Die Gasspeicherumlage soll die Kosten für die Einhaltung der Füllstandsvorgaben für Erdgasspeicher gemäß §35b EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) der für die deutsche Gasmarkt-Organisation zuständigen Trading Hub Europe (THE) ersetzen. Auch die Befüllung der Erdgasspeicher ist notwendig, um die Versorgungssicherheit in Deutschland sicher zu stellen. Die Erdgasspeicher sollen am 1. November 2023 zu mindestens 95 Prozent gefüllt sein.
Die Gasspeicherumlage gilt bis 1. April 2025 und kann 2023 und 2024 halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli angepasst werden. THE wird Änderungen der Umlage jeweils 6 Wochen vor Inkrafttreten veröffentlichen.
Trading Hub Europe ist eine Kooperation aller in Deutschland tätigen Erdgasnetzbetreiber und verantwortlich für das gesamte deutsche Marktgebiet.
Die Gasspeicherumlage gilt bis 1. April 2025 und kann 2023 und 2024 halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli angepasst werden. THE wird Änderungen der Umlage jeweils 6 Wochen vor Inkrafttreten veröffentlichen.
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