Wegfall der Gasbeschaffungsumlage

Was Gaskunden von enviaM dazu wissen sollten

zuletzt aktualisiert: 25.11.2022, 10:36 Uhr 

Die Bundesregierung hat am 29. September in einer Pressekonferenz den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage verkündet. Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass wir alle Kostenbestandteile bei unserer Preisgestaltung berücksichtigen. Das gilt auch für den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage. In Ihrer kommenden Jahresrechnung wird diese nun selbstverständlich nicht abgerechnet.

Was ist mit der Gasspeicher- und Bilanzierungsumlage?

Der Kommunizierte Wegfall bezieht sich nur auf die Gasbeschaffungsumlage. Die Gasspeicher- und Bilanzierungsumlage werden weiterhin erhoben.

Was bedeutet der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage für die Preisanpassung, die ich erhalten habe?

Wir werden den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage selbstverständlich berücksichtigen. Sie brauchen also nicht selbst aktiv werden. 

Wichtige Fragen und Antworten zu den Gasumlagen

  • Was ist die Gasspeicherumlage?

    Die Gasspeicherumlage soll die Kosten für die Einhaltung der Füllstandsvorgaben für Erdgasspeicher gemäß §35b EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) der für die deutsche Gasmarkt-Organisation zuständigen Trading Hub Europe (THE) ersetzen. Auch die Befüllung der Erdgasspeicher ist notwendig, um die Versorgungssicherheit in Deutschland sicher zu stellen. Die Erdgasspeicher sollen am 1. November 2022 zu mindestens 95 Prozent gefüllt sein. 

    Die Gasspeicherumlage gilt bis 1. April 2025 und kann 2023 und 2024 halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli angepasst werden. THE wird Änderungen der Umlage jeweils 6 Wochen vor Inkrafttreten veröffentlichen. Die Höhe der Gasspeicherumlage ab 1. Oktober 2022 hat THE am 18. August 2022 bekannt gegeben. Sie beträgt 0,07 Cent pro Kilowattstunde brutto bzw. 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto. 

    Trading Hub Europe ist eine Kooperation aller in Deutschland tätigen Erdgasnetzbetreiber und verantwortlich für das gesamte deutsche Marktgebiet. 

  • Was ist die Gasbilanzierungsumlage?

    Die Gasbilanzierungsumlage (früher Regel- und Ausgleichsenergieumlage) existiert bereits seit mehreren Jahren und wird in der Regel jährlich jeweils zum 1. Oktober durch die THE festgelegt. Sie soll den zu erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie für den Abgleich zwischen Einspeisung und Verbrauch decken.

    Die Höhe ab 1. Oktober 2022 hat die THE ebenfalls am 18. August 2022 veröffentlicht. Sie beträgt für Haushalts- und Kleingewerbekunden (so genannte SLP-Kunden) 0,68 Cent je Kilowattstunde netto (0,57 Cent je Kilowattstunde brutto).

    Trading Hub Europe ist eine Kooperation aller in Deutschland tätigen Erdgasnetzbetreiber und verantwortlich für das gesamte deutsche Marktgebiet. 


Informationen zum Notfallplan Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Gründe für die "Alarmstufe" sind die seit 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt. 

Informationen für unsere Stromkunden

Die aktuellen Entwicklungen auf dem internationalen Erdgasmarkt und der Ukraine-Krieg beeinflussen direkt auch den Strommarkt. Was unsere Kunden jetzt bezüglich der weiteren Strompreisentwicklung und der Versorgung mit Strom wissen sollten, haben wir Ihnen auf einer umfangreichen Info-Seite zusammengestellt. Hier finden Sid auch Tipps, was Sie selbst tun können. 

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