Grundversorgung mit Erdgas für Privatkunden

Informationen zur Grundversorgung

Was ist die Grundversorgung?

Jeder Haushaltskunde hat in Deutschland das Recht auf eine Grundversorgung mit Erdgas. Damit wird sichergestellt, dass Sie ab dem ersten Tag Ihres Einzugs ins neue Zuhause heizen, warm duschen oder auch mit Erdgas kochen können. Schließen Sie aktiv keinen Vertrag über die Erdgaslieferung ab, so ist der für das jeweilige Gebiet zuständige Grundversorger verpflichtet, Sie mit Erdgas zu versorgen.

Im Grundversorgungsgebiet der enviaM gelten dabei die Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der enviaM. Zudem gelten die Allgemeinen Preise für die Grundversorgung für Haushaltbedarf einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der enviaM.

 

Bedingungen und Preise der Grundversorgung von enviaM

Preise für die Grundversorgung für Haushaltsbedarf bis 31.3.2024 (unter Berücksichtigung von 7 Prozent Mehrwertsteuer):

 nettobrutto2
Grundpreis in Euro/Jahr67,5072,23
Verbrauchspreis4 in Cent/kWh bis 31.3.2024114,0915,08

 

Preise für die Grundversorgung für Haushaltsbedarf ab 1.4.2024 (unter Berücksichtigung von 19 Prozent Mehrwertsteuer):

 nettobrutto3
Grundpreis in Euro/Jahr67,5080,33
Verbrauchspreis4 in Cent/kWh ab 1.4.202414,0916,77

1Preisstand ab 1.7.2023

2Bruttopreise (gerundet) enthalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von derzeit 7 %.

3Bruttopreise (gerundet) enthalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

4Der Verbrauchspreis beinhaltet 0,55 Cent/kWh Energiesteuer, 0,22 Cent/kWh Konzessionsabgabe, 0,57 Cent/kWh Bilanzierungsumlage, 0,059 Cent/kWh Gasspeicherumlage sowie 0,544 Cent/kWh Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (CO2-Preis). Der Saldo der vorgenannten Preisbestandteile beträgt 1,943 Cent/kWh.  Die Gasspeicherumlage kann zum 1.1. und 1.7. eines Jahres angepasst werden.

Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis: Erdgas darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Ist Ihr derzeitiger Lieferant ausgefallen oder verzögert sich Ihr Anbieterwechsel? Dann informieren Sie sich über die Bedingungen der Ersatzversorgung.

Ist MITGAS Ihr zuständiger Grundversorger? Dann Informieren Sie sich hier:

Wechsel in die Grundversorgung 

Sie wohnen im enviaM-Grundversorgungsgebiet und möchten in die Grundversorgung wechseln? Mit unserem Energiesparrechner können Sie prüfen, ob sich ein Wechsel von Ihrem aktuellen Tarif in die enviaM-Grundversorgung finanziell für Sie lohnt. 

Hier können Sie in die enviaM-Grundversorgung für Erdgas wechseln. Bitte geben Sie nachfolgend Ihre PLZ und Ihre Wohnfläche oder Ihren Erdgasverbrauch ein. 

Hinweis
zur
Preisdarstellung

Um Ihnen die Preise transparent und vergleichbar darzustellen, sind mögliche Auswirkungen durch die Gaspreisbremse in der nachfolgenden Preisübersicht nicht berücksichtigt. Mögliche Entlastungen teilen wir Ihnen nach Vertragsabschluss mit. Weitere Informationen haben wir Ihnen auf einer Themenseite zur Gaspreisbremse zusammengestellt.

Abwendung einer Versorgungsunterbrechung

Zur Abwendung einer Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Kunden hier ein Muster einer Abwendungsvereinbarung.