Wichtige Information für das Laden am privaten Stellplatz
In den meisten Haushalten bzw. Gebäuden sind das E-Auto und die Wallbox die elektrische Gerätekombination mit der höchsten elektrischen Leistung und dem größten Energieverbrauch.
Seit dem 26.04.2019 gelten bundesweit einheitliche technische Normen für den Anschluss und Betrieb von Ladeeinrichtungen. Gemäß den Technischen Anschlussbedingungen (nach VDE-AR-4100) sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge ab 3,6 kW bis 12 kW anmeldepflichtig – also beim Netzbetreiber zu melden. Für Ladeeinrichtungen größer 12 kW ist vor Errichtung die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.
Wie sollte eine Wallbox am Stellplatz installiert werden?
Kann ich eine Wallbox selbst installieren?
Nein, das ist nicht zulässig. Das muss stets ein Fachbetrieb übernehmen. Der Elektroinstallateur haftet dann auch für den fachgerechten Einbau. Die Elektrofachkraft ist auch verpflichtet, den Einbau der Ladestation dem örtlichen Netzbetreiber zu melden bzw. ab einer Ladeleistung von 12 kW die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Nach Vorgabe der Bundesnetzagentur sind seit dem 01.01.2024 private Ladestationen ab einer Leistung von 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG verpflichtend anzuschließen.
Wenn Sie eine Ladestation durch einen Fachbetrieb installieren möchten, gibt es grundsätzlich vier Anschlussvarianten je nach Gebäude-/Objektart, der Existenz von Stromerzeugungsanlagen wie z.B. einer Photovoltaik-Anlage oder weiteren Großverbrauchern z.B. Wärmepumpen oder Klimageräten.
Hinweis zu mobilen Ladestationen/Wallboxen
Private Ladestationen/Wallboxen sind
immer ortsfest und als steuerbare Verbrauchseinrichtung anzuschließen. Der
Stromkreis der Ladestation muss für Dauerstrombetrieb technisch ausgelegt sein. CEE-Steckdosen oder Schutzkontakt-Steckdosen (Schuko-Steckdosen oder auch Haushaltssteckdose) in Verbindung mit mobilen Ladegeräten sind für den Dauerbetrieb nicht zulässig und werden vom
Netzbetreiber als Ladestation für Elektrofahrzeuge nicht anerkannt.
Anschlussvariante 1
Ladestation hinter dem Haus-/Gewerbestromzähler mit Steuerbarkeit (gemäß §14a EnWG)
- Anschlussvariante geeignet für Wenigfahrer mit Jahresfahrleistung unter 15.000km/Jahr
- Wegen technischer Beschränkungen in Zählerschränken/Elektroverteilern ist diese Anschlussvariante zur Nachrüstung von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern ungeeignet
- normkonform nach VDE-AR-N 4100 bis max. 4,6 kW (1phasig AC) oder 11 kW (3phasig AC)¹
- Bei Anmeldung beim Netzbetreiber als Anlage nach Modul 1 wird pauschale Netzentgeltreduktion automatisch in Jahresendabrechnung berücksichtigt2,3,4
- bei Leistungserhöhung wird Baukostenzuschuss durch Netzbetreiber nach Netzanschlussverordnung (NAV) erhoben
Die Installation Ihrer Wallbox parallel zu allen anderen Haushaltsgeräten oder elektrischen Großgeräten (z.B.: Warmwasserbereitung) hinter dem Hausstromzähler wird - aufgrund der Möglichkeit der thermischen Überlastung der Zählerplatzes im Zählerschrank - durch die bundeseinheitliche Norm (VDE-AR-N-4100) nicht definiert.
Die gesamte elektrische Anlage muss daher durch eine qualifizierte Elektrofachkraft bewertet werden.
1 4,6 kW bei 10 mm² Kabelquerschnitt am Zählerplatz/ 11 kW bei 16 mm² Kabelquerschnitt am Zählerplatz
2 Voraussetzung: Zählerschrank/Zähleranschlusssäule verfügt über normkonformen APZ-Platz sowie Raum für Zusatzanwendungen zum Einbau von Steuer- und Telekommunikationsgeräten des Netzbetreibers.
3 Haus-/Gewerbestromzähler wird durch intelligentes Messsystem ersetzt.
4 Steuereingriff durch den Netzbetreiber nur im Bedarfsfall und nur in Form einer temporären Leistungsreduktion auf min. 4,2 kW (keine Unterbrechung oder Komplettabschaltung). Das Steuersignal wird über den potentialfreien Schaltkontakt oder die digitale Schnittstelle an Ihre Wallbox übertragen.Anschlussvariante 2
Ladestation mit gesondertem Stromzähler mit Steuerbarkeit (gemäß §14a EnWG)
- Anschlussvariante geeignet für Dienstwagenfahrer, private Vielfahrer (>15.000km/Jahr) und Wärmepumpenbetreiber
- Anschlussvariante ideal zur Nachrüstung von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern (i.V.m. Lademanagement) geeignet
- normkonform und dauerstromfähig nach VDE-AR-N 4100
- Bei Anmeldung beim Netzbetreiber als Anlage nach Modul 2 wird reduziertes Netz- und Messentgelt automatisch in Jahresendabrechnung berücksichtigt 1,2,3
- bei Leistungserhöhung wird Baukostenzuschuss durch Netzbetreiber nach Netzanschlussverordnung (NAV) erhoben
1 Voraussetzung: Zählerschrank/Zähleranschlusssäule verfügt über normkonformen APZ-Platz sowie Raum für Zusatzanwendungen zum Einbau von Steuer- und Telekommunikationsgeräten des Netzbetreibers.
2 Haus-/Gewerbestromzähler wird durch intelligentes Messsystem ersetzt.
3 Steuereingriff durch den Netzbetreiber nur im Bedarfsfall und nur in Form einer temporären Leistungsreduktion auf min. 4,2 kW (keine Unterbrechung oder Komplettabschaltung). Das Steuersignal wird über den potentialfreien Schaltkontakt oder die digitale Schnittstelle an Ihre Wallbox übertragen.
Anschlussvariante 3
Ladestation mit solaroptimierten Laden mit Steuerbarkeit (gemäß §14a EnWG)
- Anschlussvariante geeignet für Wenigfahrer mit Jahresfahrleistung deutlich unter 15.000km/Jahr
- Wegen technischer Beschränkungen in Zählerschränken/Elektroverteilern ist diese Anschlussvariante zur Nachrüstung von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern ungeeignet
- normkonform nach VDE-AR-N 4100 bis max. 4,6 kW (1phasig AC) oder 11 kW (3phasig AC)¹
- Bei Anmeldung beim Netzbetreiber als Anlage nach Modul 1 wird pauschale Netzentgeltreduktion automatisch in Jahresendabrechnung berücksichtigt2,3,4
- Energiemanagement-System optimiert den Energiefluss und maximiert den selbst erzeugten Stromverbrauch
- bei Leistungserhöhung wird Baukostenzuschuss durch Netzbetreiber nach Netzanschlussverordnung (NAV) erhoben
Wann darf ich meine Ladestation mit meiner Photovoltaik-Anlage gemeinsam hinter dem Hausstromzähler betreiben?
Die Installation Ihrer Wallbox parallel zu allen anderen Haushaltsgeräten oder elektrischen Großgeräten (z.B. Warmwasserbereitung) hinter dem Hausstromzähler wird - aufgrund der Möglichkeit der thermischen Überlastung der Zählerplatzes im Zählerschrank - durch die bundeseinheitliche Norm (VDE-AR-N-4100) nicht definiert.
Bei geringen Leistungsbedarf1 kann die Ladestation hinter einem Zweirichtungshaushaltzähler installiert und die eigene Photovoltaik-Anlage für das solare Laden genutzt werden. Bei einphasigen Wechselrichtern ist die Wallbox ebenso einphasig im gleichen Stromkreis zu installieren.
Aufgrund verschiedener Schaltpläne und Messkonzepte muss die gesamte elektrische Anlage durch eine qualifizierte Elektrofachkraft bewertet werden.
1 4,6 kW bei 10 mm² Kabelquerschnitt am Zählerplatz / 11 kW bei 16 mm² Kabelquerschnitt am Zählerplatz
2 Voraussetzung: Zählerschrank/Zähleranschlusssäule verfügt über normkonformen APZ-Platz sowie Raum für Zusatzanwendungen zum Einbau von Steuer- und Telekommunikationsgeräten des Netzbetreibers.
3 Haus-/Gewerbestromzähler wird durch intelligentes Messsystem ersetzt.
4 Steuereingriff durch den Netzbetreiber nur im Bedarfsfall und nur in Form einer temporären Leistungsreduktion auf min. 4,2 kW (keine Unterbrechung oder Komplettabschaltung). Das Steuersignal wird über den potentialfreien Schaltkontakt oder die digitale Schnittstelle an Ihre Wallbox übertragen.
Variante 4
Neuer Netzanschluss für Ladestation mit Steuerbarkeit (gemäß §14a EnWG)
- Zweiter Netzanschluss ermöglicht Leistungsbereitstellung für Wallboxen an allen Stellplätzen im Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt
- Lademanagement minimiert den Leistungsbedarf und verteilt Ladeleistung zwischen Stellplätzen effizient
- Investitions- und Betriebskosten können durch Lademanagement und Steuerbarkeit nach §14a EnWG deutlich reduziert werden
- normkonform und dauerstromfähig nach VDE-AR-N 4100 (somit ohne Betriebsrisiko)
- Beitrag zur Energiewende, da Lademanagement und Steuerbarkeit
kostenintensiven Netzausbau verhindern
Im Mehrfamilienhaus findet die gleichzeitige Versorgung von verschiedenen Haushalten oder Gewerbeeinheiten statt. Unter Berücksichtigung eines Gleichzeitigkeitsfaktors wird der bestehende Hausanschluss effizient genutzt. Leistungsreserven für das Laden von Elektrofahrzeugen existieren im Mehrfamilienhaus meist nur im geringen Umfang. Im Zuge der Ausrüstung der PKW-Stellplätzen mit Wallboxen kann die geringe Leistungsreserve nur in Verbindung mit einem zentralen Lademanagementsystem effizient genutzt werden.
Sollte die Leistung am Hausschluss eines Mehrfamilienhauses für den Betrieb von Ladeeinrichtungen für die vorhandenen Stellplätze der Mieter/Wohneigentümer nicht ausreichen, kann ein zweiter Hausanschluss bzw. Direktanschluss der Ladeeinrichtung an das Verteilnetz beim Netzbetreiber beantragt werden.
1 Voraussetzung: Zählerschrank/Zähleranschlusssäule verfügt über normkonformen APZ-Platz sowie Raum für Zusatzanwendungen zum Einbau von Steuer- und Telekommunikationsgeräten des Netzbetreibers
2 Als Stromzähler für Ladestationen kommt intelligentes Messsystem zum Einsatz
3 Steuereingriff durch den Netzbetreiber nur im Bedarfsfall und nur in Form einer temporären Reduktion auf eine definierte Mindestleistung (Mindestleistung = 4,2kW + (nsVE – 1) x GZF x 4,2kW; nsVE – Anzahl der Ladestationen/Wallboxen, , GZF - Gleichzeitigkeitsfaktor). Die Steuersignale des Netzbetreibers werden vom Lademanagement über die digitale Schnittstelle an ihre Wallbox übertragen. Es erfolgt keine Unterbrechung oder Komplettabschaltung der Ladestationen/Wallboxen.
Der richtige Kabelquerschnitt für die Installation einer Wallbox
| Leistungsquerschnitt | 1,5 mm² | 2,5 mm² | 4 mm² | 6 mm² | 10 mm² | 
|---|---|---|---|---|---|
| Betriebsstrom (Imax in A) | |||||
| 10 | 55 m | 90 m | 141 m | - | - | 
| 16 | 34 m | 56 m | 88 m | 132 m | - | 
| 20 | 28 m | 45 m | 70 m | 106 m | - | 
| 25 | - | 36 m | 56 m | 85 m | 142 m | 
| 35 | - | - | 40 m | 60 m | 101 m | 
Quelle: DIN VDE 0100-520 Bbl 2 (DIN VDE 0100-520 Bbl 2) 2010-10
Welche Wallbox passt zu meinem PKW-Stellplatz?
Wird die Wallbox auf einem
gesicherten PKW-Stellplatz errichtet (z.B. abschließbares Grundstück, Garage
oder Tiefgarage), bietet eine Wallbox mit einem festen angebauten Ladekabel den
größten Komfort. Bei frei zugänglichen Grundstücken sind Wallboxen mit einer
Buchse (Steckdose) zu favorisieren, wodurch Vandalismus-Schäden (z.B.:
Ladekabel-Klau) erschwert werden.
Bei personengebunden PKW-Stellplätzen
(in Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeobjekte) sollte grundsätzlich ein
RFID-Zugangsschutz an der Wallbox vorhanden sein. Die nicht autorisierte
Nutzung der Wallbox (Stromdiebstahl) kann somit wirksam verhindert werden 
In Mehrfamilienhäusern sind
Wallboxen mit eichrechtskonforme Untermessung zu empfehlen, wodurch die
Nebenkostenabrechnung rechtssicher wird. Ebenso wird zur Nutzung von
IP-adressfähigen Wallboxen mit Lademanagement und EVU-Steuerkontakt (wie z.B.
bei Wallboxen der Hersteller KEBA, Heidelberg, Mennekes) im Mehrfamilienhaus
angeraten. Verfügen die Wallboxen über diese Features, können sie für den
Betrieb als steuerbare Verbrauchseinrichtung unabhängig von der aktuellen
Technologie des Netzbetreibers eingesetzt werden. Der höchstmögliche
Investitionsschutz bei dauerhaft günstigem Betriebskosten (i.S. günstigem
Ladestrom) wird damit gewährleistet.
Die Backend-Anbindung einer Wallbox ist in der Regel kostenintensiv und nur bei einem externen Ladeinfrastruktur-Betreiber (CSO) notwendig (Anwendungsfall: Mietmodell von Ladeinfrastruktur). Befindet sich die Wallbox im Eigentum des Nutzers oder Vermieters, ist die Anbindung an ein Backendsystem technisch nicht erforderlich.
Wie Sie die Wallbox am Stellplatz positionieren sollten
Die Wallbox sollte am gewöhnlichen Stellplatz in einer Höhe von 1,60 m über dem Erdboden montiert werden. Ein angenehmes Ladekabel-Handling ist bei einem Abstand von 0,50 m – 1,50 m zwischen Fahrzeug und Wallbox gegeben.
Empfohlen wird die Wallbox so zu positionieren, dass das E-Fahrzeug in der häufigsten Parkposition leicht angeschlossen werden kann. Dabei sollte das Ladekabel so verlegt werden können, dass das Kabel nicht im Gehbereich liegt (Achtung: Stolperfalle!). Da die Automobilhersteller die Ladebuchse am Elektroauto individuell positionieren, muss die Position der Wallbox am Stellplatz fahrzeugabhängig festgelegt werden.
Beispiele für Ladebuchsen-Position:
- Tesla: fahrerseitig hinten
- VW und BMW: beifahrerseitig hinten
- Renault Zoe: Mitte
Frontseite
Grundsätzlich wird bei Wallboxen
mit festinstalliertem Kabel zu größeren Kabellängen geraten. Eine Kabellänge
von 6m oder 7,5m erleichtert auch das spontane Laden eines E-Autos, wo sich die
Ladesteckdose an einer anderen Position befindet.
Ferner ist bei Wallboxen mit
festinstalliertem Kabel zu beachten, dass das Kabel bei Nichtnutzung aufgerollt
und die Steckerkontakte abgedeckt sind. Liegt der Stecker vom Ladekabel unabgedeckt
auf dem Boden, dringt Staub und Wasser in den Stecker ein. Die beschleunigte Korrosion
der Kontakte ist die Folge. Wird durch Unachtsamkeit das Kabel oder der Stecker
mit dem Fahrzeug überrollt sind mechanische Defekte unausweichlich. 
Neben den Angaben des Wallbox-Herstellers zum Betriebstemperaturbereich sollte bei der Montage auch folgende Punkte beachtet werden:
- Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung
- Schutz vor Wasser
- Schutz vor Eisbildung
Wofür WLAN am PKW-Stellplatz?
Moderne E-Autos werden durch ein zentrales Betriebssystem gesteuert. Die verwendete Technologie ist ähnlich wie bei iOS- oder Android-Smartphones. Sicherheitsbedingte Software-Updates, zyklische Updates zur Verbesserung der Fahreigenschaften oder zusätzliche Funktionen/Apps sind somit auch beim E-Autos erforderlich. Die Updates werden entweder kostenpflichtig in der Vertragswerkstatt installiert oder kostenfrei per WLAN angeboten.
Zur Nutzung der Update-Funktion
per WLAN ist der Zugang zum privaten WLAN sinnvoll. Häufig kann der Zugang zum
privaten WLAN am PKW-Stellplatz mittels eines handelsüblichen WLAN-Repeater
realisiert werden. 
Wieso benötigen Sie einen Überspannungsschutz für Ihre Wallbox zuhause?
Von Schäden durch einen Blitzeinschlag hat jeder schon gehört. Neben dem Blitzschlag sind aber auch Überspannungen aus dem Energienetz, wie sie beim Notabschalten von großen Energieerzeugungsanlagen auftreten können, die Ursache für Schäden an Elektroinstallationen oder elektrischen Geräten.
Wer Schäden durch Überspannungen am Elektrofahrzeug (speziell am Fahrakkumulator) reguliert, ist weitgehend unklar. Die Kaskoversicherung des E-Autos? Die Hausratversicherung? Oder die Gebäudeversicherung? Oder der Netzbetreiber? Derartige Schadensbilder sind im Standard einer Versicherungspolice bislang nicht abgedeckt.
Neben der Verhandlung von wirksamen Vertragsregelungen sollte der E-Auto-Halter ebenfalls auf wirksame technische Schutzmechanismen innerhalb seiner Elektroinstallation achten. Nach der VDE-AR-N 4100 ist der Einbau eines Überspannungsschutzes Typ 1 in der Hauptstromversorgung verpflichtend. Zum Schutz der Anschaffung „Elektrofahrzeug“ empfiehlt enviaM den Einbau eines Kombigerätes Typ 1 und Typ 2 (Blitzstrom- u. Überspannungsableiter) in den Zählerschrank der Ladestation. Beträgt die Entfernung zwischen Zählerschrank und Wallbox sogar mehr als 10 m, rät enviaM außerdem dringend zur Installation eines zusätzlichen Überspannungsableiters von Typ 2 in der räumlichen Nähe der Wallbox.
Einen Überspannungsschutz können Sie bei uns im Webshop zu Ihrer neuen Ladestation mit dazu bestellen.
Der Spannungsverlauf infolge eines Blitzeinschlages ist in der nachstehenden Grafik dargestellt: