Ersatzversorgung mit Erdgas für Unternehmen

Infos und Preise für die Ersatzversorgung mit Erdgas

Kann der Energieverbrauch an Ihrer Lieferstelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden, weil es z.B. beim Lieferantenwechsel zu Verzögerungen kommt oder Ihr Lieferant ausfällt, springt enviaM als zuständiger Grundversorger mit der Ersatzversorgung ein. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu keiner Zeit zu Lieferunterbrechungen kommt. Die weitere Belieferung erfolgt im Rahmen der Ersatzversorgung zu den Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der enviaM sowie in Abhängigkeit vom Jahresverbrauch zu den:

• Allgemeinen Preisen für die Ersatzversorgung für Sonstigen Bedarf bis 10.000 kWh

• Allgemeinen Preisen für die Ersatzversorgung für Sonstigen Bedarf mit mehr als 10.000 kWh

Die Allgemeinen Preise für die Ersatzversorgung können jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt und ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf unserer Internetseite wirksam.

Die Ersatzversorgung kann jederzeit durch Abschluss eines Energieliefervertrages mit dem Lieferanten Ihrer Wahl beendet werden; endet jedoch spätestens nach drei Monaten automatisch. Sofern Sie bis dahin keinen neuen Energieliefervertrag abgeschlossen haben und Ihr Jahresverbrauch an Erdgas 10.000 kWh nicht übersteigt, werden Sie von uns zu den Konditionen der Grundversorgung weiterbeliefert.

Preisarchiv

Ist MITGAS Ihr zuständiger Grundversorger? Dann Informieren Sie sich hier:

Abwendung einer Versorgungsunterbrechung

Zur Abwendung einer Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Kunden hier ein Muster einer Abwendungsvereinbarung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Warum bin ich in die Ersatzversorgung gefallen?

    Die Ersatzversorgung sichert Ihre Versorgung mit Erdgas für bis zu drei Monate bei sogenannter „unklarer“ Versorgungslage. Eine „unklare“ Versorgungslage liegt immer dann vor, wenn sich beim Wechsel Ihres Lieferanten die Vertragsumstellung verzögert, der vormalige Lieferant insolvent wird oder aber er die zu entrichtenden Netznutzungsentgelte an den Netzbetreiber nicht mehr zahlt (Bilanzkreisschließung). In diesen Fällen, wenn ein Verbraucher Erdgas nutzt und diese Energieentnahme seitens des Netzbetreibers keinem bestimmten Liefervertrag eines Anbieters zugeordnet werden kann, greift die Ersatzversorgung. Hier springen wir ein, wenn wir Grundversorger in Ihrem Netzgebiet sind, sodass Sie weiterhin Erdgas erhalten. Dazu ist kein schriftlicher Vertrag notwendig. Dies hat der Gesetzgeber so vorgesehen, um Ihre lückenlose Belieferung mit Energie abzusichern.

    Kunden des Sonstigen Bedarfs mit einem Energiebezug größer 10.000 kWh/Jahr haben keinen Anspruch auf Grundversorgung und fallen mit Energieentnahme sofort in die Ersatzversorgung.

    Im Netzgebiet von MITNETZ GAS übernimmt unser Partner MITGAS als Aushilfslieferant die Versorgung oberhalb Niederdruck im Rahmen der Aushilfsenergie



  • Welcher Preis gilt für mich bei Sonstigem Bedarf bis 10.000 kWh/Jahr ohne Leistungsmessung?

    Preise für Ersatzversorgung Sonstiger Bedarf bis zu 10.000 kWh/Jahr ohne Leistungsmessung

    Befindet sich Ihre Anlage im Niederdrucknetz ohne Leistungsmessung und Sie verbrauchen bis zu 10.000 kWh/Jahr, zahlen Sie einen Grundpreis und einen Verbrauchspreis (inklusive eines Aufschlags):

    • Der Grundpreis entspricht dem Grundpreis der Grundversorgung.
    • Der Verbrauchspreis der Ersatzversorgung entspricht dem Verbrauchspreis der Grundversorgung zuzüglich eines Aufschlages für kurzfristige Beschaffung. Der Verbrauchspreis kann jeweils zum 01. und 15. eines Monats für den Folgezeitraum neu festgelegt werden. Die Preise gelten mit Veröffentlichung im Internet.

    Die Grund- und Verbrauchspreise finden Sie weiter oben auf dieser Seite.


  • Welcher Preis gilt für mich bei Sonstigem Bedarf über 10.000 kWh/Jahr ohne Leistungsmessung?

    Preise für Ersatzversorgung Sonstiger Bedarf mit mehr als 10.000 kWh/Jahr ohne Leistungsmessung

    Befindet sich Ihre Anlage im Niederdrucknetz ohne Leistungsmessung, zahlen Sie einen Grundpreis und einen Energiepreis:

    • Der Grundpreis beträgt 200,00 Euro (netto) pro Jahr.
    • Der Energiepreis1 (netto) ermittelt sich monatlich aus dem arithmetischen Mittelwert der im jeweiligen Monat gültigen Tagespreise2 des European Gas Spot Index (EGSI) im Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) am Spotmarkt der EEX, umgerechnet in Cent/kWh, zuzüglich 2,17 Cent/kWh.

    Das Entgelt erhöht sich um die Kosten für die Netznutzung (inkl. Konzessionsabgaben) sowie den Messstellenbetrieb auf Basis der jeweils aktuell veröffentlichten Entgelte des örtlichen Netzbetreibers bzw. grundzuständigen Messstellenbetreibers, um die Bilanzierungsumlage, um die Gasspeicherumlage, um den CO2-Emissionsaufschlag sowie um die Energiesteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe.

    1Der Energiepreis wird kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
    2Die Tagespreise des EGSI können für einen Monat unter folgendem Link eingesehen werden: www.powernext.com/spot-market-data

    Die Grund- und Energiepreise der zurückliegenden sechs Monate finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

  • Wie lange läuft die Ersatzversorgung bei Sonstigem Bedarf?

    Die Ersatzversorgung endet bei Abschluss eines Liefervertrags mit einem Lieferanten Ihrer Wahl, spätestens nach drei Monaten.

    Die gesetzliche Grundlage bilden § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 3 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).