Elektroauto zuhause laden an eigener Ladestation

Ladestation für Ihre Eigentumswohnung

So laden Sie Ihr Elektroauto sicher und bequem

Elektroauto laden für Wohneigentümer

Ladestation für Ihre Eigentumswohnung

Wenn Sie Ihr neues Elektro- oder PlugIn-Hybrid-Fahrzeug zuhause laden möchten, benötigen Sie eine eigene Ladestation oder Wallbox am Stellplatz in Ihrer Wohnanlage. Für Hausbesitzer ist die Realisierung einer eigenen Ladestation relativ einfach umsetzbar. Wohnen Sie jedoch in einer Eigentumswohnung, gestaltet sich eine eigene Ladestation etwas schwieriger.

Bei Neubauten planen Projektentwickler immer öfter Ladestationen für Elektroautos ein. Bei bestehenden Gebäuden haben Wohneigentümer die Möglichkeit eine eigene Lademöglichkeit nachzurüsten.

Was müssen Wohneigentümer bei einer eigenen Ladestation beachten?

Durch das im März 2020 vorgestellte Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat der Bundestag beschlossen, den Ausbau von Elektromobilität für Wohnungseigentümer zu fördern. Ab 1. Dezember 2020 ist dieses Gesetz rechtswirksam.

Wohnungseigentümer haben nun die Möglichkeit, eine privilegierte Maßnahme von den Miteigentümern gestatten zu lassen. Der Einbau einer Lademöglichkeit an Ihrem Stellplatz bedarf demnach künftig nicht mehr der Zustimmung aller. Die anfallenden Kosten trägt der jeweilige Eigentümer.

 

Was muss ich als Wohneigentümer tun, um eine eigene Ladestation an meinem Stellplatz installieren zu können?

Um eine Ladestation zu errichten, sind im Kern bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum (Grund- und Boden, Gebäuden, Gebäudeaußenhüllen etc.) notwendig. Hierzu benötigt es nicht mehr der Zustimmung aller Miteigentümer.

Für bauliche Veränderungen gilt: Hat eine doppelt qualifizierte Mehrheit in der Eigentümerversammlung (das heißt: mehr als zwei Drittel der Stimmen auf der Eigentümerversammlung und mindestens 50 Prozent der Miteigentumsanteile an der Immobilie) für die Maßnahme gestimmt, haben alle Eigentümer die Maßnahme zu bezahlen. Das gilt nicht, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, was künftig gerichtlich überprüfbar ist. Gibt es für die Maßnahme nur einen einfachen Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung, müssen diejenigen dafür zahlen, die dafür gestimmt haben.

Wichtig: Bitte stellen Sie sicher, dass die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung der Errichtung der Ladestation vorliegt. Eine solche Zustimmung können Sie nur im Rahmen der jährlichen Wohneigentümerversammlung herbeiführen. Nutzen Sie dazu gern unseren Musterantrag und reichen Sie diesen fristgerecht ein.

Wallbox Heidelberg

In 3 Schritten zu Ihrer eigenen Ladestation für Ihre Eigentumswohnung:

 

  1. Suchen Sie sich mit unserem Produktfinder  die Ladelösung für Ihren Stellplatz aus, die am besten zu Ihnen passt.
  2. Formulieren Sie einen Antrag für die nächste Wohneigentümerversammlung. Nutzen Sie dazu gern unseren Musterantrag.  Je nach Abstimmungsverhalten der Miteigentümer kann die Kostenübernahme von Investitions-, Betriebs- und Wartungsaufwendungen geteilt werden oder Sie tragen die Kosten allein.  
  3. Nach/Wallbox senden Sie das Inbetriebnahme-Protokoll an enviaM.

Sollten weitere Miteigentümer Interesse an gemeinsamen technischen Ladelösungen in Ihrer Wohnanlage haben,  nutzen Sie unser Kontaktformular und schicken Sie uns Angaben zum Installationsort und dem Bedarf der Eigentümergemeinschaft.

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