Umzugsplaner

An-, Ab- und Ummeldung bei Umzug.

Sie ziehen um? Vergessen Sie nicht, sich bei folgenden Institutionen und Dienstleistern an-, ab- und umzumelden: 

  • Energieversorger (spätestens 6 Wochen nach Umzug*)
  • Einwohnermeldeamt (innerhalb 1 Woche nach Einzug, bezüglich aller umzumeldender Personen und auch Hunde)
  • Arbeitgeber
  • Banken/Bausparkasse
  • BAföG-Stelle
  • Familienkasse/Kindergeldstelle
  • Finanzamt
  • Agent/Sozialamt (spätestens 1 Woche vor Umzug)
  • Gebühreneinzugszentrale
  • Anbieter von Kundenkarten (z. B. Warenhäuser, ADAC)
  • Kfz-Zulassung/Kfz-Ummeldung
  • Krankenkasse
  • Deutsche Post (Nachsendeauftrag)
  • Rentenversicherungsträger
  • Rentenrechnungsstelle
  • Schule/Kindergarten
  • Telefon/Handy-Anbieter
  • Tasso-Zentrale (Haustier-Registrierung)
  • Vereine/Verbände/Mitgliedschaften
  • Versicherungen
  • Zeitungs- und sonstige Abonnements
  • Bildungseinrichtungen Ihrer Kinder*

In einem Kalender ist das Umzugsdatum rot angestrichen und mit einem selbst gemalten Umzugsauto versehen.

Hinweis:

Erfolgt die Anmeldung später als 6 Wochen nach Umzug und wurde bereits Energie bezogen, übernimmt bei Haushaltskunden der zuständige Grundversorger die Belieferung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.