Verbrauchspreise für Wärmestromkunden gestiegen

Fakten, Hintergründe, Fragen & Antworten

zuletzt aktualisiert am 5.1.2024, 11:59 Uhr 

Das Hochpreisjahr 2022 schlägt sich auf die Wärmestromversorgung bei enviaM nieder. Nach einer deutlichen Senkung der Wärmepreise Mitte 2023 sind die Verbrauchspreise für Wärmestrom zum 1. Januar 2024 wieder gestiegen, liegen jedoch unter dem Niveau von Anfang 2023. 

Alle betroffenen privaten und gewerblichen Wärmestromkunden wurden bereits über ihre neuen Preise informiert. 

Neue Verbrauchspreise für Wärmepumpenstrom

Die Verbrauchspreise für Wärmepumpenstrom sind um 4,21 Cent auf 33,10 Cent je kWh** gestiegen. Die Grundpreise haben sich nicht geändert.

Beispiel Wärmepumpenstrom für Haushaltskunden: 

 bis 31.12.2023seit 1.1.2024Differenz
Verbrauchspreis pro kWh**28,89 Cent33,10 Cent+ 4,21 Cent
Grundpreis pro Jahr**163,04 Euro163,04 Euro 0 Cent

Neue Verbrauchspreise für Wärmespeicherstrom

Die Verbrauchspreise für Wärmespeicherstrom hat enviaM um 4,82 Cent auf 40,10 Cent je kWh** im Hochtarif und 31,91 Cent je kWh** im Niedrigtarif erhöht. Die Grundpreise haben sich nicht geändert.

Beispiel Wärmespeicherstrom für Haushaltskunden: 

 bis 31.12.2023seit 1.1.2024Differenz
Verbrauchspreis pro kWh** (Hochtarif)35,28 Cent40,10 Cent+ 4,82 Cent
Verbrauchspreis pro kWh** (Schwachlast)27,09 Cent 31,91 Cent+ 4,82 Cent
Grundpreis pro Jahr**163,04 Euro163,04 Euro0 Cent

Details zu den neuen Preisen finden Sie auf unseren Seiten zur Grundversorgung Strom für Privatkunden und Grundversorgung Strom für Geschäftskunden


Die neuen Preise gelten für rund 70.000 Wärmestromkunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM in Teilen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

Für Wärmestromkunden außerhalb des Netzgebietes von MITNETZ STROM können sich die Verbrauchspreise je nach Region und vertraglicher Bindung individuell verändern.

Patrick-Kather

 

„Als Grundversorger mit Verantwortung für viele Kunden beschaffen wir langfristig in Tranchen. Dies schützt unsere Kunden vor den unkalkulierbaren Preissprüngen an der Börse. Preisschwankungen beeinflussen die Endpreise daher nicht unmittelbar und in voller Höhe. Allerdings floss ein Teil der hohen Marktpreise von 2022 in die Beschaffung ein und führt nun zeitversetzt zu einer Steigerung der Wärmestrompreise."

Patrick Kather, enviaM-Vertriebsvorstand

Weiterhin hohes Energiepreisniveau

Nach der Preisexplosion auf den Energiemärkten 2021/22 sind die Großhandelspreise seit einigen Monaten wieder rückläufig. Dennoch herrschte auch Ende 2023 weiterhin ein deutlich höheres Preisniveau an den Energiebörsen als vor der Energiekrise.

Von Januar 2021 bis August 2022 hatten sich die Großhandelspreise am Terminmarkt für Strom mehr als verachtfacht (122 Euro am 03.01.21; 985 Euro am 26.08.22). Der Spotmarktpreis war von rund 50 Euro auf bis zu 699 Euro pro Megawattstunde gestiegen. Seit Dezember 2022 beobachten wir tendenziell sinkende Preise. Zurzeit wird das Kalenderjahr 2024 bei rund 100 Euro pro Megawattstunde gehandelt (Stand Dezember 2023).

Damit sind die Preise pro Megawattstunde weiterhin auf höherem Niveau als vor Corona und der Energiekrise. 

Entwicklung Strompreise_Terminmarkt_Dezember2023

Gründe für den Preisanstieg an den Energiebörsen

Für den Anstieg der Großhandelspreise für Strom und Erdgas auf den Energiemärkten waren und sind eine Vielzahl von Gründen verantwortlich. Aufgrund der konjunkturellen Erholung nach der Hochphase der Corona-Pandemie war im Laufe des Jahres 2021 weltweit die Nachfrage nach Vorprodukten und Rohstoffen gestiegen. Hinzu kamen steigende Preise für CO2-Zertifikate, die Abschaltung weiterer Kernkraftwerke und die Abhängigkeit von LNG, Wind und Sonne. Der Krieg in der Ukraine hat die Preise an den Energiebörsen ab Frühjahr 2022 dann in bis dahin nie dagewesene Höhen steigen lassen.

Spotmarkt und Terminmarkt 

Der Spotmarkt ist der Börsen-Handelsplatz für kurzfristig lieferbaren Strom oder Erdgas innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Er unterscheidet sich vom Terminmarkt, auf dem längerfristige Lieferverträge mit einer Vorlaufzeit von bis zu sechs Jahren geschlossen werden.


Fragen & Antworten zur Preisanpassung

  • Warum sind die Verbrauchspreise für Wärmespeicherstrom zum 1. Januar 2024 gestiegen?

    Wir beschaffen unseren Strom langfristig mit einem Vorlauf von bis zu 36 Monaten. Auch im letzten und vorletzten Jahr, als die Preise besonders hoch waren, mussten wir Wärmestrom einkaufen. Diese hohen Beschaffungskosten sind nun anteilig in die neuen Preise eingeflossen und haben zur Preiserhöhung geführt. Außerdem haben sich Netzentgelte leicht erhöht und Umlagen verändert. 

  • Warum sind die Verbrauchspreise für Wärmepumpenstrom zum 1. Januar 2024 gestiegen?

    Wir beschaffen unseren Strom langfristig mit einem Vorlauf von bis zu 36 Monaten. Auch im letzten und vorletzten Jahr, als die Preise besonders hoch waren, mussten wir Wärmestrom einkaufen. Diese hohen Beschaffungskosten sind nun anteilig in die neuen Preise eingeflossen und haben zur Preiserhöhung geführt. Außerdem haben sich Netzentgelte leicht erhöht und Umlagen verändert. 

    Darüber hinaus hat sich ein nicht finalisierter politischer Prozess zum Energiefinanzierungsgesetz negativ ausgewirkt: Dieses sollte zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Daraufhin hatten wir die KWK-Umlage und Offshore-Netzumlage im vorletzten Jahr in der Preiskalkulation nicht mehr berücksichtigt. Das Gesetz wurde jedoch bis heute nicht durch die EU bestätigt. Die Kosten dafür können wir nicht länger tragen. Beide Komponenten sind nun wieder in den Preisen enthalten. Sobald das Gesetz bestätigt wird, werden wir Sie informieren. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.enviaM.de/enfg.

     

  • Sind auch die Strompreise bei enviaM gestiegen?

    Nein, die "normalen" Strompreise zum Beispiel in der Grund- und Ersatzversorgung im Netzgebiet von MITNETZ STROM sind konstant geblieben.

    Bei Privat- und Gewerbekunden mit Sonderverträgen mit auslaufender Preisgarantie prüfen wir, wie sich die Preisbestandteile seit dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns entwickelt haben. Bei Abweichungen der aktuellen Kosten von den Kosten zu Vertragsbeginn (bzw. zum letztmaligen Verlängerungszeitpunkt) kann es bei der Vertragsverlängerung zu Anpassungen der Verbrauchspreise kommen.


  • Warum sind die Verbrauchspreise für Strom zum 1. Januar 2024 nicht gesunken?

    Die Preise an den Energiemärkten sind in den vergangenen Monaten wieder gesunken, aber trotzdem weiter stark schwankend. Zudem liegen sie immer noch deutlich höher als vor der Energiekrise. Dies hat Einfluss auf unsere Beschaffungskosten.

    Wir beschaffen unseren Strom langfristig mit einem Vorlauf von bis zu 36 Monaten. Auch im extrem hochpreisigen Jahr 2022 mussten wir Strommengen einkaufen. Dadurch wirken sich sinkende Preise an der Energiebörse erst mit zeitlicher Verzögerung auf unsere Endkundenpreise aus. Unsere Kunden haben im vorletzten Jahr noch von dieser Beschaffungsstrategie profitiert und waren vor starken Preissprüngen geschützt.

    Die langfristige Beschaffung bedeutet allerdings auch: So wie die Endkundenpreise im vorletzten Jahr nicht unmittelbar und entsprechend der Preisanstiege im Großhandel gestiegen sind, sinken sie nun nicht unmittelbar und in gleichem Maße. Sie entwickeln sich auch jetzt zeitversetzt zu den Großhandelspreisen.

    Den sinkenden Beschaffungskosten stehen steigende Netzentgelte gegenüber und gleichen diese nahezu aus.

     

  • Wie werden sich die Strompreise weiterentwickeln?

    Wie sich die Strompreise im ersten Halbjahr 2024 und darüber hinaus weiter entwickeln werden, können wir momentan noch nicht sagen. Neben der Entwicklung der Beschaffungskosten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen gilt es, hier auch die Entwicklung der Netzentgelte abzuwarten.

    Bei Privat- und Gewerbekunden mit Sonderverträgen mit auslaufender Preisgarantie prüfen wir, wie sich die Preisbestandteile seit dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns entwickelt haben. Bei Abweichungen der aktuellen Kosten von den Kosten zu Vertragsbeginn (bzw. zum letztmaligen Verlängerungszeitpunkt) kann es bei der Vertragsverlängerung zu Anpassungen der Verbrauchspreise kommen.

  • Wann sinken die Strompreise bei enviaM wieder?

    Aktuell hält enviaM die Verbrauchspreise für Strom für Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM konstant. Die Grundpreise bleiben ebenfalls konstant.

    Zuletzt hatte enviaM zum 1. Juli 2023 ihre Strompreise angepasst. Die Verbrauchspreise für Strom für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge im Netzgebiet von MITNETZ STROM sanken um 4,55 Cent* je kWh auf 43,51 Cent* je kWh (für Privatkunden) bzw. 43,68 Cent* je kWh (für Gewerbekunden) gesunken.

    Wie sich die Strompreise im Jahr 2024 weiterentwickeln, können wir aktuell nicht sagen. Wir informieren rechtzeitig, wenn wir weitere Preisanpassungen vornehmen.

    *brutto


  • Wie haben sich die Strompreise von enviaM in den vergangenen 12 Monaten entwickelt?

    enviaM hat zuletzt zum 1. Juli 2023 die Verbrauchspreise für Strom für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge im Netzgebiet von MITNETZ STROM um 4,55 Cent je Kilowattstunde* gesenkt. Die Verbrauchspreise für Wärmestromkunden sanken um 6,41 Cent je kWh*. Die Grundpreise blieben unverändert. 

    Zuvor hatte enviaM die Verbrauchspreise zum 1. Januar 2023 für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge im Netzgebiet von MITNETZ STROM um 20,28 Cent je Kilowattstunde* erhöht. Die Verbrauchspreise für Wärmespeicherkunden stiegen um 11,36 Cent je kWh* und für Wärmepumpenkunden um 13,16 Cent je kWh*. Die Grundpreise blieben unverändert.

    *brutto


  • Welche Beschaffungsstrategie verfolgt enviaM für Strom?

    Wir verfolgen eine langfristige Beschaffungsstrategie. Wir kaufen Strom in Tranchen mehrere Jahre im Voraus ein. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.

    In der Hochpreisphase haben unsere Kunden von dieser Einkaufspolitik profitiert. Unsere Strompreise lagen unter dem aktuellen Preisniveau am Markt. Dies zeigt, wie richtig und wichtig eine langfristige Beschaffungsstrategie in Krisenzeiten ist.

    Auch bei derzeit sinkenden Spotmarktpreisen halten wir an der langfristigen Beschaffung fest. Spotmarktpreise, die heute sinken, können sehr kurzfristig ins Gegenteil umschlagen. Der Beginn der Energiekrise hat gezeigt, dass Versorger, die auf kurzfristige Beschaffungsmodelle setzen, bei wieder steigenden Preisen in Schwierigkeiten geraten können.


  • Warum ist enviaM teurer als einige andere Versorger?

    Wir setzen als regionale Energiedienstleister im Sinne der Versorgungssicherheit unserer Kunden auf eine langfristige Energiebeschaffung. Das heißt, wir haben den benötigten Strom bzw. Erdgas für das Lieferjahr 2023 in Tranchen bis zu drei Jahre im Voraus (2020, 2021, 2022) eingekauft. Das sichert einerseits die benötigten Strom- und Gasmengen und schützt andererseits vor den starken Schwankungen am tagesaktuellen Spotmarkt. Denn gerade die Energiekrise hat gezeigt, dass sich der Spotmarkt ebenso schnell wieder nach oben bewegen kann.

    Deshalb spielen die kurzfristigen Preiseffekte am tagesaktuellen Beschaffungsmarkt für uns nur eine untergeordnete Rolle. Denn durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie wirken sich Preisänderungen erst zeitverzögert auf den Endkundenpreis aus. Das gilt für Senkungen genauso wie für Erhöhungen der Großhandelspreise. Dies führt langfristig zu einer „Glättung“ des Preisniveaus und einer besseren Planbarkeit für unsere Kunden.

    Versorger, die nur auf den tagesaktuellen Marktpreis setzen, sind bei sinkenden Marktpreisen zunächst im Vorteil. Deren Kunden werden aber bei Schwankungen am Spotmarkt teils mit extremen Preisausschlägen konfrontiert.

  • Warum habe ich eine Preiserhöhung erhalten? Ich denke, die normalen Strompreise bleiben konstant?

    enviaM hat die Verbrauchspreise wie auch die Grundpreise für Haushaltbedarf und Sonstigen Bedarf im Netzgebiet von MITNETZ STROM zum 1. Januar 2024 konstant gehalten.

    Davon abweichend kann es bei Stromprodukten mit auslaufender Preisgarantie oder außerhalb des Netzgebietes von MITNETZ STROM zu Anpassungen in Abhängigkeit des Netzgebietes und der dort geltenden Netzentgelte sowie des Zeitpunktes des Vertragsschlusses kommen. enviaM überprüft nach Ablauf der Preisgarantie die Höhe der einzelnen Preisbestandteile. Kommt es in Summe zu Abweichungen, kann eine Anpassung des Strompreises erforderlich werden.


     

  • Mein Bekannter in einer anderen Stadt hat das gleiche Produkt wie ich. Warum ist das bei ihm viel günstiger als bei mir?

    Auch wenn Ihr Freund/Bekannter/Verwandter das gleiche Produkt abgeschlossen hat, können die Preise dennoch unterschiedlich sein. Der Strompreis ist unter anderem abhängig von der Entwicklung der darin enthaltenen Netzkosten der jeweiligen Lieferstelle und den dort veröffentlichten Netzentgelten. Diese sind je nach Netzbetreiber unterschiedlich. Darüber hinaus hängt die Höhe bzw. die Entwicklung des Strompreises auch von den Produktdetails, beispielsweise einer Preisgarantie, dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der gewählten Vertragslaufzeit ab.

  • Mein Nachbar hat das gleiche Produkt. Warum ist mein Preis höher?

    Auch wenn Ihr Nachbar das gleiche Produkt abgeschlossen hat, können die Preise dennoch unterschiedlich sein. Die Gründe dafür können andere Produktdetails wie z.B. eine Preisgarantie, der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. die gewählte Vertragslaufzeit sein.

  • Ändern sich auch meine Abschläge?

    Nein, Ihre Abschläge bleiben unverändert und werden mit der nächsten Jahresrechnung auf Grundlage der neuen Preise und des voraussichtlichen Jahresverbrauchs neu ermittelt.

     

  • Warum muss ich keinen Zählerstand melden?

    Wir errechnen den Zählerstand auf Grundlage der nächsten planmäßigen Ablesung. Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihren Zählerstand zum 1. Januar 2024 online unter enviaM.de/zählerstand mitteilen. 

Hinweise für Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten

  • Was rät enviaM Kunden, die aufgrund des allgemein hohen Preisniveaus ihre Energiekosten nicht zahlen können?

    Kunden sollten sich bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich an uns wenden, damit wir zusammen eine Lösung zu finden. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung bei Abschlag und Jahresrechnung können helfen, die finanzielle Situation der Kunden zu entspannen.

    Auch einige Sozialbehörden gewähren eventuell finanzielle Zuschüsse oder übernahmen Energiekosten ganz oder teilweise. Betroffene Kunden sollten sich dazu bei der für sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.) informieren.

    Unsere Kunden können neben den Abschlägen freiwillige Sonderzahlungen (z. B. staatliche Energiepausschale) vornehmen. Diese Einmal-Zahlung kann eine hohe Jahresrechnung vermeiden.

    Unter www.enviaM.de/zahlung haben wir Ihnen umfangreiche Informationen und Tipps zum Thema Zahlungsschwierigkeiten zusammengestellt.

    Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen.



  • Setzen Sie Strom- oder Gassperrungen aufgrund der aktuell hohen Energiepreise aus?

    Nein, trotz der aktuellen Lage setzen wir Strom- oder Gassperrungen nicht aus. Wir möchten jedoch nach Möglichkeit vermeiden, dass es überhaupt erst dazu kommen muss. Kunden, die befürchten, ihre monatlichen Abschläge oder Nachzahlungen im Rahmen der Jahresrechnung nicht zahlen zu können, sollten sich schnellstmöglich bei uns melden. Gemeinsam lässt sich in den meisten Fällen eine individuelle Lösung finden. Diese reichen von der Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins bis hin zur Stundung oder Ratenzahlung. 

    Auch einzelne Sozialbehörden übernehmen unter Umständen die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.

    Umfangreiche Informationen zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten, Stromsperrung und Gassperrung finden Sie auch unter www.enviaM.de/zahlung.

  • An wen kann ich mich wegen Zuschüssen zur Begleichung meiner Stromrechnung oder Gasrechnung wenden?

    Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.). Eine Übersicht wichtiger Anlaufstellen sowie weitere Informationen zum Thema Zahlungsschwierigkeiten finden Sie unter www.enviaM.de/zahlung

    Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.



Weitere Informationen zum Thema Zahlung und Zahlungsschwierigkeiten finden Sie auch auf unserer Themenseite.

Nützliche Links und Informationen zur aktuellen Marktsituation 

Informieren Sie sich zu aktueller Lage und Hintergründen des Energiemarktes, zur Strom- und Gaspreisbremse oder den Konditionen unserer Grundversorgung für Strom und Erdgas.