Informationen zum Entlastungspaket Gas
Das sollten Geschäftskunden von enviaM zur Gaspreisbremse wissen
zuletzt aktualisiert am 7.12.2023, 17:47 Uhr
Um die Belastung der Gaskunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 unter anderem eine Preisbremse für Erdgas und Wärme beschlossen. Die Entlastung wird dabei ab März 2023 umgesetzt und aus Mitteln des Bundes finanziert. Zum 31. Dezember 2023 läuft die Gaspreisbremse nun aus. Ab Januar zahlen Kunden damit wieder ihren vollen, vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis.
Hier erfahren Sie aktuell, was das für Sie als Geschäftskunde von enviaM bedeutet und wann Sie aktiv werden müssen. In jedem Fall ist Energiesparen weiterhin das Gebot der Stunde und hilft Ihnen, Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren. Auch ein Preisvergleich kann sich lohnen.
+++ Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir darüber hinaus gehende Fragen derzeit nicht individuell via Servicenummer oder E-Mail beantworten können und bitten Sie, von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen. +++
Allgemeine Informationen zur Gaspreisbremse 2023
Kein Abschlagsanpassungsschreiben erhalten?
Die Preisbremse greift nur, wenn Ihr vertraglicher Verbrauchspreis über den 12 Cent liegt. Liegt Ihr aktueller Verbrauchspreis darunter, zahlen Sie selbstverständlich Ihre günstigeren vertraglichen Konditionen. In dem Fall erhalten Sie auch keinen angepassten Abschlagsplan von uns.
*Bitte beachten Sie unsere gesonderten Informationen für Kunden mit registrierender Leistungsmessung und einem jährlichen Gasverbrauch über 1,5 Millionen Kilowattstunden, die nicht zu den genannten Einrichtungen zählen.
Berechnung Gaspreisbremse
Am Beispiel von Kunden bis 1,5 Mio. kWh Erdgasverbrauch pro Jahr
Im Rahmen der Gaspreisbremse haben Kunden mit einem üblichen Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. Kilowattstunden Erdgas ein Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches. Für dieses Kontingent gilt die Preisbremse von 12 Cent je Kilowattstunde (brutto). Für den darüber hinausgehenden, tatsächlichen Erdgasverbrauch ist der vertraglich vereinbarte Verbrauchspreis zu zahlen.
Und so wird die monatliche Entlastung berechnet:
- Auf Basis des Vorjahresverbrauchs berechnen wir das individuelle 80-Prozent-Grundkontingent.
- Aus dem vertraglichen Verbrauchspreis und der 12 Cent Preisbremse ermitteln wir die Differenz.
- Die Differenz wird mit dem individuellen Grundkontingent multipliziert und ergibt den Entlastungsbetrag.
- Diesen Entlastungsbetrag ziehen wir unabhängig vom neuen (tatsächlichen) Jahresverbrauch von der nächsten Jahresrechnung ab.
- Nun wird der Entlastungsbetrag noch durch 12 Monate geteilt.
- Der sich so ergebende anteilige, monatliche Entlastungbetrag wird vom bisherigen monatlichen Abschlägen abgezogen, sodass der Kunde sofort von der Entlastung profitiert.
Sie müssen also nicht selbst aktiv werden. Die Gaspreisbremse wirkt für Gaskunden automatisch.
Übrigens: Je mehr Erdgas Sie also im Vergleich zum Vorjahr einsparen, umso stärker wirkt auch der Rabattbetrag.
Wichtige Fragen & Antworten zur Gaspreisbremse
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Warum erhalte ich nicht den kompletten Entlastungsbetrag laut Jahresrechnung?
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Meine Jahresverbrauchsprognose ist falsch (zu hoch oder zu niedrig). Wie wurde sie berechnet?
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Was bedeutet die Gaspreisbremse für meinen Abschlag?
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Warum hat sich die Information der Kunden zum Entlastungsbetrag und den neuen Abschlagsplänen verzögert?
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Erhalten auch Kunden, die im Januar oder Februar 2023 bei enviaM gekündigt haben, trotzdem ihre Entlastung von enviaM?
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Erhalten auch Kunden, die im Januar oder Februar 2023 umziehen und danach kein Erdgas mehr beziehen, eine Entlastung?
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Was passiert, wenn sich bei einem Umzug die Zeiträume überschneiden?
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Wie hoch ist mein Entlastungsbetrag?
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Muss ich trotz Gaspreisbremse jetzt weiterhin Erdgas sparen?
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Ist es sinnvoll, meinen Abschlag in Bezug auf die Gaspreisbremse anzupassen?
Informationen für RLM-Kunden zur Gaspreisbremse
Für Kunden mit registrierender Leistungsmessung und einem Jahresverbrauch über 1,5 Millionen Kilowattstunden Erdgas* trat die Gaspreisbremse bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft. Ab diesem Lieferzeitpunkt reduzierte sich für Sie die jeweilige Rechnung um den Betrag der Gaspreisbremse. Diese beträgt 7 Cent je Kilowattstunde (netto) für 70 Prozent des erwarteten Gasverbrauchs. Als Basis dient hier der Gasverbrauch im Kalenderjahr 2021. Für den über dieses Kontingent hinausgehenden Verbrauch sind die vertraglich vereinbarten Verbrauchspreise zu zahlen.
Zudem ist die Anspruchsberechtigung laut Gesetz an verschiedene Bedingungen geknüpft. Weitere Informationen hierzu stellen wir Ihnen in Kürze zur Verfügung.
**Ausnahme: Der Gasbezug erfolgt für Pflege- und Rehaeinrichtungen, Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Behindertenwerkstätten oder Vereine. In diesem Fall informieren Sie sich bitte hier.