Strom- und Erdgaspreise für Privat- und Gewerbekunden von enviaM sinken

Fakten, Hintergründe, Fragen & Antworten

zuletzt aktualisiert am 15.5.2023, 15:51 Uhr 

enviaM senkt die Verbrauchspreise für Strom, Wärmestrom und Erdgas zum 1. Juli 2023. Nach der Hochpreisphase des vergangenen Jahres ist nun eine Entspannung der Märkte mit tendenziell zurückgehenden Beschaffungskosten zu erkennen, die der Energiedienstleister an seine Kunden weitergibt. Alle betroffenen Privat- und Gewerbekunden werden in den kommenden Tagen schriftlich über ihre neuen Preise informiert. 

Verbrauchspreise für Strom sinken auf 43,51 Cent/kWh**

So senkt enviaM die Verbrauchspreise für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge um 4,55 Cent je kWh**. Die Verbrauchspreise für Wärmestromkunden gehen um 6,41 Cent je kWh** zurück. Die Grundpreise ändern sich nicht.

Beispiel Grundversorgung für Haushaltskunden: 

 bis 30.6.2023ab 1.7.2023Differenz
Verbrauchspreis pro kWh**48,06 Cent43,51 Cent-4,55 Cent
Grundpreis pro Jahr**145,05 Euro145,05 Euro 0 Cent

 

Details zu den Preisen finden Sie auf unseren Seiten zur Grundversorgung Strom für Privatkunden und Grundversorgung Strom für Geschäftskunden


Die neuen Preise gelten für rund 800.000 Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM in Teilen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

Für Privat- und Gewerbekunden außerhalb des Netzgebietes von MITNETZ STROM können sich die Verbrauchspreise je nach Region und vertraglicher Bindung individuell verändern. 

Piktogramm-8-Prozent

Die jährlichen Kosten für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 2.000 kWh* im Netzgebiet von MITNETZ STROM beträgt mit der Preissenkung statt 1.106 Euro** künftig 1.015 Euro**. Das entspricht einer Senkung um acht Prozent.

Unter Berücksichtigung der individuell wirkenden Strompreisbremse zahlt der Beispielkunde bei gleich bleibendem Verbrauch rund 970 Euro** im Jahr 2023. 

 

*Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden
**brutto

Verbrauchspreise für Erdgas sinken auf 15,08 Cent/kWh**

Die Verbraucherpreise für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung für Erdgas sinken um 3,88 Cent/kWh** auf 15,08 Cent/kWh. Der Grundpreis bleibt unverändert. Bei einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh* Erdgas sinken die jährlichen Kosten damit von 3.485 Euro** auf 2.785 Euro**. Das entspricht einer Senkung um 20 Prozent. Die Gaspreisbremse ist hier nicht enthalten.

Unter Berücksichtigung der individuell wirkenden Gaspreisbremse zahlt ein Durchschnittskunde bei gleichem Verbrauch rund 2.430 Euro** im Jahr 2023.

Detaillierte Informationen zu den neuen Preisen finden Sie auf unseren Seiten zur Grundversorgung Erdgas für Privatkunden und Grundversorgung Erdgas für Geschäftskunden.

Weiterhin hohes Marktpreisniveau

Trotz abgeschwächter Preiskurven an den Großmärkten sind die Energiepreise immer noch um ein Vielfaches höher als vor Beginn der Energiekrise. Die Hintergründe dazu sind vielfältig. Etwas Entlastung schaffen die Strom- und Gaspreisbremsen, die enviaM mittlerweile abschließend umgesetzt hat.

Patrick-Kather

 

„Eines hat die Energiekrise gezeigt - den Wert der Grundversorger. Als die Großhandelspreise stiegen, gerieten viele Anbieter, die sich überwiegend oder gar ausschließlich am Spotmarkt eindeckten, ins Straucheln. Als Grundversorger stehen wir in der Verantwortung, die Kunden zuverlässig zu beliefern und für ein ausgeglichenes Preisniveau zu sorgen. Über Monate hinweg war die Grundversorgung der einzige versorgungssichere Weg für viele Kunden, da es über längere Zeit keine oder kaum Wechselmöglichkeiten gab.“

Patrick Kather, enviaM-Vertriebsvorstand

So setzt sich der Strompreis ab 1. Juli zusammen

Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Kilowattstunden* im Netzgebiet von MITNETZ Strom setzt sich der Strompreis aktuell wie folgt zusammen:

  • Steuern, Abgaben, Umlagen: 25,4 Prozent
  • Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 23,5 Prozent
  • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 51,2 Prozent

Der für den Stromvertrieb beeinflussbare Teil des Strompreises liegt damit bei 51,2 Prozent des Endkundenpreises.

Was sich unter den einzelnen Preisbestandteilen verbirgt, haben wir Ihnen separat zusammengestellt. 

 

*Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden

Zusammensetzung Strompreise_GV_PK_1.7.2023

So setzt sich der Erdgaspreis ab 1. Juli zusammen

Zusammensetzung Erdgaspreise_GV_PK_1.7.2023

Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden* im Netzgebiet von MITNETZ GAS setzt sich der Erdgaspreis aktuell wie folgt zusammen:

  • Steuern, Abgaben, Umlagen: 17,9 Prozent
  • Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 15,5 Prozent
  • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 66,6 Prozent

Der für den Gasvertrieb beeinflussbare Teil des Erdgaspreises liegt damit bei 66,6 Prozent des Endkundenpreises.

Details zu den einzelnen Preisbestandteilen haben wir Ihnen separat zusammengestellt. 

*Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden


Weiterhin hohes Preisniveau

Nach der Preisexplosion auf den Energiemärkten 2021/22 sind die Großhandelspreise seit einigen Wochen wieder rückläufig. Dennoch herrscht auch im Frühjahr 2023 weiterhin ein deutlich höheres Preisniveau an den Energiebörsen als vor der Energiekrise.

Von Januar 2021 bis August 2022 hatten sich die Großhandelspreise am Terminmarkt für Strom mehr als verachtfacht (122 Euro am 03.01.21; 985 Euro am 26.08.22). Der Spotmarktpreis war von rund 50 Euro auf bis zu 699 Euro pro Megawattstunde gestiegen. Seit Dezember 2022 beobachten wir tendenziell sinkende Preise. Zurzeit wird das Kalenderjahr 2024 bei 150 Euro pro Megawattstunde und der Spotmarkt bei rund 100 Euro pro Megawattstunde gehandelt (Stand April 2023).

Damit sind die Preise pro Megawattstunde weiterhin auf hohem Niveau. Verglichen mit Vorkrisenpreisen betragen sie immer noch etwa das Dreifache.  

Stromdaten_aktuell_13Apr2023

Gründe für den Preisanstieg an den Energiebörsen

Für den Anstieg der Großhandelspreise für Strom und Erdgas auf den Energiemärkten waren und sind eine Vielzahl von Gründen verantwortlich. Aufgrund der konjunkturellen Erholung nach der Hochphase der Corona-Pandemie war im Laufe des Jahres 2021 weltweit die Nachfrage nach Vorprodukten und Rohstoffen gestiegen. Hinzu kamen steigende Preise für CO2-Zertifikate, die Abschaltung weiterer Kernkraftwerke und die Abhängigkeit von LNG, Wind und Sonne. Der Krieg in der Ukraine hat die Preise an den Energiebörsen ab Frühjahr 2022 dann in bis dahin nie dagewesene Höhen steigen lassen.

Spotmarkt und Terminmarkt 

Der Spotmarkt ist der Börsen-Handelsplatz für kurzfristig lieferbaren Strom oder Erdgas innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Er unterscheidet sich vom Terminmarkt, auf dem längerfristige Lieferverträge mit einer Vorlaufzeit von bis zu sechs Jahren geschlossen werden.


Fragen & Antworten zur Preisanpassung

  • Warum sinken die Verbrauchspreise für Strom zum 1. Juli 2023?

    Die Verbrauchspreise für Strom sinken aufgrund der sich beruhigenden Marktsituation. Dies hat auch Einfluss auf unsere Beschaffungs- und Vertriebskosten.


  • Wie hoch sind die aktuellen Grundpreise für Strom?

    Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ STROM liegt der Grundpreis für Strom bei aktuell 145,05 Euro* pro Jahr. Für einen enviaM-Gewerbekunden in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ STROM beläuft sich der Grundpreis für Strom auf aktuell 210,68 Euro* pro Jahr.

    * brutto

  • Wie haben sich die Strompreise von enviaM in den vergangenen 12 Monaten entwickelt?

    enviaM hat zuletzt zum 1. Januar 2023 die Verbrauchspreise für Strom für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge im Netzgebiet von MITNETZ STROM um 20,28 Cent je Kilowattstunde* erhöht. Die Verbrauchspreise für Wärmespeicherkunden stiegen um 11,36 Cent je kWh* und für Wärmepumpenkunden um 13,16 Cent je kWh*. Die Grundpreise blieben unverändert.

    Zuvor hatte hatte enviaM die Verbrauchspreise zum 1. Juni 2022 für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge im Netzgebiet von MITNETZ STROM um 3,22 Cent je Kilowattstunde* angehoben. Für Wärmepumpen- und Wärmespeicherkunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM stiegen die Verbrauchspreise um 4,08 Cent je Kilowattstunde*.

    Zum 1. Juli 2022 erfolgte nach Inkrafttreten des Gesetzes zur „Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ die Senkung der Arbeitspreise um die zu diesem Zeitpunkt aktuelle EEG-Umlage in Höhe von 4,43 Cent/kWh* (3,723 Cent/kWh netto).

    *brutto


  • Wie werden sich die Strompreise weiterentwickeln?

    Wie sich die Strompreise im zweiten Halbjahr 2023 und darüber hinaus weiter entwickeln werden, können wir momentan noch nicht sagen. Neben der Entwicklung der Beschaffungskosten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen gilt es, hier auch die Entwicklung der Netzentgelte abzuwarten.

    Bei Privat- und Gewerbekunden mit Sonderverträgen mit auslaufender Preisgarantie prüfen wir, wie sich die Preisbestandteile seit dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns entwickelt haben. Bei Abweichungen der aktuellen Kosten von den Kosten zu Vertragsbeginn (bzw. zum letztmaligen Verlängerungszeitpunkt) kann es bei der Vertragsverlängerung zu Anpassungen der Verbrauchspreise kommen.

  • Welche Beschaffungsstrategie verfolgt enviaM für Strom?

    Wir verfolgen eine langfristige Beschaffungsstrategie. Wir kaufen Strom in Tranchen mehrere Jahre im Voraus ein. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.

    In der Hochpreisphase haben unsere Kunden von dieser Einkaufspolitik profitiert. Unsere Strompreise lagen unter dem aktuellen Preisniveau am Markt. Dies zeigt, wie richtig und wichtig eine langfristige Beschaffungsstrategie in Krisenzeiten ist.

    Auch bei derzeit sinkenden Spotmarktpreisen halten wir an der langfristigen Beschaffung fest. Spotmarktpreise, die heute sinken, können sehr kurzfristig ins Gegenteil umschlagen. Der Beginn der Energiekrise hat gezeigt, dass Versorger, die auf kurzfristige Beschaffungsmodelle setzen, bei wieder steigenden Preisen in Schwierigkeiten geraten können.


  • Welche Auswirkungen hat der Ukraine-Krieg auf die Entwicklung der Beschaffungskosten für Strom?

    Der Ukraine-Krieg hat die Situation auf den Energiemärkten verschärft. Neben dem direkten Anstieg der Erdgaspreise hat der Ukraine-Krieg auch den Preisauftrieb bei den Großhandelspreisen für Strom beschleunigt. Der Grund: Ein Teil des Stroms in Deutschland wird durch Erdgas erzeugt. Der Anteil von Erdgas als Energieträger an der Stromerzeugung in der Bundesrepublik lag im Jahr 2021 bei 12,6 Prozent. Russland war bis 2022 unser wichtigster Energielieferant. Der Stopp russischer Energielieferungen hatte deshalb schwerwiegende Folgen für die Preisentwicklung in Deutschland. Im Laufe des Jahres 2022 wurde der Anteil von Erdgas an der Stromerzeugung deutlich gesenkt.




  • Warum sinkt der Preis, aber mein Abschlag nicht?

    Die Abschläge sind auf das Niveau der Preisbremsen ausgerichtet. Da die neuen Strom- und Erdgaspreise über der Deckelung von 40 Cent je Kilowattstunde für Strom und 12 Cent je Kilowattstunde für Erdgas bleiben, greift die gesetzliche Regelung für 80 Prozent des Verbrauchs. Dadurch ändert sich der Abschlag nicht.

    Mit der Jahresrechnung werden die neuen Preise berücksichtigt und der Entlastungsbetrag angeglichen.

  • Warum muss ich keinen Zählerstand melden?

    Der Zählerstand wird rechnerisch zum Stichtag ermittelt.


  • Bekomme ich noch die Preisbremse?

    enviaM-Kunden erhalten die Preisbremse, da die neuen Strom- und Erdgaspreise über der Deckelung von 40 Cent je Kilowattstunde für Strom und 12 Cent je Kilowattstunde für Erdgas liegen.

  • Warum ist enviaM teurer als einige andere Versorger?

    Wir setzen als regionale Energiedienstleister im Sinne der Versorgungssicherheit unserer Kunden auf eine langfristige Energiebeschaffung. Das heißt, wir haben den benötigten Strom bzw. Erdgas für das Lieferjahr 2023 in Tranchen bis zu drei Jahre im Voraus (2020, 2021, 2022) eingekauft. Das sichert einerseits die benötigten Strom- und Gasmengen und schützt andererseits vor den starken Schwankungen am tagesaktuellen Spotmarkt. Denn gerade die Energiekrise hat gezeigt, dass sich der Spotmarkt ebenso schnell wieder nach oben bewegen kann.

    Deshalb spielen die kurzfristigen Preiseffekte am tagesaktuellen Beschaffungsmarkt für uns nur eine untergeordnete Rolle. Denn durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie wirken sich Preisänderungen erst zeitverzögert auf den Endkundenpreis aus. Das gilt für Senkungen genauso wie für Erhöhungen der Großhandelspreise. Dies führt langfristig zu einer „Glättung“ des Preisniveaus und einer besseren Planbarkeit für unsere Kunden.

    Versorger, die nur auf den tagesaktuellen Marktpreis setzen, sind bei sinkenden Marktpreisen zunächst im Vorteil. Deren Kunden werden aber bei Schwankungen am Spotmarkt teils mit extremen Preisausschlägen konfrontiert.

Hinweise für Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten

  • Was rät enviaM Kunden, die aufgrund des allgemein hohen Preisniveaus ihre Energiekosten nicht zahlen können?

    Kunden sollten sich bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich an uns wenden, damit wir zusammen eine Lösung zu finden. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung bei Abschlag und Jahresrechnung können helfen, die finanzielle Situation der Kunden zu entspannen.

    Auch einige Sozialbehörden gewähren eventuell finanzielle Zuschüsse oder übernahmen Energiekosten ganz oder teilweise. Betroffene Kunden sollten sich dazu bei der für sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.) informieren.

    Unsere Kunden können neben den Abschlägen freiwillige Sonderzahlungen (z. B. staatliche Energiepausschale) vornehmen. Diese Einmal-Zahlung kann eine hohe Jahresrechnung vermeiden.

    Unter www.enviaM.de/zahlung haben wir Ihnen umfangreiche Informationen und Tipps zum Thema Zahlungsschwierigkeiten zusammengestellt.

    Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen.



  • Setzen Sie Strom- oder Gassperrungen aufgrund der aktuell hohen Energiepreise aus?

    Nein, trotz der aktuellen Lage setzen wir Strom- oder Gassperrungen nicht aus. Wir möchten jedoch nach Möglichkeit vermeiden, dass es überhaupt erst dazu kommen muss. Kunden, die befürchten, ihre monatlichen Abschläge oder Nachzahlungen im Rahmen der Jahresrechnung nicht zahlen zu können, sollten sich schnellstmöglich bei uns melden. Gemeinsam lässt sich in den meisten Fällen eine individuelle Lösung finden. Diese reichen von der Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins bis hin zur Stundung oder Ratenzahlung. 

    Auch einzelne Sozialbehörden übernehmen unter Umständen die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.

    Umfangreiche Informationen zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten, Stromsperrung und Gassperrung finden Sie auch unter www.enviaM.de/zahlung.

  • An wen kann ich mich wegen Zuschüssen zur Begleichung meiner Stromrechnung oder Gasrechnung en?

    Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.). Eine Übersicht wichtiger Anlaufstellen sowie weitere Informationen zum Thema Zahlungsschwierigkeiten finden Sie unter www.enviaM.de/zahlung

    Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.



Weitere Informationen zum Thema Zahlung und Zahlungsschwierigkeiten finden Sie auch auf unserer Themenseite.

Nützliche Links für unsere Privatkunden

Informationen zur aktuellen Marktsituation 

Informieren Sie sich zu aktueller Lage und Hintergründen des Energiemarktes oder zur Strom- und Gaspreisbremse.


Informationen und Links für unsere Gewerbekunden

Bei einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh* betragen die Stromkosten eines enviaM-Gewerbekunden in der Strom-Grundversorgung nach Preissenkung 2.832 Euro** statt 3.104 Euro**.

 

*Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Gewerbekunden
**brutto

Piktogramm-9-Prozent

Die Preissenkung bedeutet eine Entlastung bei der Jahresrechnung um 9 Prozent.

Informationen zur Marktentwicklung 

Informieren Sie sich zu den Konditionen der Grundversorgung, zu aktueller Lage und Hintergründen des Erdgasmarktes oder zur Gaspreisbremse.