihr Energieverbrauch so steigt auch der Rechnungsbetrag. Entsprach der festgelegte Abschlag nicht Ihrem Verbrauch, so entsteht eine Forderung. Eine kleine Hilfe gibt Ihnen der „Verbrauchsvergleich", den Sie in Ihrer Abrechnung finden. Dort können Sie sehen, wie viel Energie Sie an wie viel Tagen verbraucht haben. Außerdem können Sie mit dem „Verbrauchsvergleich“ Ihren Energieverbrauch in den unterschiedlichen Vergleichsgruppen einordnen und beurteilen.
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Wie kann ich die Forderung von meinem Konto abbuchen lassen?
Die Forderung können Sie von Ihrem Konto abbuchen lassen, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Erteilung können Sie bequem in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" erledigen. Bitte beachten Sie, dass eine alleinige Abbuchung der Forderung nicht möglich ist. Es ist nur möglich für alle Zahlungen (Abschläge und Forderungen) ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
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Kann ich die Forderung in Raten zahlen?
In diesem Fall wollen wir mit Ihnen gemeinsam eine gute Lösung finden. Am besten nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.
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Warum wurden mir Mahnkosten in Rechnung gestellt?
Für eine Zahlung gilt, dass der einzelne Betrag immer an einem bestimmten Kalendertag eines Monats fällig wird. Wird der fällige Betrag nicht pünktlich gezahlt, so ist der Kunde zur Erstattung der Kosten für eine Zahlungserinnerung verpflichtet. Bei Überweisungen sollte immer eine Banklaufzeit von bis zu 3 Werktagen beachtet werden.
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Wie hoch sind die Mahnkosten?
Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden mit einer Pauschale berechnet. Bei Zahlungsverzug betragen die Kosten pro Mahnung 5,00 Euro.
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Meine Frage konnte nicht beantwortet werden!
Bitte prüfen Sie vorab, ob in einem anderen Themenbereich Ihre Frage beantwortet werden kann. Wenn nicht, dann können Sie ganz bequem Ihre Frage sofort im Online-Chat beantworten lassen oder Ihre Frage online übermitteln.
Guthaben
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Warum wird mein Guthaben mit dem Abschlag verrechnet?
Für Haushaltskunden in der Grundversorgung ist es gesetzlich in der Grundversorgungsverordnung geregelt, dass Ihnen ein Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet beziehungsweise die fällige Summe spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet werden muss.
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Wie kann ich meine Bankdaten zur Guthabenerstattung mitteilen?
Sie möchten Ihre Bankverbindung zur Guthabenerstattung übermitteln? Machen Sie dies schnell und unkompliziert in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM".
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Wann wird mir mein Guthaben ausgezahlt?
Für Haushaltskunden in der Grundversorgung ist es gesetzlich in der Grundversorgungsverordnung geregelt, dass Ihnen ein Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet beziehungsweise die fällige Summe spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet werden muss. Das Datum zur Erstattung entnehmen Sie bitte der Rechnung.
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Warum wird mein Abschlag erhöht, obwohl ich ein Guthaben habe?
Die Höhe des Betrags richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch und nach der Schätzung Ihres zukünftigen Verbrauchs. Ziel ist es, eine Nachzahlung in der nächsten Rechnung zu vermeiden. Sie können sicher sein, dass wir bei der Berechnung des Abschlags sorgfältig vorgehen und anerkannte Verfahren einsetzen. Natürlich zahlen Sie nur für die Energie, die Sie tatsächlich verbraucht haben.
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Meine Frage konnte nicht beantwortet werden!
Bitte prüfen Sie vorab, ob in einem anderen Themenbereich Ihre Frage beantwortet werden kann. Wenn nicht, dann können Sie ganz bequem Ihre Frage sofort im Online-Chat beantworten lassen oder Ihre Frage online übermitteln.
Kundendaten
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Wie kann ich den Vertragspartner ändern?
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir keine einfache Vertragsumschreibung vornehmen. Bitte nehmen Sie über den Online-Chat Kontakt mit uns auf oder treten Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.
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Was muss ich tun, wenn der Vertragspartner verstorben ist?
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir keine einfache Vertragsumschreibung vornehmen. Bitte nehmen Sie über den Online-Chat Kontakt mit uns auf oder treten Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.
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Wie kann ich meine Rechnungsanschrift ändern?
Möchten Sie Ihre Rechnungsanschrift einsehen oder ändern? Über Ihren persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" ist dies jederzeit möglich.
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Kann ich den Zeitpunkt meiner Rechnungslegung ändern?
Ja, die Rechnungslegung kann, sofern Sie dies wünschen, immer zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen. Nehmen Sie hier direkt mit uns Kontakt auf, wir kümmern uns dann um alles Weitere für Sie.
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Wie kann ich meine Rechnung online erhalten?
Möchten Sie Ihre Rechnung online einsehen oder downloaden? Über Ihren persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" ist dies einfach und schnell möglich. Zudem können Sie Ihren Abschlagsplan einsehen und Ihren Abschlag anpassen, wenn sich Ihr Verbrauch geändert hat.
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Wie kann ich meine Bankdaten ändern?
Möchten Sie Ihre Bankdaten einsehen oder ändern? Über Ihren persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" ist dies jederzeit möglich.
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Wie kann ich meinen Benutzernamen für den persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" ändern?
Bitte melden Sie sich in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" mit Ihrem Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und Ihrem bisherigen Kennwort an. Unter dem Punkt „Kontaktdaten“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre E-Mail-Adresse zu ändern. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Mit Klick auf den Link wird Ihnen der Zugang zum geschlossenen Bereich Ihres persönlichen Kundenbereiches "Meine enviaM" wieder freigeschalten.
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Wie kann ich mein Kennwort für den persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" ändern?
Bitte melden Sie sich in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" mit Ihrem Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und Ihrem bisherigen Kennwort an. Unter dem Punkt „Kontaktdaten“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre E-Mail-Adresse zu ändern. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Mit Klick auf den Link wird Ihnen der Zugang zum geschlossenen Bereich des persönlichen Kundenbereiches "Meine enviaM" wieder freigeschalten.
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Was mache ich, wenn ich mein Kennwort vergessen habe?
Sofern Ihnen das Kennwort nicht mehr bekannt ist, fordern Sie sich bitte in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" über den Button „Kennwort vergessen“ einen Aktivierungslink an. Vergeben Sie dabei Ihr eigenes, neues Kennwort. Im Anschluss können Sie Ihren persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" mit dem neuen Kennwort nutzen.
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Warum soll ich mich im persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" registrieren?
Mit einer Registrierung im persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Dazu gehören die bequeme Verwaltung Ihrer Daten, der Überblick über Ihre Vertragsdaten und die Möglichkeit, online ganz bequem nicht nur Ihren Zählerstand einzugeben, sondern auch Ihren Abschlag anzupassen, Ihren Umzug zu melden und vieles mehr.
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Meine Frage konnte nicht beantwortet werden!
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Produkt
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Wie kann ich in ein anderes Produkt wechseln?
In unserem Energiekaufhaus finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl sowie Ihres aktuellen Verbrauchs alle zur Verfügung stehenden Produkte. Sie haben sich für eines unserer Produkte entschieden? Dann können Sie Ihr gewünschtes Produkt ganz bequem und zu jeder Zeit online abschließen. Bestellen Sie einfach Ihr neues Produkt. Alles andere erledigen wir für Sie.
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Welche Konditionen bzw. Bedingungen hat mein derzeitiges Produkt?
Die Konditionen/Bedingungen Ihres aktuellen Produktes können Sie in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" einsehen.
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Zähler
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Wer liest meinen Zähler ab?
Da Ihr Netzbetreiber der Eigentümer Ihres Zählers ist, liest er in der Regel Ihren Zählerstand ab oder schickt Ihnen ein Kärtchen mit der Bitte um Ablesung zu. Natürlich können Sie auch selbst Ihren Zählerstand ablesen und uns mitteilen. Machen Sie dies schnell und unkompliziert in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM".
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Wo finde ich meinen Zählerstand? Bei mir war niemand ablesen.
Den Zählerstand können Sie der aktuellen Rechnung entnehmen. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM".
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Warum wurde mein Zählerstand geschätzt?
Liegt dem Netzbetreiber zum Abrechnungsdatum kein abgelesener Zählerstand vor, den er uns übermitteln kann, so sind wir dazu berechtigt, den Zählerstand anhand des bisherigen Verbrauchs zu errechnen. In der Regel holen wir die Informationen von Ihrem Netzbetreiber ein.
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Wie kann ich meinen abgelesenen Zählerstand mitteilen?
Ihren aktuellen Zählerstand können Sie ganz bequem und zu jeder Zeit in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" unter dem Reiter „Zählerstand“ mitteilen.
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Wie kann ich einen falschen Zählerstand korrigieren lassen?
Wenn Sie feststellen, dass der zur Berechnung Ihres Verbrauchs verwendete Zählerstand nicht stimmt, lesen Sie bitte Ihren Zähler zur Kontrolle ab und wenden Sie sich über unser Kontaktformular an uns. Mehr müssen Sie nicht tun - wir setzen uns dann mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung, um den Zählerstand korrigieren zu lassen. Sobald er uns den richtigen Wert bestätigt, korrigieren wir dann auch Ihre Rechnung.
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Zahlungen
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Wie kann ich die Fälligkeit meiner Abschläge ändern?
Die Fälligkeit Ihrer Abschläge können Sie aus Ihrer Rechnung oder Ihrem Begrüßungsschreiben ersehen. Diese passt nicht mit Ihren anderen Zahlungsverpflichtungen überein? Kein Problem! Sie können auch einen anderen Tag im Monat festlegen. Wählen Sie aus:
01.
07.
15.
23. oder
30. (im Februar am 28.) eines jeden Monats
Ändern Sie den Fälligkeitstag schnell und unkompliziert in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM".
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Wie kann ich meinen Abschlag von meinem Konto abbuchen lassen?
Gern können Sie auf den bequemen Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) umstellen, um Ihre Abschläge einfach und pünktlich von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Die Anpassung der Zahlungsweise können Sie in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" vornehmen.
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Wie kann ich die Forderung von meinem Konto abbuchen lassen?
Die Forderung können Sie von Ihrem Konto abbuchen lassen, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Erteilung können Sie bequem in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine enviaM" erledigen. Bitte beachten Sie, dass eine alleinige Abbuchung der Forderung nicht möglich ist. Es ist nur möglich für alle Zahlungen (Abschläge und Forderungen) ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
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Wie lautet die Bankverbindung von enviaM?
Die Bankverbindung von enviaM lautet:
Empfänger: envia Mitteldeutsche Energie AG
IBAN: DE36 8707 0000 0118 0314 01
BIC: DEUTDE8CXXX
BLZ: 870 700 00
Kto.-Nr.: 118 031 401
Kreditinstitut: Deutsche Bank AG Chemnitz
Bitte geben Sie bei Überweisungen im Verwendungszweck immer die Kundennummer an.
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