Stromkennzeichnung

Zusammensetzung des Stroms

Für mehr Transparenz und einen verbesserten Verbraucherschutz sind alle Stromlieferanten nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu einer Stromkennzeichnung verpflichtet. Die Energieversorger müssen den Energieträgermix, die Umweltauswirkungen sowie die entsprechenden Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland darstellen -  verbraucherfreundlich und in grafisch visualisierter Form. enviaM setzt das anhand übersichtlicher Diagramme u. a. auf Rechnungen, Werbematerialien und der Website um.