FAQ Photovoltaik

Häufige Fragen zu Funktionsweise, Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen

  • Welche Komponenten benötige ich für eine Photovoltaikanlage?

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    Der von den PV-Modulen erzeugte Gleichstrom wird von den Wechselrichtern in Wechsel- bzw. Drehstrom umgewandelt und in die Stromverteilung eingespeist. Bei Anlagen größer 30 kWp wird der erzeugte Strom über einen zusätzlichen Zählerplatz erfasst um die Höhe der EEG-Umlage zu bestimmen.
  • Gibt es einen Unterschied zwischen Photovoltaikanlagen auf Dächern und Freiflächen?

    Technisch gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen Photovoltaikanlagen auf Dächern oder Freiflächen. Allerdings wird  für Freiflächenanlagen eine Baugenehmigung benötigt. Unter bestimmten Umständen (bspw. bei bestehendem Denkmalschutz) ist auch für eine Dachanlage eine Baugenehmigung notwendig. (Gut zu wissen: enviaM bietet leider keine Freiflächen an.)
  • Muss ich mir zur Dachneigung Gedanken machen?

    Eine Photovoltaikanlage kann auf nahezu jedem Dach montiert werden, das über die erforderliche Tragfähigkeit verfügt. Sogar für Blechdächer und Reetdächer werden passende Montagesysteme angeboten, allerdings ist auf diesen Dächern keine Indachmontage möglich. Eine Ausrichtung nach Süden ist optimal. Bestenfalls beträgt der Neigungswinkel des Daches 30-40°. 
  • Was bedeutet die Leistungsangabe kWp?

    kWp ist eine gängige Bezeichnung für die elektronische Leistung von Solaranlagen. kW steht für die elektrische Leistung in Kilowatt, das p für peak (Spitze). kWp gibt die Höchstleistung von Solaranlagen an, diese kann jedoch nur unter optimalen Bedingungen erreicht werden und ist die Gleichstromleistung der reinen Module.
  • Welche Dachfläche benötige ich für welche Leistung?

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    Für 1 kWp werden im optimalsten Fall ca. 6,5 m² benötigt. Für die Montage und Bewegungsfreiheit sollte aber mit ca. 10m² pro kWp geplant werden. Stehen zum Beispiel auf Ihrem Firmendach ca. 1.000 m² freie Fläche zur Verfügung, können ca. 100 kWp installiert werden.
  • Wie viele Jahre liefert eine Photovoltaikanlage Strom?

    Die Lebensdauer einer Photovolaikanlage beträgt normalerweise mindestens 20 bis 25 Jahre bei einer Ertragsgarantie von 90 Prozent nach zehn Jahren und 80 Prozent bis zum 25. Jahr
  • Wie oft muss ich meine Photovoltaikanlage warten?

    Photovoltaikanlagen sollten regelmäßig gewartet werden. Unser Wartungsangebot beschränkt sich auf Anlagen bis zu 10 kWp. Bei Anlagen über 10 kWp unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. 
  • Produziert eine Photovoltaikanlage auch im Winter oder bei schlechtem Wetter Strom?

    Die Photovoltaikanlage erzeugt auch bei indirektem Licht elektrische Energie. Der Ertrag ist jedoch etwas geringer als bei direkter Sonneneinstrahlung. Lediglich wenn die Solarmodule mit Schnee bedeckt sind, kann kein Strom produziert werden.
  • Was bedeutet der DoD Wert?

    Der DoD Wert (Depth of Discharge) wird bei Stromspeichern verwendet und bezeichnet die Entladetiefe: 100 % bezeichnet einen komplett entladenen Speicher, während 0 % für einen vollen Speicher steht. Beispiel: Lebensdauer bei 80 % DoD 10.000 Zyklen bedeutet, dass der Speicher seine Lebensdauer von 10.000 Lade- und Entladezyklen nur erreicht, wenn er nicht komplett entladen wird, sondern noch 20 % Restladung im Speicher verbleiben. Ein Speicher mit 5 kWh Bruttospeicherkapazität hätte also eine nutzbare Nettokapazität von 4 kWh.
  • Wie hoch ist für die Photovoltaikanlage die Gefahr eines Blitzschadens?

    Photovoltaikanlagen werden in das bestehende Blitzschutzsystem eingebunden. Der Versicherungschutz dieser neuen Anlage sollte am besten mit Ihrem Versicherungsgeber abgeklärt werden.
  • Ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage als Gewerbe anzumelden?

    ls Unternehmen muss die Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlage nicht als Gewerbe angemeldet werden. Die Photovoltaikanlage muss aber bei deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden. Diese Registrierung ist Vergütungsvoraussetzung und ist gegenüber dem Netzbetreiber im Rahmen der Inbetriebnahme nachzuweisen. Damit Sie vom Tag der Inbetriebnahme an die volle Einspeisevergütung erhalten, ist es erforderlich, dass Sie Ihre EEG- bzw. KWK-Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registrieren. Unter https://www.marktstammdatenregister.de/ finden Sie weitere Informationen.