FAQ Stromprodukte

Fragen und Antworten zu den Strom-Produkten von enviaM

Abschlag

  • Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

  • Welcher Abschlag passt zu meinem Verbrauch?

    Wir prüfen das für Sie. Bitte teilen Sie uns über unser Kontaktformular Ihren aktuellen Zählerstand mit. Wir errechnen damit, wie hoch Ihr Jahresverbrauch voraussichtlich sein wird und informieren Sie umgehend.
  • Wie errechnet sich mein Abschlag?

    Grundlage für die Berechnung ist immer der Vorjahresverbrauch. Liegt uns dieser nicht vor, orientieren wir uns bei Neukunden an langjährigen Erfahrungswerten, um den ersten Abschlagsplan zu kalkulieren. Zusammen mit den aktuellen Preisen kalkulieren wir dann die zu erwartenden Kosten. Diese verteilen wir gleichmäßig auf den kommenden Abrechnungszeitraum. So bleiben die monatlichen Energieausgaben überschaubar. Sie zahlen Ihren Abschlag übrigens immer erst rückwirkend, nachdem wir Sie mit Energie beliefert haben.
  • Warum ist der erste Betrag im Abschlagsplan höher als die folgenden?

    Wahrscheinlich wurde Ihr Abschlagsplan zeitversetzt zum Vertrags- oder Abrechnungsbeginn erstellt. In diesem Fall werden die Beträge für den ersten Monat oder sogar die ersten Monate zusammengefasst. Damit fehlen Ihnen diese Beträge nicht bei der nächsten Abrechnung. Unser System rechnet dabei auf den Cent genau und rundet dabei auf volle Beträge. Werden dann mehrere Abschläge zusammengefasst, kommt es zu einer geringen Abweichung des Gesamtbetrags gegenüber der Summe der mitgeteilten monatlichen Abschläge.
  • Wann muss ich meinen Abschlag zahlen?

    In Ihrem enviaM Kundenportal für Geschäftskunden haben Sie Ihre Fälligkeitstermine immer und überall im Blick. 

    Außerdem finden Sie diese in der Vertragsbestätigung, Ihrer Jahresrechnung oder einem separat zugesandten Abschlagsplan.
  • Kann ich das Fälligkeitsdatum meiner Abschläge ändern?

    Im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden können Sie das Fälligkeitsdatum auf den Termin legen, der am besten zu Ihren Gewohnheiten und Ihrer Planung passt. Wählen Sie dafür zwischen dem 7. / 15. / 23. und 30. eines jeden Monats.

Zählerstand und Zähler

  • Wie lese ich meinen Stromzähler ab?

    Drehstromzähler ablesen

    In den meisten Häusern in Deutschland sind noch die älteren Drehstromzähler als Eintarifzähler oder Zweitarifzähler verbaut. Die Nachkommastellen (roter Bereich) müssen nicht übermittelt werden. Es sind nur die Zahlen im schwarzen Bereich relevant.

    FAQ_EN_stromzähler-richtig-ablesen

    Digitalen Stromzähler ablesen

    Einen digitalen Stromzähler abzulesen ist nicht schwierig, obwohl der erste Eindruck durch die ständig wechselnden Werte vielleicht verwirrend erscheint. Berücksichtigen Sie, dass nur die Zahlen vor dem Punkt auf dem digitalen Display relevant sind. Diese geben die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) wieder.

    Folgende Punkte sollten beim Ablesen beachtet werden:

    • die Angaben auf dem Display werden rotierend dargestellt
    • die Umstellung der Werte erfolgt entweder automatisch nach wenigen Sekunden oder durch Knopfdruck
    • die Zählernummer ist auf das Gehäuse des Zählers aufgedruckt

    Sofern Sie einen ganz normalen Stromtarif (z.B. ohne HT/NT-Unterscheidung) besitzen, ist für Sie der Bezug Gesamt (1.8.0) der relevante Zählerstand.

    Digitaler Stromzähler

    Wenn Sie die Bezüge zu mehreren Tarifen ablesen wollen, können Sie die Anzeige mit dem Knopf rechts wechseln. Sofern Sie eine Solaranlage besitzen, können Sie darüber auch ermitteln, wie viel Strom die Solaranlage in das Netz einspeist.

    Übersicht der Anzeigemöglichkeiten eines digitalen Stromzählers

    Bezug des Kunden

    1.8.0 Ihr Bezug gesamt
    1.8.1 Bezug HT (Hochtarif/Tagstrom/klassischer Strom)
    1.8.2 Bezug NT (Niedrigtarif/Niedertarif/Nachtstrom)

    Lieferung des Kunden (z.B. durch eine Solaranlage)

    2.8.0 Ihre Lieferung gesamt
    2.8.1 Ihre Lieferung (HT)
    2.8.2 Ihre Lieferung (NT)
  • Wann und durch wen wird der Zähler abgelesen?

    In Ihrer Vertragsbestätigung haben wir Ihnen den Zeitraum mitgeteilt, in dem die jährliche Ablesung erfolgt. Der Messstellenbetreiber ist Eigentümer des Zählers und damit auch verantwortlich für die Ablesung. Ihren Zählerstand können Sie aber selbstverständlich auch selbst ablesen und an uns senden.
  • Was kann ich machen, wenn ich einen falschen Zählerstand mitgeteilt habe?

    Das ist nicht schlimm. Rufen Sie uns gleich unter der kostenfreien Servicenummer 
    0800 0 522222 an und nennen Sie uns den korrekten Wert. Dann wird die Rechnung nicht mit einem falschen Wert erstellt.
  • Mein Zähler wurde getauscht. Wie kann ich Ihnen die Daten zukommen lassen?

    Der Messstellenbetreiber hat den Zähler gewechselt
    Sie müssen nichts unternehmen. Alle relevanten Informationen werden automatisch an uns übermittelt. Allerdings kann das bis zu sechs Wochen dauern.

    Ihr Installateur hat den Zähler gewechselt
    Der Wechsel muss durch Ihren Handwerker beim Messstellenbetreiber gemeldet werden. Dieser meldet uns dann alle notwendigen Daten.
  • Bei mir wurde ein Intelligentes Messsystem eingebaut - was ändert sich dadurch für mich?

    Eine Ablesung des Zählers ist nicht mehr notwendig. 

    Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Zähler und einer zusätzlichen Kommunikationseinheit zur Fernübertragung (Smart Meter Gateway). Es übermittelt Zählerstände automatisch an den Messstellenbetreiber.
  • Gibt es die Möglichkeit, meinen Stromverbrauch zu visualisieren?

    Ja, sofern Ihre Lieferstelle über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) oder ein intelligentes Messsystem verfügt. 

    Loggen Sie sich dafür im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden ein. Klicken Sie in der Kachel „Zählerstand“ auf die Option „Verbrauchsübersicht anzeigen“. In der Grafik können Sie für die Verbrauchsanalyse verschiedene Zeitschienen auswählen und die Daten in verschiedenen Formaten oben links im „Download Menü“ herunterladen.

Verträge

  • Wie ist meine Vertragslaufzeit?

    Wenn Sie wissen wollen, wie lange Ihr Vertrag noch läuft, schauen Sie einfach in Ihre letzte Rechnung oder die Vertragsbestätigung. Dort finden Sie alle Informationen wie Laufzeit, Vertragsende und Kündigungsfrist.
  • Wie kann ich zu enviaM wechseln?

    Sind Sie in einem Tarif der Grundversorgung, haben Sie nur eine Kündigungsfrist von 14 Tagen und keine Mindestvertragslaufzeit. 

    Ihr Unternehmen hat einen Stromverbrauch bis 100.000 kWh pro Jahr:
    Hier können Sie schnell und einfach zu unseren flexiblen enviaM Stromprodukten wechseln. Und das Beste: Wir übernehmen den kompletten Stromwechsel sowie die Kündigung bei Ihrem alten Stromversorger.

    Ihr Unternehmen hat einen Stromverbrauch ab 100.000 kWh pro Jahr:
    Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir erstellen Ihnen gern schnellstmöglich ein Angebot.

  • Mein Unternehmen hat mehrere Lieferstellen - kann ich diese in einem Vertrag bündeln?

    Wir prüfen individuell, ob in Ihrem Fall eine Bündelung möglich ist. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular.
  • Zu meinem Unternehmen ist eine neue Lieferstelle hinzugekommen - was muss ich tun?

    Bitte teilen Sie uns hierfür die Adresse, die Zählernummer, den Zählerstand und den Lieferbeginn der neuen Lieferstelle mit. Wenn Sie uns eine Kundennummer mitgeben, können wir die neue Lieferstelle Ihrem Unternehmen schneller zuordnen. Nutzen Sie für die Mitteilung der Daten bitte unser Kontaktformular.
  • Wo finde ich meine Kundennummer?

    Ihre Kundennummer finden Sie zum Beispiel in Ihrer Vertragsbestätigung oder in Ihrer Jahresrechnung oben rechts. Unsere Kundennummern sind 10-stellig und beginnen immer mit einer „2“oder selten mit einer „5".

    Ein Tipp: in Ihrem enviaM Kundenportal für Geschäftskunden finden Sie ebenfalls Ihre Kundennummer. 
  • Wie kann ich in ein anderes Produkt wechseln?

    Gern prüfen wir Ihren Wunsch in ein anderes Produkt zu wechseln. Rufen Sie uns dazu unter 0800 0 522222 (kostenfrei) an.
  • Kann jemand anderes meinen Vertrag übernehmen?

    Eine Übernahme eines bestehenden Vertrages ist bei einer Umfirmierung oder einer Rechtsnachfolge möglich. Bitte teilen Sie uns unter Angabe der Kundennummer mit, wer den Vertrag ab wann übernehmen möchte. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.

Abrechnung

  • Wann erhalte ich meine Abrechnung?

    Das ist unterschiedlich. Wie es in Ihrem Fall vereinbart ist, finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. 

    Ein Tipp: in Ihrem enviaM Kundenportal für Geschäftskunden können Sie jederzeit auf Ihre Rechnungen zugreifen.
  • Wo bleibt meine Rechnung?

    Haben Sie sich dafür entschieden, Ihre Rechnung online zu erhalten? Dann finden Sie diese im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden unter dem Menüpunkt „Rechnungen“. Sobald Ihre Rechnung bereitsteht, informieren wir Sie immer per E-Mail. 

    Müsste Ihre Rechnung eigentlich schon bei Ihnen sein, Sie warten aber immer noch darauf? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Nutzen Sie dafür gern unser Kontaktformular.
  • Wann erhalte ich mein Guthaben aus der Rechnung?

    Guthaben aus Jahresrechnungen verrechnen wir üblicherweise mit dem ersten Abschlag des nächsten Abrechnungszeitraums. Den verbleibenden Betrag erstatten wir in der Regel wenige Tage danach. Guthaben aus Schlussrechnungen überweisen wir wenige Tage nachdem die Rechnung erstellt wurde. Haben wir noch keine Bankverbindung von Ihnen, dann teilen Sie uns diese bitte im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden mit.
  • Wie kann ich meinen Rechnungsbetrag zahlen?

    Zuverlässig und sicher zahlen Sie, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Bankkonto erteilen. Das ermöglicht es uns, Ihre Zahlung automatisch und immer exakt zu verbuchen. Damit vermeiden Sie zusätzliche Kosten. Haben wir noch keine Bankverbindung von Ihnen, dann teilen Sie uns diese im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden mit. Oder Sie überweisen unter Angabe Ihrer Kundennummer im Verwendungszweck auf unser Bankkonto.
  • Kann ich die Forderung in Raten zahlen?

    Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Um zu prüfen, ob wir Ihnen eine Ratenzahlung oder andere Lösung anbieten können, rufen Sie uns bitte unter unserer kostenfreien Telefonnummer 0800 0 522222 an.
  • Warum wurde der Zählerstand geschätzt?

    Der Zählerstand wird immer dann anhand des bisherigen Verbrauchs geschätzt, wenn weder uns noch dem Messstellenbetreiber zum Abrechnungsdatum ein abgelesener Zählerstand vorliegt.
  • Wie kann ich einen geschätzten oder falschen Zählerstand korrigieren lassen?

    Teilen Sie uns über unser Kontaktformular einfach den richtigen oder einen aktuellen Zählerstand und den Grund für die Änderung mit. Diesen senden wir an Ihren Messstellenbetreiber, um ihn korrigieren zu lassen.

Kundendaten

  • Wie kann ich den Rechnungsempfänger und/ oder die Rechnungsadresse ändern?

  • Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

  • Sind meine Daten sicher?

    Keine Sorge: Den Umgang mit personenbezogenen Daten nehmen wir sehr ernst. Deshalb schützen wir diese entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Details finden Sie in unserer Datenschutzinformation.
  • Wie kann ich den Datenschutzbeauftragen erreichen?

Allgemeines/ Wissenswertes

  • Wie setzt sich der Energieträgermix bei Strom von enviaM zusammen?

    Für mehr Transparenz und einen verbesserten Verbraucherschutz sind alle Stromlieferanten nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu einer Stromkennzeichnung verpflichtet. Die Energieversorger müssen den Energieträgermix, die Umweltauswirkungen sowie die entsprechenden Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland darstellen -  verbraucherfreundlich und in grafisch visualisierter Form. enviaM setzt das anhand übersichtlicher Diagramme u. a. auf Rechnungen, Werbematerialien und der Website um.
  • Was zeichnet enviaM Ökostrom aus?

    Unser Ökostrom stammt vollständig aus erneuerbaren Energiequellen wie Windkraft, Photovoltaik oder Biomasse und ist CO₂ neutral.  
    Wir garantieren Ihnen, für die gelieferte Strommenge die entsprechende Menge elektrischer Energie zu 100 % aus Stromerzeugungsanlagen zu beziehen, die elektrische Energie aus regenerativen Energiequellen erzeugen und in das Netz einspeisen.

Strompreisentwicklung

  • Welche Strategie verfolgt enviaM angesichts der hohen Beschaffungskosten?

    enviaM verfolgt eine langfristige Beschaffungsstrategie. Wir kaufen Strom in Tranchen mehrere Jahre im Voraus ein. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.

    In der Hochpreisphase profitierten unsere Kunden von dieser Einkaufspolitik. Unsere Strompreise lagen unter dem aktuellen Preisniveau am Markt. Dies zeigt, wie richtig und wichtig eine langfristige Beschaffungsstrategie in Krisenzeiten ist.

    Auch bei derzeit sinkenden Spotmarktpreisen halten wir an der langfristigen Beschaffung fest. Spotmarktpreise, die heute sinken, können sehr kurzfristig ins Gegenteil umschlagen. Der Beginn der Energiekrise hat gezeigt, dass Versorger, die auf kurzfristige Beschaffungsmodelle setzen, bei wieder steigenden Preisen in Schwierigkeiten geraten können.


  • Wie werden sich die Strompreise im 4. Quartal 2023 weiterentwickeln?

    Wie sich die Strompreise im 4. Quartal 2023 weiter entwickeln werden, können wir aktuell noch nicht abschätzen. Neben der Entwicklung der Beschaffungskosten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen gilt es, hier auch die Entwicklung der Netzentgelte abzuwarten.

     

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