Abschlag
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Ihren Abschlag können Sie ganz einfach im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden ändern.
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Wir prüfen das für Sie. Bitte teilen Sie uns über unser Kontaktformular Ihren aktuellen Zählerstand mit. Wir errechnen damit, wie hoch Ihr Jahresverbrauch voraussichtlich sein wird und informieren Sie umgehend. -
Grundlage für die Berechnung ist immer der Vorjahresverbrauch. Liegt uns dieser nicht vor, orientieren wir uns bei Neukunden an langjährigen Erfahrungswerten, um den ersten Abschlagsplan zu kalkulieren. Zusammen mit den aktuellen Preisen kalkulieren wir dann die zu erwartenden Kosten. Diese verteilen wir gleichmäßig auf den kommenden Abrechnungszeitraum. So bleiben die monatlichen Energieausgaben überschaubar. Sie zahlen Ihren Abschlag übrigens immer erst rückwirkend, nachdem wir Sie mit Energie beliefert haben. -
Wahrscheinlich wurde Ihr Abschlagsplan zeitversetzt zum Vertrags- oder Abrechnungsbeginn erstellt. In diesem Fall werden die Beträge für den ersten Monat oder sogar die ersten Monate zusammengefasst. Damit fehlen Ihnen diese Beträge nicht bei der nächsten Abrechnung. Unser System rechnet dabei auf den Cent genau und rundet dabei auf volle Beträge. Werden dann mehrere Abschläge zusammengefasst, kommt es zu einer geringen Abweichung des Gesamtbetrags gegenüber der Summe der mitgeteilten monatlichen Abschläge. -
In Ihrem enviaM Kundenportal für Geschäftskunden haben Sie Ihre Fälligkeitstermine immer und überall im Blick.
Außerdem finden Sie diese in der Vertragsbestätigung, Ihrer Jahresrechnung oder einem separat zugesandten Abschlagsplan. -
Im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden können Sie das Fälligkeitsdatum auf den Termin legen, der am besten zu Ihren Gewohnheiten und Ihrer Planung passt. Wählen Sie dafür zwischen dem 7. / 15. / 23. und 30. eines jeden Monats.
Zähler und Zählerstand
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Folgende Werte werden benötigt: Zählernummer und Zählerstand. Die Zählernummer ist wichtig, um Ihren Verbrauch der korrekten Verbrauchsstelle zuordnen zu können. Der Zählerstand sagt aus, wie viel Erdgas (Angabe in Kubikmeter) Sie verbraucht haben. -
In Ihrer Vertragsbestätigung haben wir Ihnen den Zeitraum mitgeteilt, in dem die jährliche Ablesung erfolgt. Der Messstellenbetreiber ist Eigentümer des Zählers und damit auch verantwortlich für die Ablesung. Ihren Zählerstand können Sie aber selbstverständlich auch selbst ablesen und an uns senden. -
Das ist nicht schlimm. Rufen Sie uns gleich unter der kostenfreien Servicenummer
0800 0 522222 an und nennen Sie uns den korrekten Wert. Dann wird die Rechnung nicht mit einem falschen Wert erstellt. -
Der Messstellenbetreiber hat den Zähler gewechselt
Sie müssen nichts unternehmen. Alle relevanten Informationen werden automatisch an uns übermittelt. Allerdings kann das bis zu sechs Wochen dauern.
Ihr Installateur hat den Zähler gewechselt
Der Wechsel muss durch Ihren Handwerker beim Messstellenbetreiber gemeldet werden. Dieser meldet uns dann alle notwendigen Daten.
Vertragsinformationen
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Wenn Sie wissen wollen, wie lange Ihr Vertrag noch läuft, schauen Sie einfach in Ihre letzte Rechnung oder die Vertragsbestätigung. Dort finden Sie alle Informationen wie Laufzeit, Vertragsende und Kündigungsfrist. -
Ihre Kundennummer finden Sie zum Beispiel in Ihrer Vertragsbestätigung oder in Ihrer Jahresrechnung oben rechts. Unsere Kundennummern sind 10-stellig und beginnen immer mit einer „2“oder selten mit einer „5".
Ein Tipp: in Ihrem enviaM Kundenportal für Geschäftskunden finden Sie ebenfalls Ihre Kundennummer. -
Keine Sorge: Ihre Erdgasversorgung ist auch während des Wechsels zu Ihrem neuen Anbieter sichergestellt, das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.
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Ihr Unternehmen hat einen Erdgasverbrauch bis 1,5 GWh pro Jahr:
Hier können Sie schnell und einfach zu einem neuen Erdgastarif von MITGAS wechseln. Bitte wählen Sie dazu die Option Lieferantenwechsel.Ihr Unternehmen hat einen Erdgasverbrauch ab 1,5 GWh pro Jahr:
Bitte nutzen Sie die E-Mail-Adresse geschaeftskunden@mitgas.de unseres Kooperationspartners MITGAS. Sie erhalten schnellstmöglich ein Angebot. -
Informieren Sie sich gleich hier und finden Sie das passende Erdgasprodukt für Ihr Unternehmen.
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Informieren Sie sich gleich hier und finden Sie das passende Erdgasprodukt für Ihr Unternehmen. -
Wir bedauern es sehr, wenn Sie kündigen möchten. Wir möchten Sie nicht verlieren!
Sind Sie mit Ihrem Produkt nicht zufrieden?
Schauen Sie doch bei unserem Kooperationspartner MITGAS. Vielleicht ist ein passendes Angebot für Sie dabei.
Hat sich der Standort Ihres Unternehmens verändert?
In diesem Fall müssen Sie nicht kündigen. Informieren Sie uns lediglich über Ihren Umzug.Wenn Sie Ihren Gasversorger wechseln möchten, schließen Sie bei Ihrem neuen Lieferanten einen Vertrag ab. Dieser übernimmt in der Regel die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger für Sie. Möchten Sie unabhängig von einem Lieferantenwechsel Ihren Vertrag beenden, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
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Das ist kein Problem. Hier können Sie schnell und einfach das Erdgasprodukt wählen, das am besten zu Ihnen passt. Unser Kooperationspartner MITGAS übernimmt die Kündigung zum nächstmöglichen Termin bei Ihrem bisherigen Erdgaslieferanten und kümmert sich um alles Weitere.
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Ihr Unternehmen hat einen Erdgasverbrauch bis 1,5 GWh pro Jahr:
Hier können Sie schnell und einfach zu einem neuen Erdgastarif von MITGAS wechseln. Bitte wählen Sie dazu die Option Lieferantenwechsel.Ihr Unternehmen hat einen Erdgasverbrauch ab 1,5 GWh pro Jahr:
Bitte nutzen Sie die E-Mail-Adresse geschaeftskunden@mitgas.de unseres Kooperationspartners MITGAS. Sie erhalten schnellstmöglich ein Angebot.
Abrechnung
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Das ist unterschiedlich. Wie es in Ihrem Fall vereinbart ist, finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Ein Tipp: in Ihrem enviaM Kundenportal für Geschäftskunden können Sie jederzeit auf Ihre Rechnungen zugreifen. -
Haben Sie sich dafür entschieden, Ihre Rechnung online zu erhalten? Dann finden Sie diese im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden unter dem Menüpunkt „Rechnungen“. Sobald Ihre Rechnung bereitsteht, informieren wir Sie immer per E-Mail.
Müsste Ihre Rechnung eigentlich schon bei Ihnen sein, Sie warten aber immer noch darauf? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Nutzen Sie dafür gern unser Kontaktformular. -
Guthaben aus Jahresrechnungen verrechnen wir üblicherweise mit dem ersten Abschlag des nächsten Abrechnungszeitraums. Den verbleibenden Betrag erstatten wir in der Regel wenige Tage danach. Guthaben aus Schlussrechnungen überweisen wir wenige Tage nachdem die Rechnung erstellt wurde. Haben wir noch keine Bankverbindung von Ihnen, dann teilen Sie uns diese bitte im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden mit. -
Zuverlässig und sicher zahlen Sie, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Bankkonto erteilen. Das ermöglicht es uns, Ihre Zahlung automatisch und immer exakt zu verbuchen. Damit vermeiden Sie zusätzliche Kosten. Haben wir noch keine Bankverbindung von Ihnen, dann teilen Sie uns diese im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden mit. Oder Sie überweisen unter Angabe Ihrer Kundennummer im Verwendungszweck auf unser Bankkonto. -
Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Um zu prüfen, ob wir Ihnen eine Ratenzahlung oder andere Lösung anbieten können, rufen Sie uns bitte unter unserer kostenfreien Telefonnummer 0800 0 522222 an.
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Der Zählerstand wird immer dann anhand des bisherigen Verbrauchs geschätzt, wenn weder uns noch dem Messstellenbetreiber zum Abrechnungsdatum ein abgelesener Zählerstand vorliegt. -
Teilen Sie uns über unser Kontaktformular einfach den richtigen oder einen aktuellen Zählerstand und den Grund für die Änderung mit. Diesen senden wir an Ihren Messstellenbetreiber, um ihn korrigieren zu lassen.
Kundendaten
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Ihre Kontaktanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer können Sie ganz einfach im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden ändern. -
Den Rechnungsempfänger und die Rechnungsanschrift können Sie ganz einfach im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden ändern.
Hinweis: Eine Änderung des Vertragspartners ist jedoch nicht möglich. Nutzen Sie hierfür bitte unser Kontaktformular. -
Ihre Bankverbindung können Sie ganz einfach im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden ändern. -
Keine Sorge: Den Umgang mit personenbezogenen Daten nehmen wir sehr ernst. Deshalb schützen wir diese entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Details finden Sie in unserer Datenschutzinformation. -
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per E-Mail über Datenschutzbeauftragter@enviaM.de.