Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Beschaffungs- und Vertriebskosten machen ab 1. Januar 2026 mit 41 % (aktuell 44 %) den größten Anteil an der Stromrechnung eines enviaM Privatkunden in der Grundversorgung aus. Aufgrund der aktuell noch immer höheren Beschaffungskosten ist dieser Kostenblock nur bedingt von enviaM beeinflussbar.
Steuern, Abgaben und Umlagen werden einen Anteil von 28 % haben (aktuell 29 %) haben. Dazu zählen die Strom- und Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben für das Recht, öffentliche Verkehrswege für Stromleitungen zu nutzen sowie die Umlagen auf den Strompreis.
Der Kostenblock für Mess- und Netzentgelte betragen ab Januar 31 % (aktuell 27 %).
Strompreisbestandteile bei Privatkunden von enviaM in der Grundversorgung mit einem Verbrauch von 2.000 Kilowattstunden im Jahr:
Strompreisbestandteile ab 1.1.2026 (Stand: November 2025)