Informationen zur Strompreisbremse
Was Geschäftskunden zur finanziellen Entlastung wissen sollten
zuletzt aktualisiert am 12.7.2023, 17:48 Uhr
Ende 2022 ist unter anderem das Gesetz zur Strompreisbremse in Kraft getreten, mit dem Stromkunden in Deutschland bei den aktuell hohen Energiekosten entlastet werden sollen. Was das für Geschäftskunden von enviaM bedeutet und ob Sie aktiv werden müssen, haben wir Ihnen auf dieser Sonderseite zusammengestellt.
Darüber hinaus gehende Fragen können wir derzeit leider nicht individuell via Servicenummer oder E-Mail beantworten und bitten Sie, von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen.
Die Strompreisbremse gilt vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023*, rückwirkend ab Januar 2023. Wie hoch diese ausfällt und für welchen Anteil des Stromverbrauchs sie angewendet wird, hängt maßgeblich von der Höhe des prognostizierten Jahresverbrauchs ab.
*Verlängerung bis 30. April 2024 möglich
Strompreisbremse für Jahresverbräuche bis 30.000 kWh
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Die Preisbremse greift nur, wenn Ihr vertraglicher Verbrauchspreis über den 40 Cent pro Kilowattstunde liegt. Liegt Ihr aktueller Verbrauchspreis darunter, zahlen Sie selbstverständlich Ihre günstigeren vertraglichen Konditionen. In dem Fall erhalten Sie auch keinen angepassten Abschlagsplan von uns.
So berechnet sich die Strompreisbremse
Die Strompreisbremse gilt für ein Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauches*. Für dieses Grundkontingent zahlen Sie 40 Cent je Kilowattstunde (brutto) und erhalten die Differenz zum vertraglichen Verbrauchspreis vom Staat erstattet. Für den darüber hinausgehenden, tatsächlichen Stromverbrauch zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis in voller Höhe.
- Auf Grundlage Ihrer aktuellen Verbrauchsprognose* - in der Regel ist das der Vorjahresverbrauch, bei RLM-Kunden der Jahresverbrauch 2021 - berechnen wir Ihr 80-Prozent-Grundkontingent.
- Von Ihrem vertraglichen Verbrauchspreis ziehen wir die 40 Cent Preisbremse ab und ermitteln so Ihren individuellen Preisrabatt.
- Dieser Preisrabatt wird mit Ihrem Grundkontingent multipliziert.
- Es ergibt sich Ihr jährlicher Entlastungsbetrag, den wir auch so auf der nächsten Jahresrechnung ausweisen werden.
- Um Ihre monatliche Entlastung zu ermitteln, teilen wir den jährlichen Entlastungsbetrag durch 12 Monate.
- Durch Abzug der anteiligen monatlichen Entlastung von Ihren bisherigen monatlichen Abschlägen ergibt sich der neue reduzierte Abschlagsbetrag. So profitieren Sie sofort mit Inkrafttreten der Strompreisbremse von der Entlastung.
Bei RLM-Kunden schreiben wir den anteiligen Entlastungsbetrag auf der monatlichen Rechnung gut.
Geschäftskunden müssen sich also um nichts kümmern. Auch Sie erhalten den Entlastungsbetrag aus der Strompreisbremse automatisch.
Unsere Empfehlung: Versuchen Sie, Ihren Stromverbrauch künftig so weit zu senken, dass der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegende Anteil so gering wie möglich ist oder Sie sogar im Rahmen Ihres Grundkontingents bleiben. Umso mehr können Sie die finanzielle Belastung durch Ihre Stromkosten selbst beeinflussen. Auch ein Preisvergleich kann sich lohnen, um die Kostenbelastung zu senken.
*bzw. Jahresverbrauch 2021 bei RLM-Kunden < 30.000 kWh Strom
Gut zu wissen:
Wichtige Fragen & Antworten zur Strompreisbremse
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Welcher Referenzpreis gilt für zeitvariable Tarife? - NEU
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Ändert sich durch den neuen Referenzpreis für zeitvariable Tarife auch der Entlastungsbetrag? - NEU
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Was ist, wenn mein Jahresverbrauch 2021 nicht repräsentativ für die dieses Jahr ist? - NEU
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Wer kann die zusätzliche Entlastung bei atypischen Verbräuchen im Referenzjahr 2021 beantragen? - NEU
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Warum erhalte ich nicht den kompletten Entlastungsbetrag laut Jahresrechnung?
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Was ist, wenn mein aktueller Verbrauchspreis unter 40 Cent je Kilowattstunde liegt?
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Wie hoch ist mein Entlastungsbetrag?
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Was passiert, wenn ich weniger verbrauche als prognostiziert?
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Was passiert, wenn ich mehr verbrauche als prognostiziert?
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Kann ich die Jahresverbrauchsprognose beeinflussen?
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Was bedeutet die Strompreisbremse für meinen Abschlag?
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Ist es sinnvoll, meinen Abschlag jetzt anzupassen?
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Erhalten auch Kunden, die im Januar oder Februar 2023 bei enviaM gekündigt haben, trotzdem ihre Entlastung von enviaM?
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Was passiert, wenn sich bei einem Umzug die Zeiträume überschneiden?
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Muss ich trotz Strompreisbremse jetzt weiterhin Strom sparen?
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Gilt die Strompreisbremse auch für Wärmepumpenstrom oder Wärmespeicherstrom?
Strompreisbremse für Jahresverbräuche über 30.000 kWh
Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden Strom profitieren ebenfalls von der Strompreisbremse. Für diese Kunden beträgt das Grundkontingent 70 Prozent Ihres Jahresverbrauchs von 2021. Hierfür zahlt der Kunde 13 Cent je Kilowattstunde netto, also ohne Netz- und Messstellenentgelten sowie staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Mehrwertsteuer. Für den darüber liegenden Verbrauch gilt der volle vertraglich vereinbarte Verbrauchspreis.
Aktuelle Informationen zum Strommarkt
Die aktuellen Entwicklungen auf dem internationalen Erdgasmarkt und der Ukraine-Krieg beeinflussen direkt auch den Strommarkt. Was unsere Kunden jetzt bezüglich der weiteren Strompreisentwicklung und der Versorgung mit Strom wissen sollten, haben wir Ihnen auf einer umfangreichen Info-Seite zusammengestellt. Hier finden Sie auch Tipps, was Sie selbst tun können.
Informationen für Erdgaskunden von enviaM
Sie beziehen Erdgas von enviaM? Auf unserer Seite zur Gaspreisbremse & Soforthilfe finden Sie wichtige Informationen zum Entlastungspaket Gas sowie ob und wann Sie aktiv werden müssen.
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